Benennung der Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen der Person in vergleichbaren Projekten in den letzten 10 Jahren anhand von Nachweisen und Referenzen (Objektplanung für Neubau, Umbau, Sanierung und/oder Erweiterung von Hallenbädern mit/ohne Sauna) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
- Vorlage von mindestens einer Referenz über die Erbringung von vergleichbaren Objektplanungsleistungen (realisierter Bäderneubau- oder Sanierungsprojekt - Hallenbad mit Sauna oder Kombibad mit Sauna)
- Mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 600 (nach DIN 276-1:2018-12) von mindestens EUR 25,0 Mio. netto.
- Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 1 bis 5 nach § 34 HOAI vollständig erbracht worden sein.
- Der Projektabschluss (gerechnet ab Zeitpunkt der Bekanntmachung "Ersatzneubau Badezentrum Sindelfingen" bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des vergleichbaren Projektes) muss innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt sein (Mindestreferenz).
Hinweise:
- Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
- Die Vorlage von mehr als insgesamt drei Referenzen ist nicht erwünscht.
- Die Referenzobjekte sind im Referenzdatenblatt als Anlage zu benennen.
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand von maximal zwei Referenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit die zwei Referenzen im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden, müssen diese in dem Referenzdatenblatt als priorisiert für die Auswahlentscheidung gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die zwei, für die Auswahlentscheidung gekennzeichneten Referenzen (sog. Auswahlreferenzen) können, müssen jedoch nicht zwingend die Anforderungen an die vorzulegende Mindestreferenz erfüllen.
Die Mindestreferenz kann somit auch als Auswahlreferenz gekennzeichnet werden. Die Auswahlreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden lediglich die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen herangezogen. Es können maximal 22 Punkte erzielt werden (maximal 11 Punkte je Referenz). Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien maßgeblich:
1 Punkt: Das Projekt wurde für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB umgesetzt
1 Punkt: Der Projektumfang beinhaltet eine Gastronomie mit mind. 120 Sitzplätzen
2 Punkte: Der Projektumfang beinhaltet einen Saunagarten von mind. 2.000m² Freifläche
2 Punkte: Der Projektumfang beinhaltet einen Saunabereich mit mind. 5 Schwitzangeboten (innen und/oder außen)
1 Punkt: Zertifizierter Bäderbau nach DGNB (silber) oder KfW Effizienzhaus 40 oder Klimafreundlicher Neubau nach BEG
1 Punkt: Der Projektumfang beinhaltet ein 50m-Becken
1 Punkt: Der Projektumfang beinhaltet mind. 4 getrennte Becken
1 Punkt: Der Projektumfang beinhaltet eine Großrutschenanlage
1 Punkt: Das Referenzprojekt wurde mindestens in den Leistungsphasen 1-3 mit einer BIM-Planung im Detailierungsgrad "Level of Development" LOD 300 (Entwurf / Detailpla-nung) geplant