Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Instandhaltung von Cisco-Komponenten

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.06.2026
29.06.2026 11:00 Uhr
29.06.2026 11:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
mandy.bock@bundesbank.de
+49 699566-35239

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
t:+4969956632197
Postfach 10 06 02
60006
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
nachpruefung@bundesbank.de
+49 699566-32197
+49 695069-2575

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30210000-4
50312000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die in der Zentrale in Frankfurt am Main, den neun Hauptverwaltungen (HV) und den Filialen der Deutschen Bundesbank betriebenen Netzwerke bestehen aus verschiedensten Komponenten des Herstellers Cisco Systems. Weiterhin kommen Cisco-Komponenten in den Collaboration-, Compute-, Security- und SAN-Umgebungen zum Einsatz. Einige wenige Komponenten sind auch in Auslandsstandorten installiert (aktuell Collaboration-Produkte in Brüssel, New York und Tokio).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

1. Kauf von Cisco-Produkten:
Über den vorliegenden Vertrag sollen zusätzliche Komponenten für Erweiterungen dieser Umgebungen bzw. Ersatz für auszutauschende Komponenten beschafft werden.
Die Beschaffung bezieht sich auf das komplette Produktspektrum auf der Basis der jeweils zum Abruf gültigen EMEA Global Pricelist in US-$ des Herstellers Cisco Systems inkl. der dort enthaltenen SolutionPlus-Produkte.
Zusätzlich können Produkte abgerufen werden, die von Cisco Systems vertrieben werden, aber zum Zeitpunkt des Abrufs noch nicht in die o.g. Preisliste aufgenommen sind (z.B. Produkte eines Herstellers, der von Cisco Systems übernommen wurde).
Der Auftraggeber wird seinen gesamten Bedarf an den ausgeschriebenen Komponenten inkl. zugehöriger Software und Lizenzen für die Erweiterung der bestehenden Netzwerke bzw. Ersatz für auszutauschende Komponenten während der Vertragslaufzeit über diese Rahmenvereinbarung decken (Exklusivabrede).
Bei Neugestaltung der Netzwerkinfrastruktur kompletter Standorte oder größerer, zusammenhängender Netzwerkinfrastrukturbereiche (z.B. RZ-Netzwerk) behält sich der Auftraggeber vor, eine eigenständige Vergabe - auch unter Berücksichtigung anderer Hersteller - durchzuführen.

2. Dienstleistungen:
2.1 Cisco Advanced Services
2.2 Hardwarekonfiguration inkl. Softwareinstallation
2.3 Bereitstellung installationsnaher Dienstleistung
Auf Anforderung führt der Auftragnehmer projektbezogen Leistungen hinsichtlich der Unterstützung rund um die Installation der über den Vertrag bezogenen Komponenten aus; z.B. hardwarenahe Dienstleistungen wie Einbau gelieferter Hardware oder Durchführung von Patchungen. Dabei hat der Auftragnehmer sicher zu stellen, dass entsprechend den inhaltlichen Aufgabenstellungen, die eingesetzten Personen aktuelle Hersteller-Zertifizierungen (außer hardwarenahe DL) haben.

3. Instandhaltung von Cisco-Komponenten
Ein weiterer zentraler Vertragsinhalt ist die Störungsbeseitigung bei den eingesetzten Cisco-Systemen. Alle Störungen müssen im Rahmen der definierten SLAs bearbeitet und behoben werden. Dazu muss der Partner in der Lage sein, ausgebildete und sicherheitsüberprüfte TechnikerInnen inkl. Ersatz-Komponenten innerhalb der im SLA definierten Zeit (4h) am jeweiligen Standort bereitzustellen. Alle unter Service befindlichen Komponenten sind beim Hersteller rückzuversichern. Die alleinige Serviceerbringung durch die Rückversicherung ist jedoch aus logistischen Gründen nicht möglich, eine Eigenbevorratung des Auftragnehmers ist daher unabdingbar. Eine Ausnahme bilden die Auslandsstandorte, für diese kann eine direkte Betreuung durch den Hersteller erfolgen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt am 01.11.2026. Sie endet mit Ablauf von 24 Monaten (Mindestvertragsdauer) oder mit Erreichen des Höchstvolumens.

