Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH (im Folgenden: "Vivantes") betreibt mit 20.809 Mitarbeitern Krankenhäuser an 9 Standorten (unselbstständige Betriebsstätten) sowie andere gesundheitliche und soziale Einrichtungen in Berlin (Stand: 23.05.2026).
Eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung ist seit Ende 2005 für die Mitarbeitenden im Bereich des TVöD sowie die nicht-VBL-pflichtigen Mitarbeitenden der Vivantes eingeführt. Die aktuelle Anzahl der "unversorgten" Beschäftigten liegt bei 19.071 von insgesamt 20.809 Arbeitnehmenden. Seit dem 01.07.2016 wird die betriebliche Altersversorgung in zwei Durchführungswegen für die Entgeltumwandlung angeboten.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die Beratung der Mitarbeitenden der Auftraggeberin im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Dazu gehört insbesondere die Information der Belegschaft über die Möglichkeiten der Entgeltumwandlung, die Information über die angebotenen Durchführungswege und Produkte sowie die Beratung der Belegschaft.
Nähere Information zum Leistungsgegenstand entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage A).
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Betreuung und Verwaltung der bAV-Verträge, die bis zum 31.12.2026 (sog. Altverträge) bei der Auftraggeberin abgeschlossen wurden, an den obsiegenden Auftragnehmer zu vergeben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung (Anlage B).
1.) Die Bewerber / Bieter werden auf die Pflichten nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) hingewiesen. Bestandteil der Vergabeunterlagen sind u.a. die entsprechenden Vertragsbedingungen und sonstigen Erklärungen.
2.) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
3.) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über das Vergabeportal bereitgestellt. Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu verwenden.
4.) Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Frist vorzulegen. Angebote / Teilnahmeanträge müssen in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Eine Einreichung des Angebots / des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
5.) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt."
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Teilnahmeantrags zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Teilnahmeantrag unbedingt vollständig bei. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bewerber, die unvollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben, unter Setzung einer Nachfrist zur Vervollständigung aufzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung besteht jedoch nicht.
Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: aktueller unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate;
Kopie des Nachweises der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung als Versicherungsvermittlung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises, nicht älter als 6 Monate
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB (Formblatt 8)
Eigenerklärung über die Umsatzentwicklung des Bewerbers der letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025) in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung im Verhältnis zum Gesamtumsatz
Eigenerklärung zum Bestehen einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 10 Mio. pro Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall oder zur Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Falle der Auftragserteilung.
Nachweis eines Bonitätsratings bei der Firma "Creditreform" größer gleich 100 Punkte oder vergleichbar. Vergleichbar ist z.B. ein Bonitätsrating der Firma "Bürgel" im Score 1,0 - 1,8.
Darstellung des Unternehmens mit folgenden Mindestkriterien:- Mindestens 40 Mitarbeitende, davon mindestens 20 Mitarbeitende im Bereich der Betrieblichen Altersvorsorge, davon mindestens 1 auf Betriebliche Altersvorsorge spezialisierter Jurist;
- Möglichkeit des Unternehmens zur Durchführung von sog. "Robo-Beratung";
- Darstellung der Eigentums- & Beteiligungsstruktur, wobei die maximale Beteiligung eines Versicherungsunternehmens am bewerbenden Unternehmen 25 % betragen darf.
Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen des Unternehmens, die in den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung umgesetzt wurden.
Der Bewerber muss die Referenzleitung in den letzten 5 Jahren erbracht haben oder noch erbringen und mindestens eine Laufzeit von 24 Monaten aufweisen.
Die Referenzen sind mit dem Auftrag vergleichbar, wenn diese alle bei Auftraggebern mit mehr als 10.000 Mitarbeitenden erbracht worden sind.
Mindestens ein Auftraggeber muss ein Klinikbetrieb sein und mindestens ein Auftraggeber muss ein öffentlicher Auftraggeber sein.
Die Referenzen sind in dem Formblatt 2 in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:- Auftraggeber,- soweit datenschutzrechtlich möglich: Ansprechpartner (inkl. Kontaktdaten), mindestens: Funktionspostfach,- Beschreibung der Leistung,- Anzahl der Mitarbeitenden des Auftraggebers,- Angabe, ob es sich bei dem Auftraggeber um einen Klinikbetrieb und / oder um einen öffentlichen Auftraggeber handelt.
Es steht der Auftraggeberin frei, die genannten Ansprechpartner zu kontaktieren, um die Angaben der Referenzprojekte zu prüfen.
Erklärung gem. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (Formblatt 3)