Die Gemeinde Wurster Nordseeküste beabsichtigt die Strandpromenade in Dorum-Neufeld zu attraktivieren und die Aufenthaltsqualität der touristisch genutzten Außendeichsflächen zu steigern.Die Strandpromenade im Bereich des Grünstrandes von Dorum-Neufeld zählt zu den ältesten touristischen Infrastruktureinrichtungen an der Wurster Nordseeküste und stammt bereits aus den touristischen Anfängen der Gemeinde Dorum und ist mindestens 50 Jahre alt. Die Anmutung der ca. 800 Meter langen Promenade - als Herzstück des Tourismus im Ortsteil Dorum-Neufeld - ist sehr betonlastig und grau und damit unattraktiv. Insgesamt macht die Promenade den Eindruck eines in die Jahre gekommenen technischen Bollwerks, das mehr den Sturmfluten trotzen soll, als die Attraktivität und den Nutzen für die Aufenthaltsqualität der Strandgäste in den Fokus zu rücken. Die Betonelemente sind aufgrund des Alters und der exponierten Lage spröde und ausgewaschen. Die Treppenabgänge ins Watt sind darüber hinaus nicht barrierefrei. Der Unterhaltungsaufwand des gesamten Bereiches ist deutlich angestiegen und der Erfolg der Unterhaltungsmaßnahmen nicht dauerhaft. Hinter der Promenade, wo unmittelbar der Grünstrand anschließen sollte, hat sich über die Jahrzehnte die Uferbefestigung auf einer Gesamtfläche von ca. 4.000 m² nicht halten können, und wurde trotz der jährlichen Erhaltungsmaßnahmen mit Erdarbeiten und Rasensaat immer wieder fortgespült. Als bisher einzige dauerhafte Lösung zur Befestigung des an die Promenade angrenzenden Rasenbereichs des Strandes bietet sich aus Sicht der Gemeinde eine Pflasterung dieses leicht schräg abfallenden Bereichs an.
Bei einer Attraktivierung als Gesamtmaßnahme muss selbstverständlich ein weiterer Mehrwert für die Aufenthaltsqualität der Gäste gesetzt werden. Ganzjährige Sitzmöglichkeiten, Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie Barrierefreiheit auch ins Watt etc. sollten dabei mit in den Fokus gerückt werden. Neben dem Attraktivierung ist auch der Neubau des Deckwerks bzw. der Deckwerksertüchtigung im Strandbereich ein wichtiger Bestandteil der Gesamtmaßnahme. Der exponierten Lage im Außendeich muss selbstverständlich Rechnung getragen werden. Die Infrastruktur muss sturmflutsicher sein.
Für diese Maßnahme soll eine Förderung bei der NBank aus der Tourismusförderrichtlinie beantragt werden. Daneben wurde bereits bei der NLWKN für den Bereich Neubau des Deckwerks und Deckwerksertüchtigung ein Förderantrag gestellt.
ASP Atelier Schreckenberg Planungsgesellschaft mbH hat einen ersten Entwurf der Grundlagenermittlung und Vorplanung erbracht.
- Objektplanung Freianlagen Lph 1-6, optional Lph 7-9 gem. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Ziffer 11.1,- Tragwerksplanung Lph 1-6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1
Siehe Vergabeunterlagen (Datei: "05_Strandpromenade-Dorum_Kriterien-Angebot")
Optional zu vergebende Leistungen:- Objektplanung Freianlagen Lph 7-9 gem. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Ziffer 11.1,
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung / Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Dieser beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb, nach welchem sich die Angebotsphase anschließt:1) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2) Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird u.a. geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards gem. Ziffer 8 der Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" sowie die Bedingungen für den Auftrag gem. Bekanntmachung erfüllen.3) Es werden max. 3 bis 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten nach erfolgter Eignungsprüfung mehr als 5 geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, erfolgt eine Wertung der eingereichten Bewerbungen anhand der Wertungskriterien und deren Gewichtung gemäß Ziffer 8.2 der Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb". Die Wertung erfolgt anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen. Im Anschluss an diese Wertung werden in der Angebotsphase mind. 3 und bis zu 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.4) Sollte aufgrund von Punktgleichheit mehr als 3 bzw. 5 Bewerber auf den ersten 3 bis 5 Rängen der Wertung liegen, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren als auch deren Beantwortung haben schriftlich über die Vergabeplattform DTVP zu erfolgen.- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform DTVP in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.- Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform DTVP einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Peron (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname der bevollmächtigten Vertretung in Druckbuchstaben an.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründegem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichenSozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß§ 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründegemäß § 124 GWB vorliegen.Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß§ 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Anzahl von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Die Angabe hat im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen.
1) Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV): Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären.2) Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
Geforderte Mindeststandards: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss seit 2020 mindestens folgende Referenz nachweisen:- Ein Referenzprojekt über die Erbringung von Planungsleistungen für die Gestaltung ufernaher Freiflächen.
Zur Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe: Gewertet werden Referenzen seit 2020 (d. h. die nachzuweisenden Leistungen müssen zwischen dem 01.01.2020 und Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein) in dem Bereich Objektplanung Freianlagen.
Die Referenzangaben sind im Vordruck "Bewerberbogen" einzutragen.
Angabe des Jahresumsatz (gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV): Eigenerklärung zum Gesamtumsatz sowie im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Freianlagen) des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Geforderte Mindeststandards: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 1,0 Mio. EUR brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Freianlagen) nachweisen.
Die Umsatzangaben sind im Vordruck "Bewerberbogen" einzutragen.
Geforderte Mindeststandards: Haftpflichtversicherung (gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV): Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss eine Eigenerklärung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR abgeben oder erklären, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die Erklärungen haben im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen.
Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
1) Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. 2) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.3) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, inkl. der Benennung ggf. durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ist im Vordruck "Bewerberbogen" anzugeben.