Die Stadt Ennigerloh beabsichtigt den Ersatzneubau des Olympiabades am Standort Stavernbusch, an dem auch bereits das Natur-Freibad angesiedelt ist. Hier: Gebäudeleittechnik, MSR-Anlagen
- Lieferung und Installation von zwei Schaltanlagen zur Steuerung und Reglung von Heizungs- und Lüftungstechnischen Anlagen sowie der Badewassertechnik- Betriebsfertige Installation inkl. Kabeltragsysteme, ca. 45.000m flexible Steuerleitungen, teilweise geschirmt. Der vollständige elektrotechnische Anschluss, beidseitig an Feldgerät und Schaltanlage, sowie die Inbetriebnahme der Anlagen, 1:1-Test aller Aggregate und Funktionen sowie Programmierung der Schaltanlagen für die benötigten Gebäudefunktionen in einem Schwimmbad als fertige Leistung.- Lieferung und Programmierung einer MBE (Management und Bedieneinrichtung) als Server-Client-Lösung und vollständiger Visualisierung der technischen Anlagen.
Niedrigster Preis
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.