Kaimauersanierung HPA-Anleger - Planungsleistungen für Objekt- und Tragwerksplanung
Der Auftragsgegenstand ist die Erbringung der Objekt- und Tragwerkplanung für die Sanierung der Kaimauer. Der Auftrag beinhaltet alle Leistungsphasen der Leistungsbilder für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und die Fach- / Tragwerkplanung gem. §43 und §51 HOAI. In die Planung der Kaimauersanierung müssen auch die Belange des Denkmalschutzes einfließen. Begleitend zu den Planungen wird durch einen externen Gutachter eine Kulturerbeverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Durchführung dieser Kulturerbeverträglichkeitsprüfung ist nicht Bestandteil dieses Auftrages und erfolgt durch ein gesondertes Gutachter-Büro.
Beim Kriterium "Angebotspreis" bewertet der Auftraggeber das Honorar gemäß dem Formblatt Honorar. Für die Zuschlagsentscheidung ausschlaggebend ist der Angebotspreis des endgültigen Angebotes, zu dem nach dem Verhandlungsgespräch separat aufgefordert wird.
Für dieses Kriterium werden die Bieter aufgefordert, ein solches Konzept zu entwickeln, mit dem Erstangebot vorzulegen und im Verhandlungsgespräch vorzustellen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Leistungskonzept auf Grundlage der Erkenntnis des Verhandlungsgesprächs anzupassen. Das ggf. angepasste Konzept ist mit dem verbindlichen Angebot eizureichen.
II.1 Darstellung Projektaufgabe und Beschreibung der Abarbeitung mit Darstellung erster Lösungsansätze
II.2 Darstellung Terminmanagementsystem und Terminplan
II.3 Darstellung Kostenmanagement
Für dieses Kriterium werden die Bieter aufgefordert, ein solches Konzept zu entwickeln, mit dem Erstangebot vorzulegen und im Verhandlungsgespräch vorzustellen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Personalkonzept auf Grundlage der Erkenntnis des Verhandlungsgesprächs anzupassen. Das ggf. angepasste Konzept ist mit dem verbindlichen Angebot eizureichen. In dem Verhandlungsgespräch sollen die einzelnen Personen (Leitungsebene), ihre Qualifikation und Erfahrungen vorgestellt und in dem Konzept diese Angaben in Form von Lebensläufen und Angaben zu Referenzprojekten dargestellt werden.
III.1 Organigramm und Qualifikation des Projektteams Der Auftraggeber erwartet, dass ein Organigramm mit Angabe der Qualifikation der einzelnen Projektmitarbeiter vorgelegt und erläutert wird, aus dem sich die Organisation der Projektbearbeitung erkennen lässt.
III.2 Personaleinsatzplan Der Auftraggeber erwartet, dass ein Personaleinsatzplan (Personalressourcenplanung) vorgestellt und erläutert wird. In diesem soll die personelle Besetzung der Projektbearbeitung (inklusive der Projektleitung) über alle Leistungsphasen und Auftragsstufen dargestellt werden.
Der Auftraggeber sieht in dem anliegenden Ingenieurvertrag den verpflichtenden Einsatz des/der Projektleiters/-in vor. Ein Austausch dieser Personen kann während der Vertragslaufzeit nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.
(2) Die Leistungen des AN werden von dem AG vorbehaltlich der Regelung in § 4.6 in fol-genden Stufen abgerufen:Stufe 1: die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß § 43 HOAI die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß § 51 HOAIStufe 2: die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 gemäß § 43 HOAI die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß § 51 HOAIStufe 3: die Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 gemäß § 43 HOAI
Fragen können ausschließlich über die Vergabeplattform dtvp an die Vergabestelle gestellt werden.
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Es dürfen keine Unterlagen nachgefordert werden, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebot anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
gem. § 124 GWB
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Als Mindestanforderung wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 1,5 Mio. Euro festgelegt.
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen in den vergangenen drei Kalenderjahren anzugeben. Als Mindestanforderung sind für jedes Kalenderjahre mind. 10 festangestellte Ingenieure nachzuweisen.
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter zudem mit der Aufgabe vergleichbare Referenzprojekte anzugeben. Als Mindestanforderung sind zwei Referenzprojekte einzureichen, die die unten zusätzlich angegebenen Mindestanforderungen erfüllen.
Sollten danach mehr als 5 Bewerber sich als geeignet qualifizieren, trifft der Auftraggeber eine Auswahlentscheidung anhand der Referenzprojekte. Dabei wendet der Auftraggeber folgenden Wertungsmechanismus an:
Es werden jeweils alle angegebenen Referenzprojekte gewertet, sofern diese die Mindestanforderungen erfüllen. Bei der Wertung wird auf einer ersten Stufe die Vergleichbarkeit des Referenzprojektes zu dem ausgeschriebenen Projekt in Bezug auf die Baukosten und die Bauaufgabe (Qualität) und auf einer zweiten Stufe die Anzahl der wertbaren Referenzprojekte (Quantität) berücksichtigt.
Es werden grds. nur Referenzprojekte gewertet, deren Planung nach dem 01.01.2016 begonnen hat und deren Baubeginn bereits erfolgt ist (Mindestanforderung).
Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf die Baukosten ("Qualität") (netto): 1) Baukosten >= EUR 0,5 Mio. [Mindestanforderung]
Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf die Bauaufgabe:1) Planung eines Neubaus oder einer statischen Ertüchtigung des Tragwerks einer rückverankerten Stützkonstruktion (z.B. Spundwand, Bohrpfahlwand oder vergleichbar) [Mindestanforderung] 2) Planung einer Stützkonstruktion vor oder hinter einer bestehenden Uferkonstruktion3) Planung von Mauerwerksarbeiten / Sanierung Mauerwerk an einer Uferwand4) Erbrachte Planungsleistungen umfassen Leistungsphasen 2 und 3 gemäß §43 HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke) [Mindestanforderung] Bei Planungsgemeinschaft o.ä. muss der Eigenanteil mind. 50% betragen. 5) Erbrachte Planungsleistungen umfassen Leistungsphasen 2 und 3 gemäß §51 HOAI (Fachplanung Tragwerkplanung) [Mindestanforderung] Bei Planungsgemeinschaft o.ä. muss der Eigenanteil mind. 50% betragen. 6) Erbrachte Planungsleistungen umfassen Leistungsphasen 5 gemäß §43 HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke) Bei Planungsgemeinschaft o.ä. muss der Eigenanteil mind. 50% betragen 7) Erbrachte Planungsleistungen umfassen Leistungsphasen 5 gemäß §51 HOAI (Fachplanung Tragwerksplanung) Bei Planungsgemeinschaft o.ä. muss der Eigenanteil mind. 50% betragen 8) Erbrachte Leistungen umfassen die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung der Leistungsphase 8 gem. §43 HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke)
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 2,0 Millionen Euro für Personenschäden und mind. 2,0 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden. Die die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.