Neubau des Waldbades in Warburghier: Technische Dämmung
1.150m Sanitär Rohrschalen Mineralwolle DN 12 - 100450m Sanitär Rohrschalen Weichschaum DN 12 -50 950m Heizung Rohrschalen Mineralwolle DN 12 -125150m Heizung. Rohrschalen Mit Blech DN 12 125140 St. Heizung Armaturendämmung / Ventile DN 15 - 100 370 qm Lüftung Steinwolle L1 - L5430 qm Lüftung Steinwolle F1 -F5360 qm Lüftung Steinwolle / Blech L1 - L5460 qm Lüftung Steinwolle / Blech F1 - F5120 qm Lüftung Weichschaum L1 - L5360 qm Lüftung Weichschaum F 1 -F5
Zuschlagskriterium
niedrigstes Angebot wird bezuschlagt
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.