Deutsche Bundesbank, Gesamtmaßnahme Köln, Teilprojekt 1, Erneuerung NEA u. NSHV, P...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.08.2025
28.08.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
ines.lasrich@bundesbank.de
+49 069 9566-35254

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
991-80008-08
Postfach 10 06 02
60006
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
nachpruefung@bundesbank.de

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Rahmen eines Offenen Verfahrens sollen Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung AG 4 (KG 440) im Rahmen der Maßnahme "Projekt 34.0617 - Gesamtmaßnahme Köln, Teilprojekt 1, Planungsleistungen TGA" der Deutschen Bundesbank in Köln vergeben werden. Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt die Vergabe der Leistungsphasen 2 - 8 HOAI. Hierbei behält sich die Deutsche Bundesbank eine stufenweise Vergabe vor, abhängig von der weiteren Genehmigung der Realisierung des Projekts. Mit Vertragsabschluss ist die Vergabe der Leistungsphase 2 vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ziel des Projektes ist der altersbedingte Austausch der stationären Netzersatzanlage (NEA) mit einer vorgesehenen Leistung von 400 kVA und der Niederspannungshauptverteilung (NSHV). Die zur NEA gehörende Tankanlage ist zur Sicherung gegen ein 500-jähriges Hochwasser als Erdtank zu planen. Die Abgasanlage der NEA ist gemäß dem Stand der Technik anzupassen.
Die zu erneuernde NSHV mit 7 Feldern und ca. 50 Abgängen zzgl. dem Feld Wohnteil soll durch eine Schaltanlage gem. DIN EN 61439, Netzform TN-s erneuert und an den bereits vorhandenen, teilerneuerten Bestand angebunden werden.
Die Maßnahme findet im laufenden Betrieb der Filiale statt. Die Planung ist darauf auszurichten, die notwendigen Betriebsunterbrechungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die geschätzten anrechenbaren Kosten betragen ca. 1.260.000 EUR (netto). Ein gemeinsamer Ortstermin für die Besichtigung der technischen Anlagen wird empfohlen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutsche Bundesbank - Filiale Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 96-100
50968
Köln
Deutschland
DEA23

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Zuschlagskriterium nur Preis

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtpreis

Für die Ermittlung des Zuschlagskriteriums Gesamtpreis im Rahmen des Wettbewerbs werden neben dem Gesamthonorar einschl. Umbauzuschlag (§ 10.5 im Vertrag), ggfs. Zu- /Abschläge auf das Gesamthonorar der Grundleistungen (§ 10.7 im Vertrag) und Nebenkosten (§ 11.1 im Vertrag) zusätzlich 200 Stunden geschätzt und der gemittelte Stundensatz aus den im Vertrag unter § 10.9.2 angebotenen Stundensätzen zu Grunde gelegt. Es besteht keine Abrufverpflichtung. Ferner wird ein ggfs. zusätzlich angebotener Preisnachlass (v. H.-Satz) ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Hauptangebote (Vordr. 11021 I, Ziff. 4) berücksichtigt.

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vorgesehen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV. Die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Führungskräfte müssen über die Berufsqualifikation des Ingenieurs / Beratenden Ingenieurs verfügen. Zugelassen wird, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV). Der Nachweis hat mit dem Angebot zu erfolgen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y635GLD

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

I) Ergänzung zu Nr. 5.1.9 der Veröffentlichung:

I.1) Erklärung zur Eignung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen oder Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB erfolgt sind (Vordruck "Ergänzende Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C06 zur Aufforderung eines Angebotes enthalten).
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WReG sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO).

I.2) Eigenerklärung zu Eintragungen im Wettbewerbsregister über den Bieter (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU)
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WReG sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO).

I.3) Eigenerklärung EU-Verordnung Russland
Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. (Vordruck "Eigenerklärung EU-Verordnung Russland" als Anlage C07 zur Aufforderung eines Angebotes enthalten)
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern.

II) Sonstiges:

II.1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.de registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen.
II.2) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
II.3) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen spätestens bis 19.08.2025, 24:00 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet.
II.4) Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
II.5) Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden.
II.6.) Nach dem 28.08.2025, 11:00 Uhr eintreffende Angebote werden nicht zur Wertung zugelassen.
II.7) Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen. Fehlende Erklärungen und Nachweise, die auch nach Anforderung durch die Vergabestelle nicht fristgerecht nachgereicht werden, führen zum Ausschluss des Angebots.
II.8) Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.
II.9) Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
II.10) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung).
II.11) Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

44
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gelten die Regelungen des § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Nachweis der Berechtigung der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur/Ingenieur" gemäß § 75 Abs. 2 VgV.

Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WReG sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO).

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Auszug aus dem Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bieter stammt, vorgesehen ist)

Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WReG sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO).

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Bescheinigung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung i. H. v.
- mind. 1.500.000,00 EUR für Personenschäden und
- mind. 500.000,00 EUR für sonstige Schäden je Schadensereignis.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der vorgenannten Deckungssummen je Versicherungsjahr betragen.

Dem gleichgesetzt ist eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen ohne Bedingungen auf die geforderten Summen erhöht werden. (Hinweis: Die geforderten Schadensarten und Schadenssummen müssen explizit ausgewiesen sein.)

Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Bescheinigungen von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen (z. B. Creditreform-Auskunft) einzuholen.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Angaben über den Umsatz des Bieters (bzw. in Summe bei einer Bietergemeinschaft), der mit vergleichbaren Projekten in den letzten 3 Jahren (2022, 2023 und 2024) erzielt wurden in EUR (netto).

Definition der Vergleichbarkeit:
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppe 4

Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Umsatzzahlen der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft zu addieren und als Ganzes anzugeben. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen (z. B. Creditreform-Auskunft) einzuholen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Darstellung von 1 vergleichbarem Referenzprojekt (P1) aus den letzten 7 Jahren des Bieters (Büro) unter Angabe von

- Laufzeit ggfs. Jahr Projektabschluss
- Bauvorhaben, Bruttobausumme KG 440, Leistungsphasen
- Name der Projektleiterin / des Projektleiters
- Angabe des Auftraggebers (Bauherr) (Name und Anschrift)
- Auf gesondertes Verlangen des AG: Ansprechpartner (Bauherr) mit Telefonnummer und optional E-Mail
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes (max. 2 DIN A4-Seiten).

Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung sowie den u.a. Punkten:

Diese Leistungen muss die Referenz mindestens enthalten:
- Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 - 5
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 6 und 7)
- Bauüberwachung (Leistungsphase 8)
- Realisierung von Bauprojekten im Auftrag von öffentlichen Auftraggebern.

Von diesen Leistungen muss mindestens eine Leistung in der Referenz enthalten sein:
- Realisierung von Niederspannungshauptverteilungen
- Realisierung von Netzersatzanlagen.

Im Falle einer Bietergemeinschaft können Referenzprojekte von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die Referenzprojekte müssen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft eindeutig zuzuordnen sein. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen einzuholen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1) Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) der Deutschen Bundesbank zu den Verträgen für freiberuflich Tätige; Honorarvereinbarung basierend auf der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung 2021, in Kraft seit 01. Januar 2021. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
2) Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einem Versicherungsschutz wie in "Eignungskriterien" aufgeführt
3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine Mitarbeiter einzusetzen, bei denen Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. Der Auftragnehmer stimmt einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch den Auftraggeber für sich, seine Arbeitnehmer bzw. Nachunternehmer zu.
4) Gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen.
5) Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung