Gegenstand des Verfahrens ist ein Wartungs- und Servicevertrag für das automatisierte Kryolager des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA), Bürkle de la Camp-Platz 1, in 44789 Bochum, bezogen auf alle Komponenten des Herstellers ASKION GmbH.
Siehe kurze Beschreibung sowie Leistungsbeschreibung.
Mangels der Erforderlichkeit der Entscheidung zwischen mehreren Bietern gibt es keine Zuschlagskriterien im engeren Sinne.
Die notwendige Qualifizierung, welche zur Durchführung von Servicearbeiten, Reparaturen, Wartung, Softwareupdates und Bugfixes an den ASKION C-line Komponenten erforderlich ist, weisen ausschließlich Mitarbeiter der AKSION GmbH auf. Eine Schulung oder Zertifizierung von Drittanbietern bietet die ASKION GmbH für den vorliegenden Wartungs- und Servicegegenstand auch nicht an, sodass die Leistung nur durch den Hersteller selbst erbracht werden kann. Daher sind die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV erfüllt.Zudem ist der Hersteller ASKION GmbH Inhaber verschiedener Patente für Bestandteile der HS200 S und HS200M-L Modelle des ASKION C-line Kryolagersystems. Ersatzteile können daher ebenfalls nur vom Hersteller geliefert werden. Die Voraussetzung des § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV ist somit ebenfalls erfüllt.
Es wird ausdrücklich auf die Fristen in § 135 Abs. 2 S. 2 GWB hingewiesen: Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.