Beschaffung von Dienstleistungen zum Transitionsmanagement inkl. Governance-/Steuerungsdesign, Reporting-Strukturen, Projekt- und Risikosteuerung sowie Coaching/Know-how-Transfer. Leistungserbringung erfolgt abrufbasiert nach Bedarf des Auftraggebers gemäß Leistungsbeschreibung.
Gegenstand der Beschaffung sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Transitionsmanagement. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Konzeption und Umsetzung einer tragfähigen Transition-Governance (Rollen/Schnittstellen, Steuerungsgremien), beim Steuerungs- und Reporting-Design (Status-, Risiko-, Maßnahmen- und Entscheidungsreporting) sowie bei Projekt- und Risikomanagement.Die Leistungen umfassen außerdem Qualitätssicherung, Stakeholder- und Kommunikationskoordination sowie Coaching/Know-how-Transfer zur Sicherstellung der nachhaltigen Befähigung des Auftraggebers.Die Beauftragung erfolgt abrufbasiert nach Bedarf (Einzelabrufe/CTR); vergütet werden ausschließlich die tatsächlich abgerufenen und bestätigten Leistungen gemäß den Vertrags- und Abrechnungsregelungen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zu zweimal um jeweils 12 Monate, sofern er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre.
Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode.
Formel: Leistungspunkte / Angebotspreis = Leistungsquotient
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Ein höherer Quotient entspricht dabei einer besseren Platzierung. Bei gleichem Quotienten entscheidet der niedrigere Preis.
Zur besseren Lesbarkeit wird die Vergabestelle nach Auswertung aller Angebote die Quotienten mit 1.000 multiplizieren.
Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt anhand der in der Anlage 8 (Kriterienkatalog) gemachten Angaben des Bieters. Bewertet werden Qualität und Team. Die Punktevergabe für die einzelnen Fragen ist dabei abhängig vom Erfüllungsgrad der aufgestellten Anforderungen. Die erreichten Punkte werden mit dem im Kriterienkatalog angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert.
Der Preis fließt als Nenner in die Berechnung des Leistungsquotienten ein. Maßgeblich ist das Preisblatt (Anlage 07).
Offenes Verfahren nach VgV. Einreichung und Kommunikation erfolgen elektronisch über die Vergabeplattform. Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Wertung erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Zuschlagskriterien (50 % Preis / 50 % Qualität); Preisbewertung nach einfacher Richtwertmethode, Qualitätsbewertung nach Kriterienkatalog. Nachforderungsmöglichkeit nach § 56 VgV. Keine Aufteilung in Lose. Keine elektronischen Auktionen.
Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften gemäß § 160 Abs. 3 GWB rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß nicht innerhalb der dort genannten Fristen gerügt hat. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die jeweils zuständige Vergabekammer