Überlassung von Broadcom EMail Safeguard Cloud inkl. Support für drei Jahre
Überlassung von Broadcom EMail Safeguard Cloud inkl. Support für drei JahreHersteller-Art. Nr. EML_SGC-SUBAnzahl: 12.000Überlassungszeitraum: 25.06.26 - 26.06.29
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de.Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zumachen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren.Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zuversehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4 VgV.
Eigenerklärung (gem. Ziffer 1, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung) über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dies Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung)
Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer 7, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung) Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind.Vorlage von 2 Referenznachweisen aus den letzten drei Jahren mit mind. den folgenden Angaben: Ansprechpartner (unter Angabe von Telefonnummer und Adresse), Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Angaben zu Arbeitskräften der letzten 3 Kalenderjahre (gem. Ziffer 3, Dokument_Eigenerklärung Eignung).
Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Dokument_Eigenerklärung Eignung) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 58 der Richtlinie 2014/24/EG
Die Deckungssumme beträgt mindestens für Sachschäden 500.000,00 Euro. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen (gem. Ziffer 6, Dokument_Eigenerklärung Eignung).
- Eigenerklärungen gemäß C3_ Nachunternehmerleistungen Vordr. 11029 c- Eigenerklärungen gemäß D1_ Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Vord. 11029 d- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung)- Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren- Im Falle einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft sind alle die Leistungen gesamtschuldnerisch ausführenden Mitglieder sowie der bevollmächtigte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft zu benennen (s. C6).