Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Es kann auch ein Nachweis durch eine "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" (EEE) erbracht werden.
Berufshaftpflichtversicherung
Außerdem ist bereits mit dem Angebot eine Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert) und in Höhe von mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden (zweifach maximiert) einzureichen.
Besteht keine Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe, kann diese auch projektbezogen abgeschlossen werden. In diesem Fall hat der Bieter dem Angebot mindestens eine Erklärung beizufügen, dass er die Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe im Auftragsfalle abschließen wird und spätestens 1 Woche nach Zuschlag die Bescheinigung über die projektbezogene Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Referenzen
In jedem Fall muss folgende Referenz (auch von präqualifizierten Unternehmen) erbracht werden:
Nachweis von mind. 1 Objekt im Zeitraum der letzten 5
Jahre:
- Neubau oder Sanierung eines Parkplatzes mit mind.
70 Stellplätzen inkl. Beleuchtung u. Schrankenanlage.