§46 (3) Nr.2 VGV
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
-mind. 1 technische(r) Mitarbeiter(in) mit Berufsausbildung (z.B. CAD-Zeichner), Bachelorabschluss / höherwertiger Abschluss; mind. 3 Jahren Berufserfahrung
-mind. 1 Ingenieur mit Fachrichtung Verkehrswesen oder vergleichbarer Abschluss; Dipl.-Ing. (FH / TU), Master / höherwertiger Abschluss; mind. 5 Jahre Berufserfahrung