Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6 a VOB/A zu machen. Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende Unterauftrag-/Nachunternehmer.
Auf gesondertes Verlangen:
- Ergänzung des Verzeichnisses der Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen um die Namen der Unterauftrag/Nachunternehmer
- Urkalkulation
- Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen kürzerer und längerer Dauer an Landstraßen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)
- Einbau- und Logistikkonzept zum Asphalteinbau
- Bauzeitenplan
- Qualitätssicherung Markierung
-- Nachweis über die Qualifikation des Unternehmens gemäß ZTV-M
-- Nachweis über die Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den ZTV-M
-- Zeugnisse einer akkreditierten Stelle über die Prüfung der angebotenen Markierungssysteme