§45 VGV
Ausgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB.
Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende andere Unternehmen.
Folgende Nachweise können, entsprechend den Anforderungen in der Eigenerklärung zur Eignung, auf gesondertes Verlangen angefordert werden, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt:
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters, testierte Jahresabschlüsse, testierte Gewinn- und Verlustrechnungen oder Informationen über die Bilanz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe