Beschaffung von mindestens 320 und bis zu maximal 460 Arbeitsplatzcomputern (Notebooks und Tower-PCs) inkl. Service und Dienstleistungen über eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren und maximal 5 Jahren. Der EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung) umfasst neben den Hardwarelieferungen auch die Lieferung von Software (insbesondere das Betriebssystem Microsoft Windows 11 Pro inkl. OEM-Lizenzen, sowie Systemtreiber, inkl. Updates und Upgrades und Patches über die gesamte Vertragslaufzeit. Ferner gehören Garantie- und Instandhaltungsleistungen und die Lieferung von Dokumentationen zum Auftragsgegenstand. und Rollout-Dienstleistungen. Die Erstausstattungsmenge an Arbeitsplatzcomputern, für die mit diesem Vergabeverfahren auch Rollout-Dienstleistungen beschafft werden, umfasst 270 Notebooks zweier unterschiedlicher Kategorien und 50 Tower-PCs.
Mit diesem Vergabeverfahren wurden insgesamt bis zu 460 Arbeitsplatzcomputer, Service und Dienstleistungen über eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren und maximal 5 Jahren beschafft werden. Die Erstausstattungsmenge, für die auch Rollout-Dienstleistungen beschafft werden, umfasst 270 Notebooks zweier unterschiedlicher Kategorien (N1 und N2) und 50 Tower-PCs (T). Über die gesamte Vertragslaufzeit von bis zu 5 Jahren hat der Auftraggeber die Möglichkeit, kategorieübergreifend (N1, N2 oder T) bis zu 140 Arbeitsplatzcomputer nachzubestellen. Ziel des Vergabeverfahrens war der Abschluss eines EVB-IT Kaufvertrages (Langfassung mit Instandhaltung), welcher folgende Leistungen umfasst: --- Hardwarelieferung (Arbeitsplatzcomputer: Notebooks und Tower-PCs);--- Lieferung von Software, insb. dem Betriebssystem Microsoft Windows 11 Pro inkl. Lizenzen (OEM), sowie den relevanten Systemtreibern, inkl. Updates und Upgrades und Patches über die gesamte Vertragslaufzeit;--- Lieferung von Dokumentationen; --- Instandhaltung der gelieferten Arbeitsplatzcomputer inkl. Vor-Ortservice, Hotline und sonstigen Instandhaltungsleistungen per E-Mail für mindestens 36 Monate und optional bis zu 24 weiteren Monaten sowie--- Rollout-Dienstleistungen.Es sind ausschließlich neue Geräte für den professionellen Einsatz zugelassen, die für den deutschen Markt bestimmt sind. Die Supportfähigkeit der gelieferten Arbeitsplatzcomputer muss mindestens fünf Jahre ab Lieferdatum betragen. Alle Ersatzteile für eine Reparatur und ggf. identische Ersatzgeräte müssen über diese Dauer erhältlich bzw. lieferbar sein. Ersatzteile und Ersatzgeräte, bzw. bei Bedarf zusätzliche IT-Systeme, für den gesamten Einsatzzeitraum von maximal 5 Jahren zur Verfügung stehen. Sollten Ersatzgeräte derselben Baureihe nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen gleichwertige Modelle bereitgestellt werden können. Für sämtliche Garantie- und Instandhaltungsleistungen bzgl. der drei unterschiedlichen Hardwarekategorien (N1, N2 und T) ist ein "Single Point of Contact" Leistungsgegenstand. Das heißt, dass der Auftragnehmer für alle drei Kategorien eine gemeinsame Hotline, einen gemeinsamen E-Mail-Support und einen gemeinsamen Vor-Ort-Service zur Verfügung stellen muss, sodass der Auftraggeber einen zentralen Ansprechpartner und Verantwortlichen für alle seine Anliegen im Zusammenhang mit der Instandhaltung aller Arbeitsplatzcomputer hat. Die Instandhaltungsleistung müssen garantieerhaltend erfolgen.
