Ersatzneubau Halter Brücke: Strom- und Vorlandbrücken ü. d. Ems i. Z. d. K 158: Landschaftspflegerischer Begleitplan und Besondere / Zusätzliche Leistungen (u. a. Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Lph 1 - 4 gem. § 26 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 7;- Besondere / Zusätzliche Leistungen:-- Artenschutzbeitrag (ASB), z. T. optional, -- Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) für das FFH-Gebiet Ems, z. T. optional,-- Erstellung eines Umweltverträglichkeitsprüfungs-Berichts nach Fachrecht,-- Fachbeitrag Wald,-- Fachbeitrag Klima,-- Zuarbeit zur Unterlage 1 nach RE 2012 (Projektunterlage Vorentwurf),-- Fortführen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, Erstellen des Feststellungsentwurfes (Genehmigungsfassung),-- Dokumentation über die Suche nach geeigneten Kompensationsflächen,-- Optional: Mitwirken bei der Erarbeitung von Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens,-- Optional: Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen.
Die Wertungssumme wurde ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
Hierbei wurden Aussagen erwartet zu folgenden Punkten: Insbesondere Angaben zu projektspezifischen Besonderheiten / besonderen projektspezifische Herausforderungen sowie Angaben zur Herangehensweise an die zu erbringenden Aufgaben und zu Arbeitsschwerpunkten im Zusammenhang mit dem Projekt und Angaben zur Organisation des Projektteams (kombinierter Personaleinsatz- und Terminplan (bitte als einzelne Datei beifügen) mit namentlicher Benennung der Personen, welche die Leistung tatsächlich erbringen, deren Einsatzumfang (z. B. Personen-Monate) und deren zeitliche Einordnung im Gesamtablauf nach den vom Auftraggeber vorgegebenen Daten zu Vertragsbeginn, Vertragszeitraum); Organigramm, in dem die vorgesehenen Mitarbeiter inkl. Stellvertreter und deren Position im Projektteam erkennbar sind, sowie Angaben zur Verfügbarkeit der vorgesehenen Projektbearbeiter (z. B. Verfügbarkeit vor Ort, Stellvertreterregelung)).
Für die jeweiligen Bearbeiter gemäß Liste der Projektverantwortlichen sind die Lebensläufe, Qualifikationsnachweise sowie Projektbeschreibungen und, falls vorhanden, Auftraggeberbescheinigungen zu den zur Wertung benannten Referenzprojekten vorzulegen.
Erwartet werden Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung durch die maßgeblichen Mitglieder des Projektteams (insbesondere projektspezifische Besonderheiten / besondere projektspezifische Herausforderungen, Herangehensweise an die zu erbringenden Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte im Zusammenhang mit dem Projekt).
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:-- Artenschutzbeitrag (ASB), z. T. optional, -- Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) für das FFH-Gebiet Ems, z. T. optional,-- Optional: Mitwirken bei der Erarbeitung von Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens,-- Optional: Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung / Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Dieser beginnt mit dem Teilnahmewettbewerb, nach welchem sich die Angebotsphase anschließt.Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird u. a. geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards gemäß Ziffer 8 sowie die Bedingungen für den Auftrag gemäß Bekanntmachung erfüllen.Es werden max. 3 bis 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten nach erfolgter Eignungsprüfung mehr als 5 geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, erfolgt eine Wertung der eingereichten Bewerbungen anhand der Wertungskriterien und deren Gewichtung gemäß Ziffer 8.2 "Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge" der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Die Wertung erfolgt anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen. Im Anschluss an diese Wertung werden in der Angebotsphase mind. 3 und bis zu 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.Sollten aufgrund von Punktgleichheit mehr als 3 bzw. 5 Bewerber auf den ersten 3 bis 5 Rängen der Wertung liegen, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.