Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6 a VOB/A zu machen. Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende Unterauftrag-/Nachunternehmer.
Auf gesondertes Verlangen:
- Ergänzung des Verzeichnisses der Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen um die Namen der Unterauftrag-/Nachunternehmer
- Urkalkulation
- Benennung des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen längerer Dauer an innerörtlichen Straßen und Qualifikation des benannten Verantwortlichen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)
- Qualitätssicherung Markierung
-- Nachweis über die Qualifikation des Unternehmens gemäß ZTV-M
-- Nachweis über die Qualifikation der geprüften Fachkraft für
Fahrbahnmarkierungen gemäß den ZTV-M.
-- Zeugnisse einer akkreditierten Stelle über die Prüfung der angebotenen Markierungssysteme
- Einbau- und Logistikkonzept zum Asphalteinbau
- Nachweis über den Hersteller der Verkehrszeichen und der Aufstellvorrichtungen
- Nachweis einer Montagefachkraft für Fahrzeugrückhaltesysteme (nicht älter als 4 Jahre)