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Verfahrensangaben

Schüttcontainer

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.02.2026
17.02.2026 11:00 Uhr
17.02.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
beschaffungen@bundesbank.de
+49 69 9566-0

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
t:069956632197
Postfach 10 06 02
60006
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
nachpruefung@bundesbank.de
+49 699566-32197
+49 695069-2575

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

44610000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung von insgesamt 550 Schüttcontainern.
- Herstellung oder Umbau (siehe dazu auch Nr. 5 der LB) und Lieferung der an die Annahmestelle der Auftraggeberin gem. Anlage 3/ "Lieferorte"
- Es sind Tranchen von 60 Schüttcontainern pro Lieferung zu fertigen. Abweichungen können mit der Auftraggeberin abgestimmt werden.
- Die etwaige letzte Tranche muss spätestens 1 Jahr nach Zuschlagserteilung (bei Verzicht auf Mustercontainer) bzw. nach Abnahme des Mustercontainers erfolgen.

Es wird empfohlen, die Schüttcontainer zu besichtigen, wenn diese vom Bieter noch nie gebaut wurden bzw. wenn diese dem Bieter nicht bekannt sind. Wenn notwendig, kann auch ein Container für einen begrenzten Zeitraum leihweise überlassen werden. Die Überlassung ist mit der Auftraggeberin (siehe A0_Aufforderung Pkt. 2) abzustimmen und vom Auftragnehmer zu organisieren. Die Kosten für die Abholung und Rücklieferung des Werkstücks sind vom Auftragnehmer zu übernehmen.

Die Auftraggeberin stellt dem Auftragnehmer die umzubauenden Metallcontainer zur Verfügung. Die Anlieferung zum Auftragnehmer übernimmt die Auftraggeberin innerhalb Deutschlands.

Der Auftragnehmer liefert Kosten und Gefahr frei Annahmestelle zu den Geschäftszeiten der Auftraggeberin (montags bis freitags zwischen 08:00 und 15:00 Uhr). Der genaue Liefertermin wird mindestens fünf Geschäftstage im Voraus beim zuständigen Ansprechpartner der Auftraggeberin (wird mit Zuschlagserteilung bekanntgegeben) avisiert.
Die Lieferorte und die jeweilige Anzahl der Schüttcontainer sind aus der Anlage 3./ "Lieferorte" ersichtlich. Die erste Lieferung erfolgt spätestens 12 Wochen nach Freigabe des Ausfallmusters.
Das zur Transportsicherung vom Auftragnehmer benutzte Verpackungsmaterial ist wieder mitzunehmen und vom Auftragnehmer zu entsorgen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es sind 550 Stück Schüttcontainer innerhalb eines Jahres zu liefern. Die erste Lieferung hat spätestens 12 Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen.
Für die Produktion des Schüttcontainers sind die betreffenden technischen - von der AG zur Verfügung gestellten - Unterlagen bzw. Konstruktionspläne verbindlich. Diese sind genauestens zu beachten.

Nachfolgend sind die Anforderungen an den Container zusammengefasst. Die in dieser Leistungsbeschreibung und in der Anlage 1./ "Schüttcontainer Skizze mit Wagen" angegebenen Außenmaße sind maßgeblich.

Außenmaße über alles: Flächenmaß: 755 mm (Länge) x 575 mm (Breite)
Höhe des Behälters: 670 mm
Innenmaße: Der Boden des Containers läuft konisch auf die Auslassöffnung (s.u.) zu.
Ein ähnlicher Container mit geringerer Höhe und ohne Auslassöffnung ist in der Anlage 2./ "Skizze M-Behälter" dargestellt.

Brutto Einzelcontainer (max.): 710 kg
Container-Eigengewicht (max.): 75 kg

Der Schüttcontainer muss einer Stapellast von mindestens 2.800 kg bei vierfach Stapelung standhalten. D. h. auf dem untersten Container stehen drei weitere. Eine entsprechende Prüfbescheinigung der Statik ist mitzuliefern.
Der Turm von übereinanderstehenden Containern muss geradestehen. Die maximale Abweichung der Oberkante des obersten Containers aus dem Lot darf 10 mm nicht übersteigen.

