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Verfahrensangaben

Kasinobewirtschaftung Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.04.2026
20.04.2026 11:00 Uhr
20.04.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
beschaffungen@bundesbank.de
+49 69 9566-0
+49 69 5069-2575

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
t:069956632197
Postfach 10 06 02
60006
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
nachpruefung@bundesbank.de
+49 699566-32197
+49 695069-2575

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

55300000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über Kasinobewirtschaftungsleistungen

Die Mindestvertragslaufzeit endet am 31.12.2027 und wird nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit max. 4 - mal um 6 Monate automatisch verlängert.

Die Deutsche Bundesbank verfügt an Ihrem Sitz der Hauptverwaltung NRW in Düsseldorf über ein Betriebsrestaurant mit 140 Sitzplätzen im Innenbereich, einem Außenbereich mit 50 Sitzplätzen und einer voll ausgestatteten Küche.
Das Betriebsrestaurant wurde in den Jahren 2018 bis 2020 vollständig saniert und verfügt somit über ein modernes Ambiente und eine hochwertige Küchenausstattung. Angrenzend an das Betriebsrestaurant befindet sich eine kleine Cafeteria mit Wasserspender, Kaffeespezialitätenautomat und Snackautomat. In den beiden weiteren Gebäudeteilen sind weitere Kommunikationszonen vorgesehen, die bis zum Beginn dieses Vertrages über ein vergleichbares Angebot zur Cafeteria verfügen sollen.
Die Mittagsverpflegung, die die Kernleistung des Betriebs darstellt, nehmen derzeit arbeitstäglich im Durchschnitt ca. 125 Personen in Anspruch. In dieser Nutzerzahl sind neben Beschäftigten der Bundesbank auch Beschäftigte benachbarter Unternehmen (ca. 25 Personen) enthalten.
Wegen der Homeoffice-Möglichkeiten sind die Essenszahlen bezogen auf die Hauptmahlzeiten sehr ungleichmäßig über die Wochentage verteilt, da der Montag und Freitag beliebte Tage für mobiles Arbeiten sind.
Die Gäste anderer Unternehmen und öffentlicher Verwaltungen zahlen gemäß dieser Leistungsbeschreibung künftig einen Aufschlag von mindestens 50%, statt bisher 30%. Um eine konstante oder steigende Besucherzahl zu erreichen, sollte der Bieter bei der Preisgestaltung seiner Leistungen (insbesondere der Mittagsverpflegung) auf die Konkurrenzfähigkeit zu externen Angeboten in der Düsseldorfer Innenstadt achten.
Zum Leistungsangebot des Catering gehören neben der Mittagessensverpflegung auch eine Frühstücks- und Zwischenmahlzeitverpflegung, der Betrieb der Verkaufsautomaten sowie ein Konferenzservice. Hinzu kommen individuelle Leistungen bei besonderen Veranstaltungen (Gästeessen / Sonderleistungen) auf Anfrage des Auftraggebers.
Aufgrund dessen, dass die Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen aus drei Gebäudeteilen besteht und dadurch im Rahmen des Konferenz- und Veranstaltungsservices teilweise recht lange Wegstrecken - über verschiedene Gebäudeteile und Etagen hinweg unter Nutzung von Aufzügen (ohne Vorrechtsschaltung) - zurückzulegen sind, empfehlen wir jedem Bewerber sehr eindringlich, sich im Rahmen der Bewerbung ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten zu machen, um den notwendige Personalbedarf besser kalkulieren zu können.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Kasinobewirtschaftungsleistung, wobei der AN in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und hierfür ein vom AG beigestelltes Bezahl- und Kassensystem (Tz. 4.3 und 11.2.1) einsetzt.
Umfang der Leistung zur Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants des AG:

Dienstleistungsbereiche Anzahl
Betriebsrestaurant / Kasino 1
Cafeteria mit Automatenstation im Gebäudeteil A (Automatentypen siehe Punkt 4.2.2), Menge 1
Cafeteria / Teeküche mit Automatenstation sowie Wassersprudler im Gebäudeteil B (Automatentypen siehe Punkt 4.2.2) , Menge 1
Kaffeespezialitätenautomat, Wassersprudler, Snackautomat inkl. Getränken im Gebäudeteil C (Automatentypen siehe Punkt 4.2.2), Menge 1
Tagungs- und Besprechungsräume, Menge 28
Gästeräume für Sonderveranstaltungen, Menge 8
Getränkelieferungen in andere Räumlichkeiten (z.B. bei externen Besuchern), Menge vereinzelt / nicht quantifizierbar

1.3 Ist-Zustand
Das Kasino wird derzeit von einem externen Dienstleister betrieben. Durch die Übernahme eines neuen Caterers würde das Personal gemäß § 613 a BGB gegebenenfalls zu übernehmen sein.

