Die SVL benötigt die Anlieferung von Lebensmitteln und Getränken an mindestens 34 Anlieferorte.
Zur Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH ("Vivantes") gehören 9 Krankenhäuser, derzeit 19 Senioreneinrichtungen, eine ambulante Rehabilitation, Medizinische Versorgungszentren und einer ambulanten Krankenpflege. Den aktuellen Informationsstand zu den verschiedenen Klinik-Standorten und Pflegeeinrichtungen von Vivantes entnehmen Sie bitte dem Internet unter: www.vivantes.de.Die Versorgung aller Vivantes-Einrichtungen mit Speisen und Getränken obliegt der Speiseversorgung und -logistik GmbH ("SVL"), einer 100 %igen Tochtergesellschaft der Vivantes.
Verlängerungsoption 2x 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2031
gesamtes Stadtgebiet
Der Bieter, der den geringsten Gesamtjahrespreis aufweist, erhält den ersten Platz und die Maximalpunktzahl der vorgegebenen Punkte für diesen Bewertungsbereich, d. h. 70 Wertungspunkte.
Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, durch entsprechende Planungen für Großschaden- sereignisse und Katastrophen (MANV - Massenanfall von Verletzten/Erkrankten) jederzeit die Einsatzbereitschaft und Handlungsfähigkeit für die Aufnahme und medizinische Versorgung einer größeren Anzahl von Patientinnen und Patienten in kürzester Zeit sicherzustellen.Das bedeutet für den Auftragnehmer, dass jederzeit Ware (auch außerplanmäßig) von der Auftraggeberin nach dem Abrufverfahren bestellt werden kann und diese auch in kürzester Zeit an die jeweiligen Standorte geliefert werden muss.
Das Konzepts soll aufzeigen, wie nachhaltig der Unternehmensstandort aktuell aufgestellt ist. Beschrieben werden sollen die geplanten oder bereits eingeleiteten mittelfristigen Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der CO2-Bilanz. Im Zuschlagskriterium "Konzept CO2-Nachhaltigkeit" bewertet die Auftraggeberin die Qualität des dargelegten Konzepts.
Losverfahren welches in einer Rahmenvereinbarung mündet mit insgesamt 15 Losen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Vivantes behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters besteht nicht.
Alle Ausschlussgründe gemäß der gesetzlichen Regelungen nach §§ 123, 124 GWB:https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate ab Zeitpunkt der Angebotsabgabe (z.B. in Form eines Internet-Ausdrucks mit Datumsangabe)
Eigenerklärung zur Eignung (fehlen von Ausschlussgründen) zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß Formblatt
bis zu drei Referenzen, jedoch mindestens eine die den Mindestbedingungen gemäß Formblatt entspricht
Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 bzw. einer aktuelleren Fassung der DIN EN ISO 9001-Norm oder gleichwertiger Art z. B. eigenes QM-Handbuch Nachweis der Zertifizierung IFS Food, IFS Logistik (sofern vorhanden)
(sofern zutreffend) Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Formblatt und / oder der Nachunternehmer gemäß Formblatt (Einzelheiten vgl. Bewerbungsbedingungen). Sofern nicht zutreffend, ist dieses im jeweiligen Formblatt explizit anzugeben.
Eigenerklärung des Unternehmens in Euro und als Netto-Betrag - d.h. abzüglich Umsatzsteuer über den jährlichen Umsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Maßgeblich sind hier ausschließlich die Umsätze des Bewerberunternehmens bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft selbst, unabhängig von der etwaigen Einbindung des Unternehmens als verbundenes Unternehmen i.S.d. § 15 AktG; Umsätze anderer Unternehmen werden nur berücksichtigt, sofern sie verpflichtete Nachunternehmer sind.
BerlAVG_BVB_zum Mindeststundenentgelt (Teil A) BerlAVG_BVB_Kontrollen & Sanktionen (Teil-B) BerlAVG_BVB_Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A)
BerlAVG_BVB_Erklärung Frauenförderung (Teil-A)
Erklärung zu fehlendem Russlandbezug gemäß Formblatt
Entfällt, da der Auftraggeber zur Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) in seiner jeweils aktuellen Fassung verpflichtet ist, werden Bieter auf die entsprechenden Pflichten zur Einhaltung der Vertragsbedingungen (u.a. die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen sowie zur Zahlung eines Mindestlohnes im Rahmen der Auftragsdurchführung sowie die Frauenförderung) hingewiesen. Die Bieter haben sämtliche Pflichten/ Vertragsbedingungen des BerlAVG bei der Auftragsausführung einzuhalten/ zu akzeptieren.