Sie verlängert sich zweimal um jeweils 12 Monate zu denselben Bedingungen, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Erfüllungsorte sind diverse Standorte des Auftraggebers in Frankfurt/Main, sowie deutschlandweit in den Hauptverwaltungen und Filialen, Standorte zu finden unter www.bundesbank.de. Außerdem in geringem Umfang die Auslandsstandorte der Bundesbank (Stand April 2026: Brüssel, New York, Tokio).

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Die Bewertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB 2018. Weitere Informationen hierzu s. A2_Eignungs_Zuschlagskriterien_26-2000078426.pdf

Zuschlagskriterium

Qualität

Leistungspunkte der Angebote ergeben sich aus der Bewertungsmatrix "C5_Anlage 5 zum EVB-IT Rahmenvertrag_Bewertungsmatrix_26-2000078426.xlsx"

Zuschlagskriterium

Preis

Der Angebotsvergleichspreis ergibt sich aus der Summe der entsprechenden Angaben der Preisangebote im Dokument "C4_Anlage 4 zum EVB-IT Rahmenvertrag_Preisblatt_26-2000078426.xlsx"

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
268.000.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63MN6B

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;
3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;
4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;
5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;
6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);
8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

5
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Serviceerbringung für Komponenten, die bereits "End of sale" sind:

Das Unternehmen ist in der Lage, Ersatzkomponenten für alle Komponenten des Bestandsverzeichnisses, die bereits "End-of-sale" sind (siehe technologiebezogene Mengengerüste in Anlage C4_Anlage 4 zum EVB-IT Rahmenvertrag_Preisblatt_26-2000078426) in für die Serviceerbringung ausreichender Anzahl an Servicelagern für die Standorte der BBk vorzuhalten.

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Cisco-Partnerschaften:

Das Unternehmen ist Cisco Preferred Partner in den folgenden Kategorien:
- Networking
- Cloud and AI
- Collaboration
- Security
- Service

Sofern der Auftragnehmer nicht selbst Inhaber der in Lfd. Nrn. 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 geforderten Cisco-Partnerschaften ist, sondern die Cisco-Partnerschaft für einzelne oder alle genannten Technologien und Leistungspositionen zu Subunternehmen besteht, so sind die Leistungen zur jeweiligen Technologie bzw. Leistungsposition auch durch das Subunternehmen zu erbringen, das die jeweilige Cisco-Partnerschaft innehat. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall auch die Leistungen der inhaltlich zugehörigen Referenzen von diesem Subunternehmen erbracht worden sein müssen.

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Cisco-Partnerschaften:

Das Unternehmen ist "Cisco Tier-1-Partner" und kann direkt bei Cisco Bestellungen aufgeben.

Sofern der Auftragnehmer nicht selbst Inhaber der in Lfd. Nrn. 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 geforderten Cisco-Partnerschaften ist, sondern die Cisco-Partnerschaft für einzelne oder alle genannten Technologien und Leistungspositionen zu Subunternehmen besteht, so sind die Leistungen zur jeweiligen Technologie bzw. Leistungsposition auch durch das Subunternehmen zu erbringen, das die jeweilige Cisco-Partnerschaft innehat.

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Cisco-Partnerschaften:

Das Unternehmen ist "Cisco EA Buying Partner" mit einer "EA 3.0 All Technologies" Zertifizierung.

Sofern der Auftragnehmer nicht selbst Inhaber der in Lfd. Nrn. 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 geforderten Cisco-Partnerschaften ist, sondern die Cisco-Partnerschaft für einzelne oder alle genannten Technologien und Leistungspositionen zu Subunternehmen besteht, so sind die Leistungen zur jeweiligen Technologie bzw. Leistungsposition auch durch das Subunternehmen zu erbringen, das die jeweilige Cisco-Partnerschaft innehat.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Sicherheitsüberprüftes Personal:

Der Bieter hat nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe standortbezogen über eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern mit einer abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfung gem. EVB-IT Rahmenvereinbarung /Teil A/23.1 verfügt, um die vertraglich geschuldete Leistung des Servicevertrages (EVB-IT Rahmenvereinbarung, Teil B/EVB-IT Service) zu erbringen.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung gemäß Nummer 1 Vordruck 11078 II (s. C2) zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

6 Referenzen gemäß C6 Eignungsmatrix mit folgenden Mindestanforderungen:

Es sind 6 Referenzen (davon je zwei zu drei verschiedenen Kriterien) anzugeben. Die Angabe von weniger als den 6 geforderten Referenzen führt zum Ausschluss. Die Angabe derselben Referenzen zu unterschiedlichen Kriterien ist möglich.

