Für die Veranstaltungen in der NBank benötigt die NBank Cateringleistungen.Dargestellt wird im Folgenden der größtmögliche Aufgabenumfang. Die von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer zu erbringenden einzelnen Leistungspositionen können jetzt noch nicht abgeschätzt werden. Deshalb wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen, aus der die NBank als Auftraggeberin Leistungen abruft.Die Höchstabnahmemenge beträgt 210 Veranstaltungen. Diese teilen sich voraussichtlich auf:- Ca. 200 Sitzungen und kleinere Veranstaltungen mit überwiegend 11 bis 50 Teilnehmern pro Veranstaltung- Max. 10 Großveranstaltungen mit 100 bis 150 Teilnehmern pro VeranstaltungDie vorgenannten Zahlen begründen weder einen Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme dieser Mengen noch eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme.Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.Der tatsächliche Leistungsabruf erfolgt bedarfsabhängig durch Einzelbestellung. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Leistungen in einem bestimmten Umfang abzurufen.
Der Bieter übernimmt die Zubereitung der Warmgetränke sowie Bereitstellung von Mineralwasser und Säften in kleinen Flaschen (0,2l oder 0,3l) in den Räumlichkeiten der NBank. Bei Bedarf übernimmt der Bieter das Auffüllen von Wasser in Wasserkaraffen. Die Bereitstellung von warmen oder kalten Speisen erfolgt nach dem Leistungskatalog.-Bereitstellung von Tee, Kaffee und Mineralwasser in kleinen Flaschen (0,2l)-Nachdecken-Abräumen und das NBank-Geschirr im Haus reinigen und wegräumenDie Zutaten für Warmgetränke (Kaffee, Tee, Zucker und Milch) werden vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Die NBank stellt das Geschirr zur Verfügung. Der Bieter übernimmt die Zubereitung der Warmgetränke in den Räumlichkeiten der NBank.
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zu zweimal um jeweils 12 Monate, sofern er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre.
Für die Bewertung der Preise wird ein fiktiver Wertungspreis gebildet, um die unterschiedliche Relevanz der Leistungspositionen im Preisblatt abzubilden. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Kategorie A (Speisen & Getränke): Gewichtung 60 % Kategorie B (Personal & Service): Gewichtung 30 % Kategorie C (Optionen & Equipment): Gewichtung 10 %Die Vergabe der Preispunkte erfolgt nach der linearen Interpolationsmethode. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximale Punktzahl von 300 Punkten. Die Punkte der übrigen Angebote errechnen sich nachfolgender Formel:
Z_{Preis} = 900 × (P_{min} / P_{neu})Es gilt:
Z_{Preis} = Erreichte Preispunkte des zu wertenden AngebotsP_{min} = Niedrigster errechneter Wertungspreis aller wertbaren AngeboteP_{neu} = Wertungspreis des zu wertenden Angebots
Die Berechnung der Punkte erfolgt kaufmännisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien erfolgt ausschließlich anhand der in der Anlage 09 den genannten Zuschlagskriterien. Dabei greifen die dort definierten Punktstufen (0, 50 oder 100 Punkte). Zwischenwerte werden nicht vergeben. Sofern ein Angebot die Anforderungen für eine Punktstufe nicht vollumfänglich erfüllt, wird die nächstniedrigere Punktstufe vergeben ("Abwertungsprinzip").
NachprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beimNds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 221339 LüneburgFax: 04131/15-2943E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
§ 7 Vertragsklausel gem. §§ 3,4 NKernVOSoweit Stoffe oder sonstige Textilwaren, ungebrauchter Naturstein, Tee, Kaffee, Kakao, Blumen, Spielwaren oder Sportbälle in der Leistungsbeschreibung als Gegenstand der Leistung aufgeführt sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, nur solche Waren zu liefern oder zu verwenden, für die er die Einhaltung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindestanforderungen gemäß § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung nachweisen kann. Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den in § 12 Abs. 1 Satz 2 NTVergG genannten Übereinkommen. Die Verpflichtung bezieht sich auf die Lieferkette bis zur Produktfertigstellung. Die Verpflichtung gilt nur für Waren, die in einem Staat oder Gebiet gewonnen oder hergestellt wurden, der oder das in der für den Zeitpunkt der Angebotsabgabe maßgeblichen DAC-List of ODA Recipients der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) aufgeführt ist. (§ 3 NkernVO)Das beauftragte Unternehmen ist verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber auf dessen Verlangen unverzüglich alle Unterlagen vorzulegen, die ihm die Prüfung ermöglichen, ob die vorgelegten Nachweise ausreichen, um die Einhaltung der Mindestanforderungen aus den Übereinkommen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 NTVergG nach § 1 zu belegen. (§ 4 NkernVO)
Elektronische Angebotsöffnung im Vergabemanagementsystem der NBank, Hannover.Berliner Allee 24, 30175 Hannover.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen, Nachweise oder sonstige Unterlagen gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern bzw. nachfordern zu lassen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Bitte legen Sie eine Kopie der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung bei. Diese muss folgende Mindestdeckungssummen aufweisen:
- Personenschäden: mind. 2.000.000 EUR
- Sach- und Vermögensschäden: mind. 1.000.000 EUR
3.1 "Vergleichbare Referenzen
Der Bieter verfügt über Erfahrung in der Erbringung von Catering-Leistungen für Firmenkunden oder öffentliche Auftraggeber. Erforderlich sind mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang vergleichbar sind (Veranstaltungsgrößen zwischen 50 und 150 Personen)." A3.2 "Der Bieter versichert, dass ihm für die Ausführung des Auftrags das erforderliche Personal mit der notwendigen beruflichen Qualifikation zur Verfügung steht.Nachzuweisen durch eine formlose Eigenerklärung" A3.3 "Ausreichende Kapazitäten zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Berufserfahrung).Nachzuweisen durch eine formlose Eigenerklärung" A