Scanleistung/Aktendigitalisierung
Vivantes betreibt seit 2014 ein digitales Archiv- und Dokumentenmanagementsystem (nachfolgend Archivsystem bezeichnet) und archiviert dort alle patientenbezogenen klinischen und administrativen Akten sowie u. a. auch Verwaltungsakten, Buchhaltungsunterlagen und Projektakten. Tochtergesellschaften und Unternehmen im Kooperationsverbund haben eigene Instanzen im Archivsystem. Die Scanleistung soll unter anderem für die Digitalisierung von Personalakten, Patientenakten, Studienakten, sowie Unterlagen des betriebsärztlichen Diensts, erbracht werden. Die Scanleistung muss für Papierakten an einem Standort auf dem Gelände der AG erfolgen (Betrieb als Servicestelle). Die digitalisierten Dokumente müssen automatisiert an die jeweilige Instanz des vorhandenen Archivsystem der AG übergeben werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht die Auftraggeber, vertreten durch die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH, einzeln oder gemeinsam der Verlängerung schriftlich widersprechen. Die erste automatische Verlängerung erfolgt um ein Jahr bis zum 31.03.2029. Die zweite automatische Verlängerung erfolgt um ein weiteres Jahr bis zum 31.03.2030.
Preis
Qualität
1. Die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH hat die Vivantes Service GmbH beauftragt, alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem zentralen Einkauf für die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen / Vergabeverfahren bis zur Auftragsvergabe / Zuschlagserteilung. Die Vivantes Service GmbH ist dabei bevollmächtigt, im Namen und auf Rechnung der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften zu handeln und für sie Verträge abzuschließen.2. Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung Mindestlohnes von EUR 14.84 brutto gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.3. Allgemeine Rückfragen und Bieterfragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1. angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Telefonische Bieteranfragen werden nicht beantwortet.4. Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind nur in deutscher Sprache zulässig
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Vivantes behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters besteht nicht.
Alle Ausschlussgründe gemäß der gesetzlichen Regelungen nach §§ 123, 124 GWB:https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Vorlage von 3 bis zu 6 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzangaben gemäß Formblatt über die Digitalisierung von Patientenakten. Hiervon müssen mindestens 3 Referenzen den Mindestanforderungen entsprechen. Der Auftraggeber prüft die eingereichten Referenzen so lange Stück für Stück ab, bis er 3 ordnungsgemäße Referenzen zusammen hat. Genügen am Ende nicht mindestens 3 von den maximal 6 eingereichten Referenzen den Mindestanforderungen, wird der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen.Mindestanforderungen:1. Auftragnehmer der durch den Bieter eingereichten Referenzangabe ist ein Krankenhausunternehmen mit mindestens 1000 Betten2. Scanvolumen pro Monat: mind. 100.000 Belege (beidseitig)3. Belegerkennung4. Übergabe der digitalen Dokumente an ein Fremd-Archivsystem (Archivsystem beim Auftraggeber, das nicht vom Auftragnehmer selber entwickelt und geliefert wurde oder vom Auftragnehmer beim Auftraggeber betrieben wird)5. Datenschutzrechtliche Vernichtung im Auftragsumfang enthaltenDie Referenzleistung muss nicht abgeschlossen sein, jedoch zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen.
aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 1 Jahr ab Zeitpunkt der Angebotsabgabe (z.B. in Form eines Internet-Ausdrucks mit Datumsangabe);
Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 bzw. einer aktuelleren Fassung der DIN EN ISO 9001-Norm oder gleichwertiger Art (z. B. eigenes QM-Handbuch)
Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß Formblatt 3;
Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß Anlage 5;
Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zur Förderung von Frauen entsprechend den Regelungen der Berliner Frauenförderungsverordnung gemäß Anlage 5;
Da der Auftraggeber zur Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) in seiner jeweils aktuellen Fassung verpflichtet ist, werden Bieter auf die entsprechenden Pflichten zur Einhaltung der Vertragsbedingungen (u.a. die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen sowie zur Zahlung eines Mindestlohnes im Rahmen der Auftragsdurchführung sowie die Frauenförderung) hingewiesen. Die Bieter haben sämtliche Pflichten/ Vertragsbedingungen des BerlAVG bei der Auftragsausführung einzuhalten/ zu akzeptieren.