Referenzprojekt 1 - Kriterium "deutschlandweiter Service"

Mindestanforderungen Vertragsverhältnis:
Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist.
Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz Leistungen für einen Referenzkunden beinhaltet, für den der Bieter vergleichbaren Service für Cisco-Umgebungen an mindestens 5 der von der Bundesbank benötigten Standorten mit einem unter Nr. 2 c) angegebenen Vertragsvolumen durchgeführt hat.

Zeitliche Mindestanforderungen (als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens):

Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht.
Die Laufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens 3 Jahre* betragen haben.
Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte.

*Je Kriterium ist mindestens eine Referenz mit mindestens dreijähriger Laufzeit zu berücksichtigen.

Mindestanforderungen Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens :
Die Vergleichbarkeit des Volumens ist bei einem Gesamtlistenpreisvolumen* je Standort von mind. 0,5 Mio USD und über alle Standorte von mind. 15 Mio USD gegeben.
Bei andauernden Referenzprojekten ist der Anteil der bis zum Stichtag tatsächlich erbrachten Leistungen anzugeben.

*Listenpreisvolumen der Komponenten aus der "EMEA Global Pricelist in US-$" des Herstellers Cisco Systems

Referenzprojekt 2 - Kriterium "deutschlandweiter Service"

Mindestanforderungen Vertragsverhältnis:
Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist.
Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz Leistungen für einen Referenzkunden beinhaltet, für den der Bieter vergleichbaren Service für Cisco-Umgebungen an mindestens 5 der von der Bundesbank benötigten Standorte mit dem unter Nr. 3 c) angegebenen Vertragsvolumen durchgeführt hat.

Zeitliche Mindestanforderungen (als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens):
Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht.
Die Laufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens 3 Jahre* betragen haben.
Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte.

*Je Kriterium ist mindestens eine Referenz mit mindestens dreijähriger Laufzeit zu berücksichtigen.

Mindestanforderungen Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens:
Die Vergleichbarkeit des Volumens ist bei einem Gesamtlistenpreisvolumen* je Standort von mind. 0,5 Mio USD und über alle Standorte von mind. 15 Mio USD gegeben.
Bei andauernden Referenzprojekten ist der Anteil der bis zum Stichtag tatsächlich erbrachten Leistungen anzugeben.

*Listenpreisvolumen der Komponenten aus der "EMEA Global Pricelist in US-$" des Herstellers Cisco Systems

Referenzprojekt 3 - Kriterium "Netzwerkgröße"

Mindestanforderungen Vertragsverhältnis:
Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist.
Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz Leistungen für einen Referenzkunden in Deutschland beinhaltet, für den der Bieter vergleichbaren Service für Cisco-Umgebungen mit dem unter Nr. 4 c) angegebenen Vertragsvolumen durchgeführt hat.

Zeitliche Mindestanforderungen (als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens):
Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht.
Die Laufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens 3 Jahre* betragen haben.
Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte.

*Je Kriterium ist mindestens eine Referenz mit mindestens dreijähriger Laufzeit zu berücksichtigen.

Mindestanforderungen Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens:
Die Vergleichbarkeit des Volumens ist bei einem Gesamtlistenpreisvolumen* für die an einem Standort installierten Cisco-Komponenten von mind 25 Mio USD gegeben.
Bei andauernden Referenzprojekten ist der Anteil der bis zum Stichtag tatsächlich erbrachten Leistungen anzugeben.

*Listenpreisvolumen der Komponenten aus der "EMEA Global Pricelist in US-$" des Herstellers Cisco Systems

Referenzprojekt 4 - Kriterium "Netzwerkgröße"

Mindestanforderungen Vertragsverhältnis:
Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist.
Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz Leistungen für einen Referenzkunden in Deutschland beinhaltet, für den der Bieter vergleichbaren Service für Cisco-Umgebungen mit mindestens dem unter Nr. 5 c) angegebenen Vertragsvolumen durchgeführt hat.

