Verfahrensangaben

Unterhaltsreinigung Filiale Würzburg

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.06.2026
07.07.2026 11:00 Uhr
07.07.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
carola.landeck@bundesbank.de
+49 69956635200
+49 695069-2575

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
t:+4969956632197
Postfach 10 06 02
60006
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
nachpruefung@bundesbank.de
+49 699566-32197
+49 695069-2575

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90911200-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Unterschiedliche Reinigungsleistungen Filiale Würzburg

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
1

Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist 01.01.2027 Der Vertrag kommt durch die Erteilung des Zuschlags zustande; der Zuschlag setzt die Vertragslaufzeit in Gang. Die Vertragsleistungszeit beträgt insgesamt maximal 8 Jahre ab Leistungsbeginn. Die Vertragsleistungszeit setzt sich zusammen aus 1 Jahr Grundlaufzeit und ggf. zusätzlich 7 Mal einer Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um 1 weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor dem Ablauf der Grundlaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums kündigt. Der Vertrag endet ggf. automatisch nach 8 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

7
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Mönchbergstr. 20
97074
Würzburg
Deutschland
DE263

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogenes Leistungskonzept

Auftragsbezogenes Konzept zur Vorbereitung, Aufnahme sowie Durchführung der Leistungserbringung und Qualitätssicherung während der Vertragsleistungszeit, siehe VGU Teil 1, Ziffer 18.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtangebotspreis

Jährlicher Gesamtangebotspreis Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen auf Basis der Angaben des Bieters im Preisblatt, VGU Teil 2, Formblatt 13. Das Angebot mit dem niedrigsten jährlichen
Gesamtangebotspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten entsprechend dem prozentualen Abstand ihres jährlichen Gesamtangebotspreises zum niedrigsten jährlichen Gesamtangebotspreis weniger Punkte.

Gewichtung
80,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Auftraggeberin hat den Leistungsbeschreibungen in Anlage 3 (Vergabeunterlagen, Teil 3) repräsentative Fotos von Räumen der einzelnen Raumgruppen beigefügt, damit sich die Bieter ein Bild von den zu reinigenden Räumen, Einrichtungen, Gegenständen sowie zu den zu reinigenden Bodenflächen machen können.
Die Auftraggeberin bietet für Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen Termine für eine Ortsbesichtigung an. Die interessierten Unternehmen können zusätzlich dazu auf freiwilliger Basis nach vorausgehender Vereinbarung eines konkreten Termins mit der Auftraggeberin in der Zeit von 18.05.2026 15:00 Uhr, bis 20.05.2026, 15:00 Uhr, in der Zeit von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr an einer Ortsbesichtigung teilnehmen. Der Termin für die Ortsbesichtigung ist bis spätestens 18.05.2026, 13:00 Uhr, mit der Auftraggeberin per E-Mail zu verein-baren. Der Termin wird für jedes interessierte Unternehmen separat durchgeführt und kann (je Liegenschaft) bis zu 2 Stunde dauern. Bitte kontaktieren Sie zur Vereinbarung eines Termins per E-Mail oder Telefon für die Filiale Würzburg Herrn Burkard Haaf, E-Mail: burkard.haaf@bundesbank.de, Telefon: 0931 7955-130. Ortsbesichtigungen können nur nach vorausgehender Anmeldung und Vereinbarung erfolgen; über die vorstehend genannten Zeiten hinaus können weder Termine vereinbart noch Ortsbesichtigungen durch-geführt werden

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y635A6P

Einlegung von Rechtsbehelfen

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt der AG dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf
Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt - mit Ausnahme der Vereinbarung eines Ortstermins - ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zur angegebenen Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;
3. Für die Erstellung des Angebots sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke (VGU Teil 2) zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;
4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;
5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den
Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

80
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Online.

Bieter sind für die Teilnahme am Eröffnungstermin nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Abs. 4 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