1.4 Zielsetzung und Anforderungen
Der Auftraggeber wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer.
1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2).
2. Für den Betrieb ist durch den Auftragnehmer ein Betriebskonzept zu erstellen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten, soweit diese nicht durch Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung oder der vorhandenen Ausstattungen des Betriebsrestaurants (s. Anlage 4) bereits vorgegeben sind. Das endgültige Betriebs-konzept muss vom Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung bis zur Betriebsaufnahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber fertig erstellt werden.
3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. müssen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen.

1.5 Tischgastpotenzial
Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage:
aktive Bankangehörige am Standort, Menge ca. 700
Mittagsmahlzeiten pro Tag (durchschnittlich), Menge ca. 125
davon Gastesser am Standort (durchschnittlich), Menge ca. 25

2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten
2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr
Die Zwischen- und Mittagsverpflegung sowie die Konferenzbewirtung sind an ca. 250 Arbeitstagen pro Kalenderjahr zu erbringen.
Es sind die Feiertagsregelungen für Nordrhein-Westfalen und die aktuellen örtlichen Besonderheiten (Rosenmontag ist kein Arbeitstag) zu beachten.
Verpflegungen für den Konferenzservice und den Sonderveranstaltungen werden gesondert angefordert und nach Absprache geleistet.
2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Zwischen- sowie Mittagsverpflegung
Montag bis Freitag
07:30 Uhr bis 13:30 Uhr Zwischenverpflegung
11:15 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung

Die Versorgung in Bezug auf die Zwischenverpflegung ist über den Direktverkauf der Produkte an der Essensausgabe innerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten bzw. über Kaffee-, Snack- und Getränke-Automaten bereitzustellen.
2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung geändert werden.
2.4 Dienstleistungsbereitschaft bei Gästebewirtung und Sonderleistungen
Bei den o.a. Sonderveranstaltungen legt der Auftraggeber den geplanten Beginn und das geplante Ende fest und teilt dies dem Auftragnehmer mit einem Vorlauf von mind. 14 Kalendertagen mit. Bei besonderen Anlässen kann die o.a. Vorlaufzeit vom Auftraggeber unterschritten werden.
3 Verpflegungskonzept
Das Verpflegungskonzept wird wie folgt vorgegeben: Die Zubereitung der Speisen erfolgt täglich vor Ort unter Verwendung von frischen und vorgefertigten Produkten und wird direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben. Die Ausführungen zum Einsatz von Convenience-Produkten unter Punkt 3.1 sind zu beachten. Bei dem Konzept handelt es sich um eine Frischküche vor Ort (Cook & Serve).
Grundsätzlich sind die Speisen bzw. Komponenten nach dem Konzept der Frischküche zuzubereiten. Frische Produkte sind Convenience-Produkten zu bevorzugen.
3.1 Qualität der Speisen
Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten müssen bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden.
Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden.
Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden.
Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht.
Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen.
Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Auftragnehmer, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind.

Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage "B1_Leistungsbeschreibung_26-2000066266".

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Berliner Allee 14
40212
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotsvergleichspreis

