Der Ort der Fahrzeugauslieferung, der Ort der Fahrzeugrückgabe sowie die für die Vertragslaufzeit genutzten Werkstatt- und Servicepartner müssen sich zwingend innerhalb des Berliner Stadtgebiets befinden.
Der Auftragnehmer hat für die gesamte Vertragslaufzeit einen festen, zuständigen Ansprechpartner zu benennen.
Befindet sich der Hauptfirmensitz des Bieters außerhalb des Berliner Stadtgebiets, ist im Angebot zwingend zu benennen, über welchen Partner oder welche Niederlassung innerhalb Berlins die geforderten Leistungen (Auslieferung, Rückgabe, Service/Werkstatt) rechtsverbindlich und vollumfänglich erbracht werden.