Zeitliche Mindestanforderungen (als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens):
Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht.
Die Laufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens 3 Jahre* betragen haben.
Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte.

*Je Kriterium ist mindestens eine Referenz mit mindestens dreijähriger Laufzeit zu berücksichtigen.

Mindestanforderungen Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens:
Die Vergleichbarkeit des Volumens ist bei einem Gesamtlistenpreisvolumen* für die an einem Standort installierten Cisco-Komponenten von mind 25 Mio USD gegeben.
Bei andauernden Referenzprojekten ist der Anteil der bis zum Stichtag tatsächlich erbrachten Leistungen anzugeben.

*Listenpreisvolumen der Komponenten aus der "EMEA Global Pricelist in US-$" des Herstellers Cisco Systems

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

(Fortsetzung)

Referenzprojekt 5 - Kriterium "unterschiedliche Produktgruppen"

Mindestanforderungen Vertragsverhältnis:
Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist.
Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz Leistungen für einen Referenzkunden in Deutschland beinhaltet, für den der Bieter vergleichbaren Service für Cisco-Umgebungen durchgeführt hat, bei dem die unter Service befindliche Umgebung aus Produkten aus mind. 3 der folgenden Kategorien besteht: Datacenter-Network (ACI, MDS), Campus-Network (LAN/WAN/WLAN), Compute (UCS), Collaboration.

Zeitliche Mindestanforderungen (als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens):
Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht.
Die Laufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens 3 Jahre betragen haben.
Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte.

Referenzprojekt 6 - Kriterium "unterschiedliche Produtkgruppen"

Mindestanforderungen Vertragsverhältnis:
Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist.
Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz Leistungen für einen Referenzkunden in Deutschland beinhaltet, für den der Bieter vergleichbaren Service für Cisco-Umgebungen durchgeführt hat, bei dem die unter Service befindliche Umgebung aus Produkten aus mind. 3 der folgenden Kategorien besteht: Datacenter-Network (ACI, MDS), Campus-Network (LAN/WAN/WLAN), Compute (UCS), Collaboration.

Zeitliche Mindestanforderungen (als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens):
Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht.
Die Laufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens 3 Jahre betragen haben.
Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung gemäß Nummer 4 Vordruck 11078 II (s. C2) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer und des zuständigen Amtsgerichtes

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben gemäß Nummer 5 Vordruck 11078 II (s. C2) zu Insolvenzverfahren und Liquidation

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung gem. Nummer 6 Vordruck 11078 II (s. C2) über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung i.H.v. mind. 5.000.000,00 Euro für Personenschäden, 5.000.000,00 Euro für Sachschäden, mind. 1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden (inkl. Vernögensschadenhaftpflicht IT-Risiken) und 500.000,00 Euro für Bearbeitungsschäden je Schadensereignis. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben gemäß Nummer 7 Vordruck 11078 II (s. C2), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben gemäß Nummer 8 Vordruck 11078 II (s. C2) zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Angaben gemäß Nummer 9 Vordruck 11078 II (s. C2) zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird (s. C7). Die Verpflichtung gemäß Vordruck 11029 d (s. D1) ist nachzuweisen.

Im Falle einer ARGE sind alle die Leistungen gesamtschuldnerisch ausführenden Mitglieder sowie der bevollmächtigte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft zu benennen (s. C8).

EU-Sanktionspaket:
Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (s. C9)

Sonst. Einwilligungen:
D2 Einwilligung IT-Nutzung
D3 Einwilligung ZVU_SÜG

vor Tätigkeitsaufnahme dem Fachbereich ausgefüllt und
im Original unterschrieben vorzulegen oder alternativ vor Ort zu unterschreiben.

D4 Verpflichtung zur Vertraulichkeit: Einzureichen über DTVP bis spät.10 Tage vor Ende der Angebotsfrist.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Der Bieter hat nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe standortbezogen über eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern mit einer abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfung gem. EVB-IT Rahmenvereinbarung /Teil A/23.1 verfügt, um die vertraglich geschuldete Leistung des Servicevertrages (EVB-IT Rahmenvereinbarung, Teil B/EVB-IT Service) zu erbringen. (s. C6_Eignungsmatrix_26-2000078426.xlsx)