Angebotsvergleichspreis gemäß C2_Preisangebot (max. 90 Punkte).
Das günstigste Angebot wird mit 90 Punkten bewertet. Die Punktbewertung für Angebote mit einer Abweichung von bis zu 100% (dem doppelten Angebotspreis des preiswertesten Angebotes) erfolgt über eine lineare Interpolation (gerundet auf volle Zahlen). Angebote mit einer Abweichung von >= 100% werden mit 0 Punkten bewertet.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Die zu erwartende Qualität der angebotenen Dienstleistungen auf Grundlage der Angaben des Bieters im Konzept (max. 210 erreichbare Punkte insgesamt).
Dabei erfolgt unter Berücksichtigung des Gewichtungsfaktors entsprechend dem gewählten Verpflegungskonzepts eine Aufteilung der Qualität in Unterkriterien wie folgt:
1) Bewertung 4 Wochen Speiseplan (66% = max. 140 Punkte)
Die Ermittlung der Punkte erfolgt hier gleichgewichtet anteilig jeweils zu 25% an-hand der Erfüllung der Forderungen aus der Leistungsbeschreibung für Saisonalität, Frischeanteil, Bio-Lebensmittelanteil, Attraktivität, Kreativität sowie Abwechslung gem. A4_Wertungsmatrix_26-2000066266.
2) Bewertung Serviceangebot (34% = max. 70 Punkte)
Die Ermittlung der Punkte für das Serviceangebot erfolgt anhand der Erfüllung der Forderungen aus der Leistungsbeschreibung gem. A4_Wertungsmatrix_26-2000066266.

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63MB2E

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de.
Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10.04.2026, 23:59 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;
3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;
4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;
5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;
6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);
8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

76
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gelten die Regelungen des § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Ziff. 2:
Es müssen 3 Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung bzgl. der Größenordnung sowie des Anforderungsrahmens vergleichbar sind, mit dem Angebot vorgelegt werden.
Die geforderten Referenzen müssen jeweils die folgenden Angaben enthalten:
- Bezeichnung der Leistung
- Name des Referenzgebers (Auftraggeber)
- Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Kontaktdaten
- Auftragswert in Euro (EUR) (netto) pro Jahr
- Leistungszeitraum (von - bis)
- Beschreibung der erbrachten Leistung unter Darlegung der erfüllten Mindestanforderung (inkl. Darstellung der Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung)
(als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens)
Für die Referenzen ist der Vordruck "C4_Referenzangaben" zu verwenden.

Mindestanforderungen:
Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz:
Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht.
Die Laufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens 2 Jahre betragen haben (2 Jahre erbrachte Leistung am Stück).
Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Registereintragungen, Ziff. 4:
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angaben über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister mit Angabe des Amtsgerichtes sowie der Registernummer, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, Berufsregister.
Ggf. entsprechende Bescheinigungen vorlegen (in der Bundesrepublik Deutschland z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Handwerkskarte oder ein Berufsregister, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß § 44 VgV).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Ziff. 5

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angaben zu Versicherungen, Ziff. 6:

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflicht-Schadenversicherung abzuschließen, deren Be-stehen dem Auftraggeber vor dem Inkrafttreten des Vertrages nachzuweisen ist. Zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag muss mindestens Versicherungsschutz in Höhe folgender Deckungssummen je Schadensereignis bestehen:
Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen pro Versicherungsfall):
EUR 5.000.000,-- pauschal für Personen- und / oder Sachschäden
EUR 100.000,-- für Vermögensschäden

Umwelthaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen pro Versicherungsfall):
EUR 3.000.000,-- pauschal für Personen- und / oder Sachschäden
EUR 100.000,-- für Vermögensschäden

Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen.
Beide Partner werden im Rahmen ihrer Vertragspflicht die einschlägigen Rechtsnormen beachten. Strafen, Kosten und Gebühren, die wegen der Nichtbeachtung anfallen, über-nimmt die Partei, die für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.
Falls der Auftraggeber auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen für eine Handlung oder eine Unterlassung des Auftragnehmers einzustehen hat, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von eventuellen Ansprüchen Dritter frei.
Im Falle der Kündigung des Versicherungsverhältnisses oder einer wesentlichen Änderung des Versicherungsvertrages ist dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, Ziff. 7

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ziff. 8
Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Ziff. 9:
Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eigenerklärungen gemäß C5_ Verzeichnis NU-Leistungen Vordr. 11029 c in den Vergabeunterlagen enthalten.
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird. Benennung über Art und Umfang der Teilleistungen, die sich der Bewerber/Bieter der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wird.

C6_Eigenerklärung Russland Sanktionen-VO
C7_Eigenerklärung zur Bildung einer ARGE
C8_Anl5_Eigenerklärung Catering

D1_ Verpflichtungserklärung Vord. 11029 d
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen im Falle einer Auftragsvergabe dem Bewerber/Bieter die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) zur Verfügung zu stellen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung