Das Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung von Lizenzen für den Aufbau einer Event Streaming Plattform in der Hybrid Cloud der Deutschen Bundesbank (BBk). Die Lösung soll in der Public Cloud der BBk auf Basis von Microsoft Azure und in der Private Cloud der BBk (eigenes Rechenzentrum) aufgebaut und betrieben werden.Die Lösung zeichnet sich unter anderem durch die Synchronisation ausgewählter Topics aus, die es ermöglicht den Zugriff auf die Event Streaming Plattform auch bei einer auf die Hybrid Cloud verteilten IT-Landschaft immer lokal innerhalb der eigenen Cloud-Umgebung umzusetzen.
Die eingesetzte Lösung muss zwecks Kompatibilität und Reduzierung der Vendor Lock-In Risiken auf den offenen Standard Apache Kafka basieren.
Es sollen Mietlizenzen für den Aufbau und Betrieb einer Event Streaming Plattform in der Hybrid Cloud der BBk beschafft werden. Die Software muss in der Private Cloud der Bundesbank auf einem RedHat OpenShift Cluster und in der Public Cloud auf ARO (Azure RedHat OpenShift) betrieben werden können.Zudem soll die Lösung über eine Schema Registry verfügen die über (REST)-Schnittstellen und ein API-Gateway (Apigee) angesprochen werden kann.Die Software kann über die CI/CD-Pipeline der BBk installiert werden. Zwecks Authentifizierung und Autorisierung erfolgt die Anbindung in der Private Cloud an das BBk IAM (LDAP, Active Directory) bzw. das Entra ID der BBk in der Public Cloud. Zwischen der Lösung auf der Public und Private Cloud kann eine Datensynchronisation auf Ebene der Topics eingerichtet werden.Zur Sicherstellung der digitalen Souveränität und zur Umsetzung einer Multi-Cloud-Strategie behält sich die Bundesbank das Recht vor, die erworbenen Lizenzen für den Aufbau und Betrieb der Lösung bei beliebigen Cloud Service Providern zu verwenden.
Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung und hat zunächst eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren und verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt dabei acht Jahre. Ist die Maximaldauer des Vertrages erreicht, endet dieser automatisch ohne vorherige schriftliche Kündigung.
Gemäß B1_Leistungsbeschreibung_25-2000059081gemessen an der Summe aus der Erfüllung der Bewertungskriterienlaut C7_Anlage_3_Bewertungsmatrix_25-2000059081
Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Unterlagen (gemäß Bewertungsmatrix).Ausschlusskriterien (A-Kriterien) stellen zwingende Anforderungen dar, die erfüllt sein müssen (Mindestanforderungen). Wird auch nur ein A-Kriterium nicht erfüllt, so wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Bewertungskriterien (B-Kriterien) stellen SOLL-Anforderungen dar, die nicht zwingend erfüllt werden müssen. Sie werden gewichtet und im Rahmen der Angebotsbewertung mit Bewertungspunkten versehen. Aus der Multiplikation der Punkte mit den Gewichtungsfaktoren ergeben sich die Leistungspunkte. Um ein entsprechendes Leistungsniveau zu erreichen, müssen mindestens 40% der max. erreichbaren Punkte erzielt werden, damit das Angebot weiter im Verfahren berücksichtigt wird.
Bewertung der B-Kriterien: max. Punktzahl = 440 Punkte
Wird jeweils die maximale Punktzahl bzw. der maximale prozentuale Zielerreichungsgrad erreicht, entspricht dies einem Gesamterfüllungsgrad des Zuschlagskriteriums Qualität der angebotenen Dienstleistung von 100%. In der Gesamtbewertung entspricht dies einem Erfüllungsgrad von 60 % Qualität.Hinsichtlich der B-Kriterien gibt es die Mindestanforderung, dass mindestens 40% der gesamten Leistungspunkte (= mindestens 176 Punkte vom maximal 440 zu erreichenden Punkten) erzielt werden müssen (vgl. Bewertungsmatrix).
Bei der Bewertung des Preises erhält das günstigste Angebot den maximal zu vergebenem Anteil von 40 %. Alle Angebote mit einem höheren Angebotsvergleichspreis werden ins Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt. Hierbei wird die Preisdifferenz zwischen dem zu bewertenden und dem günstigsten Angebot ins Verhältnis mit 1/40tel des günstigsten Angebotes gesetzt. Das daraus resultierende Ergebnis wird vom maximal zu vergebenden Anteil (40 %) abgezogen und mindert damit die Bewertung für den Preis. Angebote, deren Angebotsvergleichspreis doppelt so hoch oder noch höher als das günstigste Angebot ist, erhalten für den Preis 0 %.
Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von RechtsbehelfenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.