1. Erklärung des Bieters / ggf. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft / ggf. jedes einfachen Nachunternehmers / ggf. jedes eignungsrelevanten Nachunternehmers, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt, Formblatt VGU Teil 2
2. Erklärung der o.g. Beteiligten zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
(Mindestanforderungen). Zur Erklärung und Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen 1. und 2. erfüllt sind, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 3, VGU Teil 2 .
Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Erfüllung der gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig innerhalb von maximal etwa 6 Kalendertagen geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal etwa 6 Kalendertagen erfolgen.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Mindestanforderung Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären u. nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 bezogen auf Unterhalts- u.
Abrufreinigungsleistungen, die mit den vorliegend zu vergebenden Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen vergleichbar sind, einen Gesamtumsatz von jährlich mindestens EUR 1 Mio (netto) erzielt hat, ggf. unter Einbeziehung von Eignungsleihe. Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen sind mit den hier zu vergebenden Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den VGU (Teil 3 , Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Arten der Leistungen, der Inhalte u. Tätigkeiten, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen u. hygienischen Anforderungen, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen u. vom Umfang her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen ermöglichen. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 8, VGU Teil 2. Die AG behält sich vor, unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die AG kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen u. Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht, z.B. insbesondere Jahresabschlüsse.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Mindestanforderung Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsverleihende Nachunternehmer, muss / müssen durch eine Eigenerklärung Folgendes erklären und nachweisen:
1. Eine Versicherung mit den nachfolgend geforderten Versicherungsgegenständen und Deckungssummen haben wir bereits abgeschlossen. Die entsprechende Versicherungsbescheinigung legen wir binnen zwei Wochen nach der Erteilung des Zuschlags unaufgefordert vor; von der Vorlage einer Versicherungsbestätigung bereits mit dem Angebot ist abzusehen; eine dennoch vorgelegte Versicherungsbescheinigung wird ggf. nicht geprüft. Oder
2. Wir verpflichten uns, nach Erhalt des Zuschlages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend dargestellten Deckungssummen je Schadensfall für Personen- bzw. Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung hierüber unaufgefordert binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Deckungssumme der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall für Personenschäden (für einzelne Personen) EUR 2.500.000 Sachschäden EUR 2.500.000 Umweltschäden EUR 2.500.000 Vermögensschäden EUR 1.000.000 Bearbeitungs- und Obhutsschäden EUR 50.000 Abwasser- und Allmächtigkeitsschäden EUR 50.000 Beschaffung neuer Schlüssel/Zugangstransponder-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen EUR 50.000 betragen. Die genannten Versicherungen sind für die Dauer des Projekts jährlich jeweils 2-fach maximiert abzuschließen. Der Auftragnehmer muss diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten. Die Abgabe der vorstehenden Erklärung ist eine Mindestanforderung. Bieter, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 9, VGU Teil 2A. Die AG behält sich vor, unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die Auftraggeberin
kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht. Der Vertrag kann bei Nichtvorlegen / verspäteter Vorlage der Versicherungsbescheinigung oder Vorlage einer unzureichenden Versicherungsbescheinigung gekündigt werden. Zudem wird die AG gegen den Bieter Schadensersatz geltend machen, sollte mangels Vorlage der anforderungsgemäßen Versicherungsbescheinigung ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden müssen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss - ggf. unter Einbeziehung von Eignungsleihe - durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen
Auftraggebern stammen müssen, für die in dem vorliegend zu vergebenden Auftrag zu erbringenden Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Inhalte und Tätigkeiten sowie insbesondere Gesamtheit mit den hier zu vergebenden Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen vergleichbar sind. Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den VGU (Teil 3 , Leistungsbeschreibung u. Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Arten der Leistungen, Inhalte, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen Anforderungen, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen u. vom qm-Umfang her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen ermöglichen. Alle drei Referenzen müssen Büro- oder Verwaltungsgebäude oder vergleichbare Objekte betreffen, die in Bezug auf die durchzuführenden Reinigungsleistungen mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Die Unterhaltsreinigungsleistungen müssen sich insbesondere auf die Raumgruppen Büros, Tagungsräume, Verkehrswege, Treppenhäuser u. Sanitär (WC und Dusche) bezogen haben.
