BW 164:Der Neubau einer straßenbegleitenden Alltagsradwegeverbindung entlang der Landstraße L151 zwischen Thailen und Wadern macht einen Ersatzneubau des Rahmenbauwerkes BW 164 über den Wahnbach erforderlich. Das Bestandsbauwerk liegt in einem Überschwemmungsgebiet, nord- und südlich reichen Schutzgebiete (FFH, Natur,- Vogelschutzgebiet) bis an den derzeitigen Böschungsfuß. Um den Eingriff in das Gelände bzw. das Überschwemmungsgebiet zu minimieren wird das neue Bauwerk einfeldrig mit hochgesetzten Widerlagern ausgeführt. Auch sonst sind Maßnahmen zu ergreifen, die den Verlust von Retensionsraum begrenzen.
BW 743:Der Neubau einer straßenbegleitenden Alltagsradwegeverbindung entlang der Landstraße L151 zwischen Thailen und Wadern macht einen Ersatzneubau (ENB) des Wellstahlbauwerkes BW 743 über den Holzbach erforderlich. Der Fahrbahnquerschnitt wurde durch die bereits durchgeführte Straßenplanung vorgegeben. - Fahrbahn 8,00 m, - Sicherheitstrennstreifen 1,75 m, - Geh- und Radweg 2,50 m, zzgl. der Bankett-/Randausbildung Der Fließquerschnitt richtet sich nach den Breiten am Ober- und Unterlauf und sollte 2,50 m nicht unterschreiten. Die Rahmensohle des ENB liegt so tief, dass eine 30 cm dicke Sohlsubstratauflage eingebaut werden kann. Durch einbetonierte Querriegel, mit wechselndem Quergefälle, wird die Lagesicherheit dieses Substrates sichergestellt.
Leistungsphasen 1 bis 6 (siehe Leistungsbeschreibung)
BW 164 und BW 743
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Weitere Erläuterung: 3 Punkte: Konstruktives Ingenieurwesen > 2,0 Mio. EUR 2 Punkte: Konstruktives Ingenieurwesen > 1,0 Mio. EUR 1 Punkt: Konstruktives Ingenieurwesen > 0,5 Mio. EUR
3 Punkte: 1 leitender Ingenieur, 3 Ingenieure, 4 techn. Mitarbeiter 2 Punkte: 1 leitender Ingenieur, 2 Ingenieure, 3 techn. Mitarbeiter 1 Punkte: 1 leitender Ingenieur, 1 Ingenieure, 2 techn. Mitarbeiter
Weitere Erläuterung: 3 Punkte: - Brücke 1-feldrig mit Stützweite > 10 m, - Brückenüberbau aus Fertigteilträgern mit Ortbetonergänzung, - Brückenunterbau auf Pfahlgründung, - Integrale Bauwerke. 2 Punkte: - Brücke 1-feldrig mit Stützweite > 10 m, - Brückenüberbau aus Fertigteilträgern mit Ortbetonergänzung, - Brückenunterbau auf Pfahlgründung. 1 Punkte: - Brücke 1-feldrig mit Stützweite > 10 m.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Landesbetrieb für StraßenbauPeter-Neuber-Allee 166538 Neunkirchen
keine
Unterlagen können nur innerhalb der Frist eingereicht werden. Fehlende Unterlagen werden auf gesondertes Verlangen nachgefordert
§ 46 VGVAusgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB.
Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende andere Unternehmen.
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl sowie die Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen
§46 (3) Nr.1 VGVAusführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Brücke 1-feldrig mit Stützweite > 10 m.
§45 (4) Nr.4 VGVGesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen GeschäftsjahreBei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Der durchschnittliche Umsatz im Bereich des konstruktiven Ingenieurwesens wird als Maß für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit herangezogen. Die Punktevergabe wird in Abhängigkeit des Umsatzes gestaffelt. Detaillierte Informationen und Wichtung siehe Anlage Aufforderung zur Angebotsabgabe.