Mit Zuschlagserteilung wurde ein EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung) geschlossen. Die Laufzeit des Vertrages endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.Garantie & Instandhaltung sind für jeden Arbeitsplatzcomputer zunächst für 3 Jahre fest vereinbart. Es bestehen zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate auf insgesamt 48 Monate oder 60 Monate. Die Verlängerungsoptionen betreffen sowohl die Garantie- und Instandhaltungsleistungen als auch die Nachbestellungsmöglichkeit. Es steht dem Auftraggeber eine Nachbestellungsmöglichkeit zur Verfügung, die er durch zwei Vertragsverlängerungsoptionen um jeweils 1 Jahr auf maximal 5 Jahre erstrecken kann: (1) zunächst auf 4 Jahre nach Lieferung der Erstausstattungsmenge (1. Verlängerungsoption) und (2) maximal auf 5 Jahre nach Lieferung der Erstausstattungsmenge (2. Verlängerungsoption).
Erfüllungsort ist der neue Standort des Auftraggebers.
Der Zuschlag erfolgte auf das wirtschaftlichste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium war der Angebotspreis. Der Zuschlag wurde auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Wertungspreis) erteilt.
Neben den beiden Verlängerungsoptionen hinsichtlich Garantie und Instandhaltung um jeweils 1 Jahr kann der Auftraggeber über die gesamte Vertragslaufzeit optional kategorieübergreifend (N1, N2 oder T) bis zu 140 Arbeitsplatzcomputer nachbestellen. Dabei beginnt der Garantie- und Instandhaltungszeitraum der nachbestellten Arbeitsplatzcomputer zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung. Für jeden nachbestellte Arbeitsplatzcomputer wird stets die Garantie + Instandhaltung für 3 Jahre zu den Preisen gemäß Preisblatt B_08 beauftragt. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Nachbestellung, ggf. auch kurz vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung) zur Beschaffung von mindestens 320 und bis zu maximal 460 Arbeitsplatzcomputern (Notebooks und Tower-PCs) inkl. Service und Dienstleistungen über eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren und maximal 5 Jahren.
Der Auftraggeber hat zur Gewährleistung der ökologischen Nachhaltigkeit den Kriterienkatalog der Energy Star 8.0 Energieeffizienz-Zertifizierung als Grundlage definiert. Ebenso gelten die Anforderungen der aktuellen TCO-9 Zertifizierung als Vorgabe. Sofern diese nicht durch die beiden genannten Siegel nachgewiesen werden können, müssen entsprechende Dokumentationen des Herstellers in deutscher Sprache vorgelegt werden, welche die Erfüllung der Anforderungen darlegen. Im Kriterienkatalog B_07 ist daher der Energy Star 8.0 und die TCO-9-Zertifizierung jeweils mit dem Zusatz "oder gleichwertig" versehen.
Hinsichtlich der sozialen Nachhaltigkeit sind die Kriterien der TCO-9-Zertifizierung ("TCO Certified") maßgeblich. Sofern diese nicht durch das genannte Siegel nachgewiesen werden können, müssen entsprechende Dokumentationen des Herstellers vorgelegt werden, welche die Erfüllung der Anforderungen darlegen. Im Kriterienkatalog B_07 ist die TCO-9-Zertifizierung daher mit dem Zusatz "oder gleichwertig" versehen.
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Sonstiges (weitere Kriterien):Folgende Angaben waren von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft und Eignungsverleiher zu tätigen:--- Eigenerklärung aufgrund der Sanktionen gegenüber Russland (Formblatt B_03);Eigenerklärung zur Größenklasse gemäß Definition des Statistischen Bundesamtes des Bieters, Mitglieds einer Bietergemeinschaft oder Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch genommen wird (Formblatt B_02); --- Angabe der Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des(der) wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Bieters, Mitglieds einer Bietergemeinschaft oder Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch genommen wird, laut Eintrag in dem (den) gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register(n). Wenn kein entsprechendes Register vorhanden ist (z. B bei Nicht-EU-Wirtschaftsteilnehmern), Informationen aus anderen Quellen (Formblatt B_02). --- Eigenerklärung des Bieters, dass er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle die Erlaubnis zur Berufsausübung in geeigneter Weise nachweisen wird (siehe Formblatt B_02),Angabe der Nationalen Identifikationsnummer des Bieters, Mitglieds einer Bietergemeinschaft oder Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch genommen wird (Formblatt B_02). --- Für die Wirtschaftsteilnehmer ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer einzutragen. Da diese noch nicht flächendeckend eingeführt wurde, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) und - soweit vorhanden - die Nummer aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345).