Segmentierungs-Firewall
VO: VgV Vergabeart:   Bekanntmachung vergebener Aufträge Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Olof-Palme-Straße 35
60439
Frankfurt am Main
Deutschland
+49 69256160
+49 69256161434
vergabe@deutsche-finanzagentur.de
DE712
Gemeinsame Beschaffung
Art des Auftraggebers
GmbH im Bundeseigentum
Haupttätigkeit

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung
Segmentierungs-Firewall
0290-22

CPV-Code Hauptteil

32424000-1

Art des Auftrags

Kurze Beschreibung

Dem Auftraggeber sind zwei Segmentierungs-Firewalls (ein Cluster) und die zur Implementierung erforderlichen SFP+ Interface-Module (Transceiver-Module) inklusive Hardware-Support sowie die notwendigen Software-Lizenzen inklusive Software-Pflege zu liefern. Das zu liefernde System ist als Appliance-Lösung zu liefern und enthält daher auch Software.

Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

1,00 EUR

Haupterfüllungsort

Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Olof-Palme-Straße 35
60439
Frankfurt am Main
DE712

Erfüllungsorte sind die Standorte des Auftraggebers. Neben dem Bürostandort der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH sind zwei externe Rechenzentren Erfüllungsorte. Alle drei Erfüllungsorte befinden sich in Frankfurt am Main.

Weitere Erfüllungsorte

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung
32422000-7
32428000-9
32412000-4
32400000-7
32410000-0
50312610-4
50312310-1
48730000-4
48732000-8
50324100-3

Beschreibung der Beschaffung

Dem Auftraggeber sind zwei Segmentierungs-Firewalls (ein Cluster) und die zur Implementierung erforderlichen SFP+ Interface-Module (Transceiver-Module) inklusive Hardware-Support sowie die notwendigen Software-Lizenzen inklusive Software-Pflege zu liefern.
Die erforderlichen Interface Module umfassen je Gateway mindestens 5x40 GE QSFP+, 5x10 GE SFP+ sowie zusätzlich die erforderlichen Interface Module für die HA-Verbindungen, welche rechenzentrums-übergreifend (DWDM Strecke) innerhalb des Clusters erforderlich sind. Zusätzlich zur Firewall-Hardware ist eine produkteigene, virtualisierte Appliance als Firewall Management System, inklusive zentraler Firewall Logging Instanz zu liefern. Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft.
Das zu liefernde System ist als Appliance-Lösung zu liefern und enthält daher auch Software.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind Gegenstand des mit diesem Verfahren ausgeschriebenen EVB-IT-Systemlieferungsvertrags. Aus diesem Grund ist der Auftrag als Lieferauftrag klassifiziert. Der Auftragnehmer agiert als zentraler Ansprechpartner für das zu liefernde interne Firewall-System. Er ist verpflichtet, Systemserviceleistungen zu erbringen, beginnend mit dem Tag der Herstellung der Betriebsbereitschaft.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass ab Herstellung der Betriebsbereitschaft eine Nutzungsdauer des Systems von 7 Jahren möglich ist. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zunächst 60 Monaten und kann vom Auftraggeber um weitere 24 Monate verlängert werden.

Zuschlagskriterien

Qualitätskriterien

Kriterien
Leistungspunkte gem. Kriterienkatalog
50

Kostenkriterien

Kriterien
Es wurde kein Kriterium hinzugefügt
50

Angaben zu Optionen

Der Auftraggeber hat eine einmalige einseitige Verlängerungsoptionen um 24 Monate.

Sofern der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption Gebrauch macht, legt er gleichzeitig in Textform fest, ob er hierbei die Servicezeiten für die Leistungen des laufenden Supports (Systemservice) wie in den ersten Phase der Vertragslaufzeit unverändert in Anspruch nehmen will (24/7) oder ob er die Verfügbarkeit des Supports im Verlängerungszeitraum von 24 Monaten von 24/7 auf eine Servicezeit von 8/5 reduzieren will. Für diese beiden Möglichkeiten (Optionen) sind zwei unterschiedliche Preisangaben vereinbart.

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Verwaltungsangaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2023 /S 80 - 243063

Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Auftragsvergabe

Allgemeine Angaben
0290-22
Ja
Auftragsvergabe
27.06.2023

Angaben zu den Angeboten

1
0
0
0
1

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Controlware GmbH
Waldstraße 92
63128
Dietzenbach
Deutschland
DE71C
Nein

Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)

1,00 EUR
1,00 EUR

Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Wert oder Anteil des Auftrags, der an dritte vergeben werden soll

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Der angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der Auftraggeber verzichtet auf diese Angabe, da es sich um ein zu schützendes Betriebsgeheimnis des Bieters handelt. Das Auftragsvolumen liegt oberhalb des einschlägigen Schwellenwertes von 215.000 EUR netto.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
+49 22894990
+49 2289499163
vk@bundeskartellamt.bund.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Deutschland

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutschland

Anhang

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