Die Last der Container soll vom Containerboden und von den Auflagekanten (entlang der Längsseiten der Container) getragen werden, die auf dem Oberrahmen des darunter stehen-den Containers ruhen. Auflage, Kante und Bodenblech werden nach Erfordernis ggf. verstärkt.
Die Container sind für Stapelung ohne Bodengestelle vorgesehen, d.h. der Containerboden ist so verstärkt auszubilden, dass er die Last eines Stapels tragen kann.

Der Oberrahmen überragt um ca. 32 mm das Niveau des darin versenkt liegenden Deckels, so dass ein darauf gestapelter Container nach allen vier Seiten gegen Verschub gesichert ist. Die Last ruht dabei auf den Längsseiten, auf denen sich die Auflagekanten abstützen.

Die Innenkanten des Oberrahmens und die Außenkanten des Containerbodens sind so abzuschrägen, dass sich auch bei minimalem Freiraum die Container einwandfrei positionieren lassen. Die Schrägung ist auf ca. zwei Drittel der Höhe (also ca. 20 aus 30 mm) zu beschränken, so dass sich im Mittelbereich Außen- und Innenflächen vertikal gegenüberstehen.

Die Container müssen rundum (also auch in den nichttragenden Teilen) stark genug ausgeführt sein, um das Aufbrechen mit Handwerkszeug auszuschließen.

Die Container dürfen sich weder unter der Stapellast verbiegen noch unter dem Druck des Inhalts ausbeulen. Als Toleranzgrenze wird 3 mm festgelegt.

Bei Verwendung gesickter Bleche ist zu beachten, dass durch die Sicken die Fluchten der Außenseiten nicht überschritten werden dürfen.

Die Schmalseiten des Containers sind unten um ca. 33 mm auf jeder Seite zurückgesetzt, so dass in ca. 100 mm Höhe vom Boden Griffkanten für Stapler-Gabeln entstehen.

Eine Oberklappe (geteilte Ausführung, kein Lochblech), um die Hinterkante drehbar, soll an-nähernd die gesamte Fläche innerhalb des Oberrahmens zum Be- und Entladen des Containers freigeben, d.h. die Auflage für diese Oberklappe ist schmal zu halten. Klappe mit Griff-mulde oder einklappbarem Griff.

In der Vorderseite (vorderen Längsseite) ist die Verriegelungsmechanik untergebracht. Der Verriegelungsmechanismus muss innen abgedeckt und nicht zugänglich sein. Abdeckung vernietet o.ä. (nicht verschraubt).

Im unteren Bereich ist eine Auslassöffnung (240 mm x 130 mm) wie in der "Schüttcontainer-skizze mit Wagen" dargestellt, einzuarbeiten. Die Auslassöffnung muss von der Container-rück- und Vorderseite mittels Vierkantschlüssel (7 mm) zu öffnen und zu schließen sein. In geöffnetem Zustand muss die Öffnung in jeder Position offengehalten werden (z. B. mittels eines Magneten oder einer Feder).

Maße nach Bauplan mit einsteckbarer Plexiglasscheibe (ca. 3 mm dick), die mitzuliefern ist. Bei verschlossenem Container dürfen die Plexiglasscheibe und die dahinterliegende Einsteckkarte nicht herausnehmbar sein.

Der Deckel, die Auslassöffnung und das Kartenfach sind miteinander und mit dem Rahmen des Containers zu verriegeln. Im geschlossenen Zustand soll der Container durch zwei gemeinsam wirkende Vorhängeschlösser oder Plomben gesichert werden (Doppelverschluss). Nach Abnahme der Schlösser oder Plomben und Entriegelung mit Vierkantschlüssel (Schlüsselweite 7 mm) sind damit der Deckel und das Kartenfach freigegeben. Der Verschlussmechanismus muss leichtgängig sein.
Der Verschluss muss auch von der Rückseite des Containers zu öffnen sein. Dieser Mechanismus ist vom Auftragnehmer zu konstruieren.

