Der Zentralbereich IT der Deutschen Bundesbank soll durch externe Fachkräfte unterstützt werden. Die benötigten Personen werden im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) in der Bundesbank eingesetzt. Externes fachliches Know-how soll somit den Fachbereichen zugänglich gemacht werden. Ebenso sollen Auslastungsspitzen über diesen Vertrag abgedeckt werden. Die externen IT-Fachkräfte werden während ihres Einsatzes in der Bundesbank in die internen Strukturen integriert. Sie übernehmen und verantworten Tätigkeiten im gleichen Maße wie internes Personal. Die jeweiligen Tätigkeiten sind in den entsprechenden Profilen (s. Dokumente B6_Anlage_A_zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag_Fach- und Anforderungsprofil (Los 1-7)) aufgeführt, allerdings nicht abschließend für die gesamte Vertragslaufzeit definierbar. Bei der Ausübung der Tätigkeiten sind unter anderem die dienstvorschriftlichen Gegebenheiten der Bundesbank sowie die jeweiligen Teamanforderungen zu berücksichtigen. Diese werden zu Einsatzbeginn mit der jeweiligen IT-Fachkraft besprochen.Der Bedarf wird für jeden Einzelabruf im Vorfeld ermittelt und transparent dargestellt.
Die Aufgabenschwerpunkte ergeben sich aus den in Einzelabrufen benötigten Profilen. Diese sind den losspezifischen Anlagen A zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag_Fach- und Anforderungsprofil (Los 1-7)" (B6) zu entnehmen. Der Rahmen der Tätigkeit ist in der Profilbeschreibung charakterisiert und lässt sich anhand der A- und B-Kriterien eingrenzen. Eine Präzisierung der benötigten Leistungen erfolgt für jeden Abruf, sofern dies notwendig ist. Grundsätzliche technische Rahmenbedingungen sowie erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen zu eingesetzten Tools, Frameworks und Methoden sind ebenfalls in den Profilbeschreibungen dargestellt. Aufgrund des teilweise technologisch dynamischen Umfelds der ausgeschriebenen Leistungen kann eine Ablösung einzelner Elemente nicht ausgeschlossen werden. Eine notwendige Präzisierung der technischen Anforderungen erfolgt daher im jeweiligen Einzelabruf.Bei den Angaben zu bestimmten Technologien, Frameworks und Methoden handelt es sich um die derzeit im Einsatz befindlichen bzw. bereits geplanten Elemente. Der Auftragnehmer ist im Rahmen des vertraglich Umsetzbaren und Zumutbaren während der gesamten Vertragslaufzeit gehalten, Unterstützungsleistungen auch für neue Technologien, Frameworks und Methoden anzubieten.Zu dem Zweck wird der Bedarf in sieben unterschiedliche Lose aufgeteilt.
Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer (Wirtschaftsteilnehmer) je Los:
- Los 1: Produktbetreuung EBICS (ca. 220 PT pro Jahr)- Los 2: IT-Anwendungsbetreuer/in (ca. 400 PT pro Jahr)- Los 3: Cloud Engineering & Betrieb (ca. 3.450 PT pro Jahr)- Los 4: DBMS PostgreSQL (ca. 120 PT pro Jahr)- Los 5: Los 5.1 SAP Technical Operations - Second Level Support (SLS) Los 5.2 SAP Technical Operations - Operating (ca. 400 PT pro Jahr)- Los 6: Betrieb C/S Infrastruktur (Distributed File Systems) (ca. 300 PT pro Jahr)- Los 7: IT-Auslagerungsmanagement (ca. 210 PT pro Jahr)
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über einen bestehenden Bedarf für einen Abruf aus dem Rahmenvertrag.Der Auftraggeber legt bei der Bedarfsanfrage eine Abrufnummer fest. Ohne Nennung einer Abrufnummer ist die Anfrage durch den Auftragnehmer nicht zu bearbeiten.Die Kommunikation findet grundsätzlich per E-Mail über den vom Auftragnehmer angegebenen zentralen Ansprechpartner statt. Hierfür ist seitens des Auftragnehmers eine funktionale E-Mail-Adresse bereitzustellen (Anlage D6).Bei der Bedarfsanfrage wird dem Auftragnehmer die benötigte Leistung sowie deren zeitlicher und technologischer Umfang mitgeteilt.Innerhalb eines Zeitraums von maximal vier Wochen nach Bedarfsanfrage hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber bis zu zwei geeignete Profile gemäß Leistungsbeschreibung, Kapitel 3 einzureichen. Die notwendigen Dokumente sind binnen der vorgegebenen Frist an die Mail-Adresse des in der Bedarfsanfrage genannten Ansprechpartners sowie in Kopie an it-controlling@bundesbank.de zu senden.Kommt der Auftragnehmer der Bedarfsanfrage nicht (fristgerecht) nach, so behält sich der Auftraggeber vor, seinen Bedarf anderweitig zu decken.Der Auftraggeber hat das Recht, die Frist in einem angemessenen Umfang zu reduzieren.
Die Orte der Leistungserbringung sind in den Profilangaben (s. Dokumente B6_Anlage_A_zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Fach- und Anforderungsprofil (Los 1-7)) aufgeführt. Während der Rahmenvertragslaufzeit können sich Änderungen ergeben. Diese werden rechtzeitig mit dem Auftragnehmer abgestimmt. Eine Konkretisierung erfolgt - sofern notwendig - in den jeweiligen Einzelabrufen. Arbeiten können darüber hinaus nach Abstimmung mit den abrufenden Fachbereichen auch remote erbracht werden. Außerdem sind virtuelle Einsätze per Videokonferenzen (Webex-System der Bundesbank) möglich und werden situativ abgestimmt.
Die Ermittlung der Leistungspunkte zur Bewertung der Qualität der angebotenen Dienstleistung erfolgt unter Berücksichtigung der Leis-tungsbeschreibung (B5_Anlage_C_zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Leistungsbeschreibung) gemäß B6_Anlage_A_zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Fach- und Anforderungsprofil (Los 1-7) gemessen an der Gesamtpunktzahl laut C5_Bewertungsmatrix.
Die Ermittlung des Angebotsvergleichspreises erfolgt unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung (B5_Anlage_C_zum Ar-beitnehmerüberlassungsvertrag Leistungsbeschreibung) gemäß B6_Anlage_A_zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Fach- und Anforderungsprofil (Los 1-7) gemessen an der Gesamtpunktzahl laut C5_Bewertungsmatrix.
Diese Ausschreibung beinhaltet den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer (Wirtschaftsteilnehmern) je Los im Rahmen eines Offenen Verfahrens.
Angebote sind möglich für 7 Lose.
Die benötigten Personen werden im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) in der Bundesbank eingesetzt.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.