Voraussetzung dafür, dass Reinigungsleistungen mit den hier zu vergebenden Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen vergleichbar sind, ist insbesondere, dass hinsichtlich Unterhaltsreinigungsleistungen eine Jahresgesamtfläche von mindestens 3,0 Mio. qm zu reinigen war. Zudem muss mindestens eine Referenz ein Objekt betreffen, für das erhöhte Sicherheitsbedürfnisse u. Zutrittsbeschränkungen gegeben sind (z.B. Polizei, Bank, Wertschließfachanbieter, Rechenzentrum). Für die Vergleichbarkeit einer Referenzleistung kommt es nicht darauf an, dass auch Wohnbereiche/Appartements gereinigt werden mussten. Soweit im Rahmen eines Referenzauftrags Nachunternehmer eingesetzt worden sind u. der Bieter die Referenz als Beleg seiner eigenen Leistungsfähigkeit anführt, muss der Eigenleistungsanteil des Bieters in Bezug auf die vorstehenden Inhalte jeweils mindestens 80% betragen. Die an die Vergleichbarkeit einer Referenz gestellten Anforderungen müssen im Rahmen eines einheitlichen Auftrags erfüllt worden sein; die Vorlage von Teilreferenzen aus mehreren Aufträgen ist nicht zulässig bzw. erfüllt nicht die gestellten Anforderungen. Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2022 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Der Leistungszeitraum für die abgegebene Referenz muss mindestens ein (1) Jahr gedauert haben. Bieter, welche nicht die geforderte Mindestanzahl von mindestens drei (3) geeigneten, wertungsfähigen Referenzen über vergleichbare Leistungen unter Einhaltung der o.g. Anforderungen vorlegen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleichfalls erfolgt ein Ausschluss, wenn die in den Referenzen erbrachten Leistungen nicht entsprechend der Maßgabe der Tabelle in Formblatt 11, VGU Teil 2 , in Bezug auf "Auftragsgegenstand, kurze aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Inhalt, Tätigkeiten u. Themen unter Bezugnahme auf die vorliegend zu vergebenden Leistungen" beschrieben werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bieter für die betreffende Referenz keinen konkreten Ansprechpartner namentlich benennt und/oder seine Kontaktdaten nicht
angibt. Die zu erbringenden Leistungen sind entlang der im Formblatt 11, VGU Teil 2 , befindlichen Referenztabellen anzugeben u. zu beschreiben. Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten
Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß Formblatt 11, VGU Teil 2, zusammen mit dem Angebot.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Mindestanforderungen an Personal u. technische Ausstattung Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss bei Leistungsbeginn u. sodann für die Dauer der Vertragslaufzeit entsprechend den Vorgaben der
Leistungsbeschreibung u. Vertragsbedingungen (VGU Teil 3 u. Teil 4) über das für die sach- und vertragsgemäße Erbringung der zu vergebenden Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in hinreichender Anzahl, die technische Ausstattung u. die Materialien unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen u. maßgeblichen Sicherheits- u. Hygienebestimmungen verfügen. Gleichfalls ist entsprechend hinreichendes Reservepersonal sicherzustellen. Der Bieter muss spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn unaufgefordert den für den Einsatz vorgesehenen Objektleiter und seine Stellvertretung namentlich benennen u. die für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Informationen (Kopie des Personalausweises und ausgefüllter Vordruck) vorlegen. Zudem muss er spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn den für den Einsatz vorgesehenen Vorarbeiter und seine Vertretung namentlich benennen u. die für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Informationen (Kopie des Personalausweises und ausgefüllter Vordruck) vorlegen. Die AG wird dem AN den für die Zuverlässigkeitsprüfung
erforderlichen Vordruck nach Erteilung des Zuschlags rechtzeitig zur Verfügung stellen / darüber informieren, wo er diesen abrufen kann. Für den Objektleiter u. seine Vertretung sowie für den Vorarbeiter und seine Vertretung muss er zusammen mit der namentlichen Benennung einen aussagekräftigen Lebenslauf vorlegen. Der Lebenslauf muss mindestens die Inhalte haben, die für die Überprüfung erforderlich sind, dass die an dieses Personal gestellten Mindestanforderung erfüllt sind. Der Bieter muss spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn unaufgefordert das für den Einsatz vorgesehene Reinigungspersonal namentlich benennen u. die für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Daten für das Personal vorlegen. Die Einhaltung der o.g. Frist von 6 Wochen ist zwingend erforderlich, weil sämtliches Personal, das eingesetzt wird, vorausgehend auf Zuverlässigkeit geprüft wird.
2. Spezifische Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss in Bezug auf das einzusetzende Personal folgende Mindestanforderungen erfüllen: a. Objektleitung / stellvertretende Objektleitung - Es ist eine einheitliche, gemeinsame Objektleitung / Stellvertretung vorzusehen, -Namentliche Benennung der für die Objektleitung und stellvertretende Objektleitung vorgesehenen Personen mit Vorlage eines Lebenslaufes bereits im Angebot auf freiwilliger Basis; - Abgeschlossene Ausbildung zum Gesellen im Gebäudereinigerhandwerk, - Weiterbildung zum zertifizierten Objektleiter oder Meister, - Mindestens fünf Jahre
