Erweiterung des Portfoliomanagementsystems "Bloomberg Asset and Investment Management" (Bloomberg AIM)"
Gemäß Leistungsbeschreibung gemessen an den vom Bieter angebotenen Preisen laut Preisblatt
Das Portfoliomanagementsystem Bloomberg AIM wurde nach einer Marktschau 2022 bereits für die Fremdmandate eingeführt. Die Anbindungen an die in der Bundesbank genutzten Systemen für das Back-(OBS/WSS), das Risikocontrolling (RICIS) und die Buchhaltung (SAP) bestehen. Für die Bundesbank ist die Ablösung bestehender Systeme nicht geplant. Somit liegen auftragsbezogene Gründe für die Produktfestlegung liegen vor.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.