Der Auftragnehmer übernimmt die externe Unterstützung für die Sachbearbeitung in der Kaufmännischen Wohnungsverwaltung, in Form von Arbeitnehmerüberlassungen, am Standort der Deutschen Bundesbank Hauptverwaltung Stuttgart.
Aus dem Vertrag sollen Unterstützungsleistungen, mit einem Umfang von 220 Personentagen à 8 Stunden (ohne Abnahmeverpflichtung) über einen Zeitraum von 12 Monaten abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung wird zudem eine Option vorsehen, welche die Verlängerung um 12 weitere Monate sowie den Abruf von bis zu 220 weiteren Personentagen beinhaltet.
Option: Die Rahmenvereinbarung kann vom Auftraggeber einmal um ein Jahr verlängert werden. Die Nutzung der Verlängerungsoption muss dem Auftragnehmer mind. 3 Monate vor Vertragsende schriftlich mitgeteilt werden, sonst endet der Vertrag. Die maximale Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt 2 Jahre. Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt davon unberührt.
Verlängerungsoption um 12 weitere Monate (maximale Laufzeit insgesamt 2 Jahre)
C2_RV ANÜ Anlage 9 Vergütungsvereinbarung_25-2000070134
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de.Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zumachen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren.Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zuversehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de.Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zumachen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren.Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zuversehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4 VgV.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Umsatz
Eigenerklärung (gem. Ziffer 1, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung) über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dies Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Angaben zu Insolvenzverfahren
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung)
Keine schwere Verfehlung
Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer 7, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung)
Zahlung von Steuern
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung) Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Erklärung (gem. Ziffer 4, Dokument C4_Eigenerklärung zur Eignung) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 58 Richtlinie 2014/24 EG).
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Ziff. 2: Eigenerklärung, dass in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind.
Vorlage von 3 Referenznachweisen aus den letzten 5 Jahren mit mind. den folgenden Angaben: Ansprechpartner (unter Angabe von Telefonnummer und Adresse), Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, stichwortartige Beschreibung des maßgeblichen Leistungsumfanges.
Eigenerklärung (gem. Ziffer 1.2, Dokument C3_Fragenkatalog zur Eignung) über die Gewährleistung von tariflichen Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen (vgl. Anlage 4 B1_Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung)?
Eigenerklärung (gem. Ziffer 1.5, Dokument C3_Fragenkatalog zur Eignung) über die Bestätigung, dass seit Gründung des Unternehmens die Beiträge zur sozialen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ordnungsgemäß entrichtet wurden (vgl. Anlage 7 B1_Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung sowie Vordruck C4 Eigenerklärung zur Eignung, Ziffer 8)
Eigenerklärung (gem. Ziffer 1.6, Dokument C3_Fragenkatalog zur Eignung) über die Gewährleistung, dass in Ihrem Unternehmen werktags mindestens von 07:00 bis 18:00 Uhr ein Ansprechpartner erreichbar ist
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft"Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung) Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft"
Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß C5
Unterlagen gemäß 3.1 Vord. 11017b-Bescheinigung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflicht-Schadensversicherung abzuschließen, deren Bestehen dem Auftraggeber vor dem Inkrafttreten des Vertrages nachzuweisen ist. Zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag muss mindestens ein Versicherungsschutz bestehen.