Berufserfahrung in einer vergleichbarer Position bis Ende Angebotsfrist, -Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift, mindestens C2, - Kenntnisse der einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien, - Kenntnisse der Inhalte einer der geforderten Zertifizierungen, - Kenntnisse der Vorgaben der Arbeitssicherheit. b. Vorarbeiter u. Arbeitskräfte - Es ist ein separater Vorarbeiter u. seine Stellvertretung vorzusehen, keine Personenidentität zulässig, - Mindestens eine (1) Person pro Objekt der täglich in jedem der beiden Objekte eingesetzten Reinigungskräfte hat eine abgeschlossene Ausbildung zum
Gebäudereiniger; diese Person ist zugleich Vorarbeiter; sie muss als Geselle und als Vorarbeiter mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung in Bezug auf die Erbringung vergleichbarer Reinigungsleistungen haben, dies ist auf Nachfrage schriftlich nachzuweisen; der Bieter muss eine Stellvertretung für den Vorarbeiter zur Verfügung haben mit der hier geforderten Qualifikation u. Erfahrung, - Der Vorarbeiter u. seine Stellvertretung müssen über Deutsch-Kenntnisse in Wort u. Schrift, mindestens B2 verfügen; das übrige Personal muss angemessene Deutschkenntnisse haben, damit eine mündliche Verständigung problemlos möglich ist, - Namentliche Benennung der für die Erbringung der Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen vorgesehenen Personen einschließlich Vorarbeiter u. seine Stellvertretung bereits im Angebot auf freiwilliger Basis, gleichfalls Vorlage eines Lebenslaufs für Vorarbeiter u. seine Stellvertretung im Angebot auf freiwilliger Basis, - Bereits im Angebot ist die Anzahl der jeweils täglich in den beiden Objekten für die Erbringung der Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen vorgesehenen Personen anzugeben, - Angelernte Arbeitnehmer müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Bezug auf die Erbringung vergleichbarer Reinigungsleistungen haben, dies ist auf Nachfrage schriftlich nachzuweisen, - Sicherer u. kompetenter Umgang mit Reinigungsgeräten und Reinigungsmitteln bzw. sonstigen Hilfsstoffen inkl. deren Dosierung. Bei allen vorstehend genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen. Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt die Abgabe einer Eigenerklärung mit dem Angebot, Formblatt 10, VGU Teil 2 . Der Bieter hat ggf. auf Verlangen der AG die Darlegungs- und Beweislast, dass die
gestellten Anforderungen erfüllt werden. Die AG behält sich vor, die Erfüllung der Mindestanforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen u dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von max. ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden die geforderten Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig / inhaltlich nicht ausreichend wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Mindestanforderung Der Bieter / ggf. die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. der einfache Nachunternehmer / ggf. ein eignungsverleihender leistungserbringender Nachunternehmer muss / müssen (Beteiligte) bereits zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots bzw. dem Ende der Angebotsfrist für ein bestimmtes Qualitätsmanagementsystem zertifiziert sein, d.h. nach - DIN EN ISO 9001 ff oder - DIN EN ISO 14001 ff oder - E-QSS von Neumann & Neumann oder - nach einer den vorstehend genannten Zertifizierungen gleichwertigen Zertifizierung. Die vorstehend genannten Beteiligten müssen zudem zum
Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist für ein bestimmtes Umweltmanagement - Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig - zertifiziert sein. Die o.g. Zertifizierungen sind über den Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten und die Aufrechterhaltung entsprechend nachzuweisen durch die unverzügliche Vorlage der Kopien erneuerter / verlängerter Zertifizierungen. Bei den vorstehend genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen. Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß Formblatt 10, VGU Teil 2 zusammen mit dem Angebot. Der Bieter hat ggf. auf Verlangen der Auftraggeberin die Darlegungs- und Beweislast, dass die gestellten Anforderungen erfüllt werden und die Zertifizierung des Bieters gleichwertig mit der konkret geforderten Zertifizierung ist. Hiermit wird erklärt, dass sämtliche vorstehend gestellten Mindestanforderungen erfüllt werden und die geforderten Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden. Die AG behält sich vor, die Erfüllung der Mindestanforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden die geforderten Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig oder inhaltlich nicht ausreichend wird der betreffende Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eine Kopie der geforderten Zertifizierungen ist unaufgefordert unverzüglich nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen. Der Vertrag kann bei Nichtvorlegen / verspäteter Vorlage der Zertifizierung oder Vorlage einer unzureichenden Zertifizierung gekündigt werden. Zudem wird die Auftraggeberin gegen den Bieter Schadensersatz geltend machen, sollte mangels Vorlage der anforderungsgemäßen Zertifizierung
ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden müssen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Es findet eine Zuverlässigkeitsprüfung des eingesetzten Personals statt. Angaben hierzu sind den VGU Teil 2, Formblatt 10, zu entnehmen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung