Verfahrensangaben

Röntgenaufnahmeplatz

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.08.2026
21.09.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
11-2100031000-94
Aroser Allee 72-76
13407
Berlin
Deutschland
DE300
Somayeh.HosseiniMusa@vivantes.de
+49 30130114940

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
11-1300000V00-74
Martin-Luther-Str. 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabekammer des Landes Berlin
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 3090138316
+49 3090137613

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33111800-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung, Inbetriebnahme und Einweisung Röntgenaufnahmeplatz

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH (im Folgenden Vivantes) schreibt hiermit ihren Bedarf an einem digitalen Röntgenaufnahmeplatz für das Vivantes Klinikum Wenckebach aus.
Zum ausgeschriebenen Leistungsumfang gehören die Demontage und fachgerechte Entsorgung der im Raum vorhandenen Durchleuchtungssysteme einschließlich der Deckenkomponenten und des vorhandenen CR-Readers sowie die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Neusysteme. Die Lieferung hat innerhalb von ca. 6-8 Wochen nach Abruf zu erfolgen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
6

Sofern das Projekt innerhalb der vereinbarten Laufzeit nicht abgeschlossen werden kann, wird der Auftraggeber die Laufzeit um weitere sechs Monate verlängern.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE300

Vivantes Klinikum Wenckebach

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtpreis

Die Gesamtkosten setzen sich aus den Komponenten im Preisblatt-Hauptangebot und Preisblatt-geforderte Optionen zusammen.
Der Bieter mit den niedrigsten Kosten (Wert A) gilt als Referenz.
Die Punkte für alle weiteren Bieter (Wert B) werden gemäß folgender Formel berechnet:
Punkte des Bieters B = (Wert A / Wert B) x Gewichtung
Das Verfahren wird für die nachfolgenden Bieter entsprechend fortgesetzt.
Beispielrechnung:
Gesamtpreis: Bieter A: 700 EUR = 40 Punkte
Bieter B: 1000 EUR = 28 Punkte (700 / 1.000 x 40 = 28)
Erscheint der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt der öffentliche AG vom Bieter Aufklärung.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfüllungsgrad Leistungsverzeichnis Anforderungskatalog

Die Punktevergabe für die im Leistungsverzeichnis aufgestellten Wertungspositionen "W" erfolgt abhängig von der Relevanz der Einzelaspekte. Wichtige Leistungsmerkmale erhalten bei Erfüllung 5, während sehr wichtige Leistungsmerkmale mit bis zu 30 Punkten bemessen werden.
Die jeweils erzielten leistungsbezogenen Punktwerte werden über alle Einzelkriterien aufsummiert und ergeben das Ergebnis des Wertungskriteriums.
Die Bewertung der Bieter erfolgt gemäß folgender Formel:
Punkte des Bieters = (erreichte Punktzahl / maximal erreichbare Gesamtpunktzahl) × Gewichtung
Beispielrechnung:
Gesamtpunkte: 600 = 40 Punkte
Bieter A: 300 = 20 Punkte (300 / 600 * 40 = 20)

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Referenzbesuch

Die Geräte und deren Funktionalitäten werden von den Anwenderinnen und Anwendern anhand der Bewertungsmatrix beurteilt und bepunktet. Die Bewertungsmatrix ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Bewertung der Bieter erfolgt gemäß folgender Formel:
Punkte des Bieters = (erreichte Punktzahl / maximal erreichbare Gesamtpunktzahl) × Gewichtung
Beispielrechnung:
Gesamtpunkte: 600 = 20 Punkte
Bieter A: 300 = 10 Punkte (300 / 600 * 20 = 10)

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH hat die Vivantes Service GmbH beauftragt, alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem zentralen Einkauf für die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen / Vergabeverfahren bis zur Auftragsvergabe / Zuschlagserteilung. Die Vivantes Service GmbH ist dabei bevollmächtigt, im Namen und auf Rechnung der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften zu handeln und für sie Verträge abzuschließen.
2. Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung Mindestlohnes von EUR 13,69 gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
3. Allgemeine Rückfragen und Bieterfragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1. angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Telefonische Bieteranfragen werden nicht beantwortet.
4. Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind nur in deutscher Sprache zulässig

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y67M7MG

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen möchte, hat insbesondere die Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten:
Präklusionsregelungen (160 Abs. 3 GWB): Hat das Unternehmen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Fristen ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Zugang beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Unwirksamkeit des Vertrags (§ 135 GWB): Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihr gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Der Bieter hat mit der entsprechenden Eigenerklärung zu bestätigen, dass keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 1 Jahr ab Zeitpunkt der Angebotsabgabe (z.B. in Form eines Internet-Ausdrucks mit Datumsangabe);

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 bzw. einer aktuelleren Fassung der DIN EN ISO 9001-Norm oder gleichwertiger Art.
Alternativ: Nachweis des Qualitätsmanagements als EN ISO 13485 des Herstellers

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Herstellererklärung zur Norm IEC 80001-1 (Risikomanagement für IT-Netzwerke mit Medizinprodukten)

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung des Unternehmens (in Euro und als Netto-Betrag - d.h. abzüglich Umsatzsteuer) über den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letz-ten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formblatt;
(maßgeblich sind hier ausschließlich die Umsätze des Bewerberunternehmens bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft selbst, unabhängig von der etwaigen Einbindung des Unternehmens als verbunde-nes Unternehmen i.S.d. § 15 AktG; Umsätze anderer Unternehmen werden nur berücksichtigt, sofern sie verpflichtete Nachunternehmer sind)
Mindestanforderung:
- 500.000,00 EUR

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Vorlage mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzangaben gemäß Formblatt 6 über Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des ausgeschriebenen Gegenstandes.
Hiervon müssen mindestens 3 Referenzen den Mindestanforderungen entsprechen. Der Auftraggeber prüft die eingereichten Referenzen so lange Stück für Stück ab, bis er 3 ordnungsgemäße Referenzen zusammen hat. Genügen am Ende nicht mindestens 3 von den eingereichten Referenzen, wird der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen.
Mindestanforderungen:
- Alle drei Referenzen müssen die Lieferung und Montage von Röntgenaufnahmeplatz umfassen sowie hinsichtlich Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein.
- Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Kalen-derjahre zurückliegen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung