Gemäß § 16 a Absatz 3 Satz 1 VOB/A wird die Nachforderung fehlender Preisangaben ausgeschlossen.
Sonstige Ausführungsbedingungen:
Einhaltung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn Gesetz und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von Öffentlichen Bau, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß STFLG. Die nach diesem Gesetz anzuwendenden Arbeitsbedingungen sind unter folgendem Link abrufbar: Saarland - Tarifregister und Tariftreue Stichwort "Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz ".
Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.