Markterkundung - freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung
Gegenstand dieser Markterkundung ist der Erkenntnisgewinn über am Markt verfügbare Dienstleistungen im Bereich von Relay-Diensten in Deutscher Gebärdensprache und optional einer anderen Gebärdensprache für gehörlose und hörgeschädigte Menschen.
Die Deutsche Bundesbank führt eine Markterkundung im Sinne von § 28 VgV durch, um herauszufinden, welche Unternehmen Relay-Dienste (Vermittlungsdienste) in Gebärdensprache im beruflichen Alltag anbieten. Der Relay-Dienst soll sowohl von gehörlosen und hörgeschädigten Menschen als auch von hörenden Menschen kontaktiert werden können, die Kommunikation soll barrierefrei und inklusiv gestaltet sein.
Bis zum 02.11.2026 können Sie sich unter Angabe des Betreffs "26-2000089949 Markterkundung - Relay-Dienste - an die E-Mail-Adresse "Markterkundung-Relay-Dienste@bundesbank.de" wenden, um an dieser Markerkundung teilzunehmen. Die Beantwortung eines Fragenkatalogs ist im Zeitraum vom 21.09. bis 02.11.2026 mittels Videokonferenz oder Telefon sowie schriftlich möglich. (Termin-)Absprachen hierzu erfolgen bilateral.
Die Deutsche Bundesbank behält sich vor, die Ergebnisse der Markterkundung für die Vorbereitung eines Vergabeverfahrens zu nutzen.
Die Markterkundung hat zum Ziel, potenzielle Anbieter zu identifizieren, die folgende Leistungen erbringen können:
Gewünschte LeistungsmerkmaleDolmetschdienst1. Spontanes Telefondolmetschen- Bereitstellung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, die Telefonate (mit oder ohne Bild) simultan von Deutscher Gebärdensprache (DGS) in Deutsche Lautsprache und umgekehrt übersetzen (andere Gebärden- und Lautsprachen sind optional).- Der Dienst soll ohne vorherige Terminvereinbarung ermöglichen, dass gehörlose oder hörgeschädigte Menschen und hörende Menschen spontan miteinander telefonieren können.2. Spontanes Ferndolmetschen- Unterstützung bei der Kommunikation zwischen gehörlosen und hörgeschädigten Menschen mit hörenden Menschen, wenn sich diese in einem Raum befinden. Eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher wird zu dem Gespräch über eine Bildverbindung zugeschaltet.- Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher sollen ohne vorherige Terminvereinbarung in Echtzeit von Deutscher Gebärdensprache (DGS) in Deutsche Lautsprache und umgekehrt übersetzen, um eine barrierefreie Kommunikation zu gewährleisten (andere Gebärden- und Lautsprachen sind optional).3. Spontane Videokonferenzen- Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern für Videokonferenzen, die simultan zwischen Deutscher Gebärdensprache und Deutscher Lautsprache übersetzen (andere Gebärden- und Lautsprachen sind optional).- Der Dienst soll flexibel und ohne vorherige Terminvereinbarung nutzbar sein. Erreichbarkeit- Der Dienst soll arbeitstäglich (Mo - Fr) von 8:00 bis 18:00 Uhr verfügbar sein.- Eine einfache Kontaktaufnahme (z. B. über Telefon) ist erforderlich.Technische und organisatorische Anforderungen- Die Anbieter müssen sicherstellen, dass die eingesetzten Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher über die notwendige Qualifikation verfügen, um simultan zwischen Deutscher Gebärdensprache und Deutscher Lautsprache zu übersetzen (andere Gebärden- und Lautsprachen sind optional).- Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher müssen zur Einhaltung des Datenschutzes sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet sein.- Die technische Infrastruktur muss eine stabile und qualitativ hochwertige Kommunikation ermöglichen.
Es handelt sich bei dieser Veröffentlichung um eine Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV). Mit diesem Verfahren wird kein öffentlicher Auftrag vergeben, sondern es werden lediglich Informationen eingeholt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens. Eine Nichtteilnahme an dieser Markterkundung schließt die Teilnahme an einem möglichen späteren Vergabeverfahren nicht aus. Durch die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme an dieser Markterkundung/Vorinformation entstehen weder Vorteile noch Nachteile bei dem anschließenden Vergabeverfahren. Der Rechtsweg zu Nachprüfungsinstanzen ist ausgeschlossen. Es handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht, Entschädigungsansprüche können nicht geltend gemacht werden. Mit dieser Veröffentlichung wird kein Vergabeverfahren eingeleitet.