Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Kasinobewirtschaftungsleistung, wobei der AN in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und hierfür ein vom AG beigestelltes Bezahl- und Kassensystem (Tz. 4.3 und 11.2.1) einsetzt.
Umfang der Leistung zur Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants des AG:
1 Betriebsrestaurant
1 Cafeteria
1 Automatenstationen (Automatentypen siehe Punkt 5.2.2)
9 Tagungs- und Besprechungsräume mit Konferenzservice
1 Gästeräume für Sonderveranstaltungen
Zielsetzung und Anforderungen
Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN).
1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3).
2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten.
3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen.
Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage:
Aktive Bankangehörige am Standort 310
Gastesser am Standort 20
Mittagsmahlzeit gesamt pro Tag 85
(Die Ist-Zahlen beziehen sich auf das letzte Geschäftsjahr)
2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten
2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr
Ca. 250 Arbeitstage pro Jahr
2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 10:00 Uhr Frühstück
11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe bis 13:30 Uhr)
In Absprache mit dem AN wird das Kasino an einzelnen Tagen zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Hygienereinigungen geschlossen (bevorzugt an sog. "Brückentagen").
2.3 Zwischenverpflegung
Ganztägig bereit zu stellen (Kaffee-, Snack-, Getränke-Automaten)
3 Verpflegungskonzept
Konzept Frischküche vor Ort (Cook & Serve)
Verpflegungssystem, bei dem die Speisen am Ort des Verzehrs zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden.
3.1 Qualität der Speisen
Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden.
Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht.
Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen.
Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind.
3.2 Nachhaltigkeitskriterien
Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten.
1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke.
2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag.
3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC).
4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden.
5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten.
6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken.
7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne").
8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl.
9. Feststellung und Berücksichtigung des Interesses der Beschäftigten hinsichtlich der Ausgestaltung der Speiseplanung in regelmäßigen Abständen.
10. Information über Gütezeichen und sofern valide möglich zum CO2-Abdruck der Gerichte im Bereich der Essensausgabe.
Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen:
11. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 50% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke.
12. Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit der Gastronomie, z.B. Green-Canteen, DGE, Bio, Blauer Engel.
Mit der Angebotsabgabe legt der AN erstmalig die Nachweise über die Einhaltung der oben genannten Kriterien und weiterhin jährlich gegenüber des AG in Form einer Eigenerklärung (siehe C8 Anlage 5) ohne weitere Aufforderung vor. Der Anteil von mindestens 20% Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (inklusive Getränke) ist in geeigneter Form nachzuweisen.
weitere Einzelheiten siehe B1_Leistungsbeschreibung