Der Innenraum ist so zu gestalten, dass an keiner Stelle Münzen hinter oder zwischen Blechen eingeklemmt werden können bzw. dahinter verschwinden. Hierbei ist auch das hohe Eigengewicht der Münzen zu berücksichtigen, wodurch die Containerwände nach außen gedrückt werden und sich somit Spalte öffnen könnten. Alle Stoßflächen von Blechen sind so zu verschweißen, dass keine Münzen hinter den Blechen verschwinden. Der Boden ist konisch zu gestalten, sodass die Münzen automatisch durch die Auslassöffnung rutschen. Alle Kanten der Bleche sind so zu gestalten, dass keine Verletzungsgefahr beim Hineingreifen in den Container besteht.
Alle Scharniere dürfen nicht verschraubt, sie müssen vernietet oder punktgeschweißt sein.
Sämtliche Stahlteile, mit Ausnahme der funktionsbedingt blanken Flächen und der feuerverzinkten Teile, sind gegen Rost zu schützen
Farbe RAL 9007
Zum Anschluss an den Münzlift ist der Container mit Öffnungen zu versehen, in die Arretierungshaken des Münzlifts greifen. Diese sind seitlich unten an der Ecke Richtung Auslassöffnung anzubringen (siehe Anlage 1.2 Anschluss Münzlift)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Herriotstr. 4
60528
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712

verschieden Standorte bundesweit gem. Anlage 3./"Lieferorte"

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotsvergleichswert

Angebotsvergleichswert

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Muster-Container / Überprüfung

Im Rahmen der Wertung wird zunächst der erstplatzierte Bieter aufgefordert, ein plangenaues Musterstück innerhalb von 4 Wochen zur Überprüfung der geforderten Eigenschaften einzureichen.
Zu diesem Zweck kann der Bieter vom Fachbereich einen Container ausleihen. Sollte dieser im Rahmen des Nachbaus/Umbaus zerstört werden, muss der Bieter unentgeltlichen Ersatz liefern, wenn der Zuschlag nach Lieferung des Mustercontainers bestätigt wird. Sollte der Container der Bank zerstört worden sein, und der Zuschlag nach Überprüfung des Muster-containers nicht bestätigt werden, muss der Bieter die Kosten für den zerstörten Container erstatten.

Das Musterstück ist kostenlos (inkl. An-/Abtransport) folgender Stelle zur Verfügung zu stellen:

Deutsche Bundesbank
Filiale Dortmund
Marsbruchstraße 200
44287 Dortmund

Die Anlieferung ist mit der Auftraggeberin (siehe A0_Aufforderung Pkt. 2) abzustimmen.

Der Fachbereich überprüft den Mustercontainer innerhalb von 4 Wochen. Dabei wird vor allem auf die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Eigenschaften (A-Kriterien) geachtet. Folgende Prüfungen werden an dem Mustercontainer durchgeführt:

Alle Anforderungen gem. Leistungsbeschreibung und den Technischen Unterlagen werden überprüft.

Erfüllt dieses Musterstück des erstplatzierten Bieters nach Überprüfung durch den Fachbereich nicht die Anforderungen, kann der Bieter innerhalb von 2 Wochen nachbessern oder einen weiteren Mustercontainer liefern. Ist diese Nachbesserung erfolglos, wird der nächstplatzierte Bieter aufgefordert, ein Musterstück zu erstellen.
Der Musterbehälter des Unternehmens, welches den Zuschlag erhält, geht in das Eigentum der Bank über und wird entsprechend der Position des Preisangebotes vergütet.

Sofern der Bieter entsprechende Container bereits an die Bank geliefert hat, kann die Bemusterung entfallen. Er hat in diesem Fall jedoch schriftlich zu garantieren, dass das angebotene Produkt den bereits gelieferten Containern in vollem Umfang entspricht.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63MD14

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de.
Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;
3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;
4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;
5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu
machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;
6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu
versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);
8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

6
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung gemäß Nummer 4 Vordruck 11078 II (s. C3) über die Eintragung im Berufs-register mit Angabe der Registernummer und des zuständigen Amtsgerichtes.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Angaben gemäß Nummer 9 Vordruck 11078 II (s. C3) zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben gemäß Nummer 7 Vordruck 11078 II (s. C3), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben gemäß Nummer 8 Vordruck 11078 II (s. C3) zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung gemäß Nummer 1 Vordruck 11078 II (s. C3) zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben gemäß Nummer 5 Vordruck 11078 II (s. C3) zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben gemäß Nummer 6 Vordruck 11078 II (s. C3) zu Versicherungen

Personenschäden 1 Mio.EUR
Sachschäden 1 Mio. EUR

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

C5 Erklärung Sanktionen-VO
Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fas-sung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Sonstige Dateien:
C4_Verzeichnis NU
C6_Vertraulichkeitserklärung_25-2000060953.docx
D1_Verpflichtungserklärung NU

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung