Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im ULV oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formular "Eigenerklärung zur Eignung" V 124.H F (https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index - für eine Ausschreibung des Hochbaus) bzw. V 124.V-I F (https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124vf/index - für eine Ausschreibung des Verkehrsanlagen- und Ingenieurbaus) ist zu verwenden.Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Mit Angebotsabgabe sind 3 Vergleichsprojekte im Denkmalschutzbereich zu benennen. Nachfolgende Unterlagen sind einzureichen: Angabe öffentlicher Auftraggeber Bauvolumen mind. 350.000,00EUR netto Referenz max. 5 Jahre zurück liegend (Abnahmedatum) - Laufende Bauvorhaben werden bei einem Abarbeitungsstand von min. 50 % des Gesamtvolumens gewertet Nachweis: Schriftliche Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung gemäß den inhaltlichen Vorgaben von V444.HF (Referenzbescheinigung) der ABau. Laufende Bauvorhaben sind mindestens durch eine schriftlich bestätigte Teilabnahme nachzuweisen. Bitte unbedingt beachten: Bei einer bestehenden Präqualifizierung entsprechen die dort hinterlegten Referenzen möglicherweise nicht den hier gestellten Anforderungen. Bitte prüfen Sie dies vor der Abgabe des Angebotes und reichen Sie mit Angebotsabgabe unbedingt Referenzen ein, die den hier gestellten Anforderungen vollumfänglich entsprechen! Sollten Referenzen hinterlegt sein, die den Anforderungen nicht genügen, ist eine Nachforderung nicht möglich. Sollten weniger als 3 Referenzen den hier gestellten Anforderungen entsprechen, ist der Ausschluss Ihres Angebots zwingend.