Folgende Nachweise können, entsprechend den Anforderungen in der Eigenerklärung zur Eignung, auf gesondertes Verlangen angefordert werden, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt:
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen
- Nachweise in Form von Studien- oder Ausbildungsnachweisen für technische Fachkräfte oder technische Stellen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden
- Nachweise über technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens
- Nachweise des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem
- Angaben über Kontrollen, die bei komplexer Art der zu erbringenden Leistung oder aufgrund eines besonderen Zwecks, vom öffentlichen Auftraggeber durchgeführt werden
- Nachweis über Umweltmanagementmaßnahmen, die während der Ausführung angewendet werden sollen
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl sowie die Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren
- Erklärung über die Geräteausstattung für die Auftragsausführung
- Nachweis über die Echtheit von beigefügten Mustern oder Fotografien
- Bescheinigungen anerkannter Institutionen oder amtlicher Stellen über die Einhaltung der technischen Anforderungen oder Normen
Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende Unterauftragnehmer.