| VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der Beantwortung der Bieteranfrage Nr. 5 vom 27.10.2026 wurden die Anforderungen an das Personal in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aktualisiert. Die Punkte "Zertifikat über eine entsprechende Ausbildung" und "ordnungsamtsrechtliche Anmeldung bei der Gewerbeüberwachung des Stadtamtes Bremen" wurden entfernt. Sie wurden durch die Anforderung "Ordnungsgemäße Anmeldung im Bewacherregister" ersetzt.
Im Anhang dieser Nachricht erhalten Sie den aktualisierten Bieterbogen, in dem die Anforderungen ebenfalls angepasst wurden.
Bitte nutzen Sie für Ihr Angebot den aktualisierten Bieterbogen (Neu2).
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| D1_Sicherheitsdienst_Bieterbogen-Neu2.docx | 05.11.2026 | 69,6 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Vergabeverfahrens "Sicherheitsdienst im Klinikverbund Gesundheit Nord" haben uns mehrere Bieterfragen erreicht, welche wir im Folgenden beantworten möchten:
Frage 1:
In Ziffer 1.2 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe" (Seite 3) wird ausgeführt, dass je Zuschlagskriterium maximal fünf Punkte vergeben werden und das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl den Zuschlag erhält. In Ziffer 3 (Seite 8) ist hingegen ausschließlich "Honorar/ Preis" mit 100 % Gewichtung genannt; maßgeblich soll der nachgerechnete Gesamtangebotspreis sein.
Damit bleibt in der uns vorliegenden Fassung offen, ob eine Preis-Punkte-Umrechnung erfolgt und, falls ja, nach welcher Formel oder ob ausschließlich der niedrigste wertbare Gesamtangebotspreis entscheidet.
Antwort 1:
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, wobei das einzige Zuschlagskriterium der Angebotspreis ist (siehe Datei "Aufforderung Angebot", Seite 8). Die Angebotspreise sind gemäß dem beigefügten Vordruck (Datei "Preisblatt") aufzugliedern. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus dem nachgerechneten Gesamtangebotspreis.
Frage 2:
Soweit verbindliche kurzfristige Gestellungen oder Reservebeziehungsweise Rufbereitschaftspflichten gefordert sind, muss aus den aktuellen Leistungs- und Vertragsunterlagen für alle Bieter eindeutig hervorgehen, welche Reaktionszeiten, Leistungsumfänge, Abrufbedingungen und Vergütungsregeln gelten.
Wir fordern eine verbindliche Klarstellung, ob solche Pflichten bestehen, ob Zusatzanforderungen abgelehnt werden dürfen, welche Personalvorhaltung erwartet wird und wie Bereitschaft sowie tatsächlich abgerufene Zusatzleistungen vergütet werden. Soweit verfügbar, bitten wir um anonymisierte Orientierungswerte zu Anzahl und Umfang der Zusatzabrufe, um eine sachgerechte Kalkulation zu ermöglichen.
Antwort 2:
Die flexiblen Abrufleistungen sind in der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung auf Seite 8 näher beschrieben (Reaktionszeiten, Leistungsumfänge etc.). Mit der Beantwortung der Bieteranfrage Nr. 6 vom 27.10.2026 wurde bereits mitgeteilt, dass die Stunden für die selten auftretende 1:1-Einzelüberwachung sowie für die allgemeine
Baustellensicherung in den ca. 15.000 Stunden enthalten sind und daher nicht gesondert im Preisblatt aufgeführt werden.
Diese flexiblen Abrufleistungen dürfen nicht abgelehnt werden.
Weitere Unterlagen / Angaben können nicht zur Verfügung gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund weiterer Bieteranfragen wird die Frist zur Einreichung der Angebote bis zum 12.11.2026 10:00 Uhr verlängert.
Die Frist wurde in der Aufforderung zur Angebotsabgabe entsprechend angepasst (siehe Anhang) und die geänderte Datei den Vergabeunterlagen hinzugefügt.
Weitere Informationen erhalten Sie in Kürze.
Mit freundlichen Grüßen
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| 01_Sicherheitsdienst_Aufforderung-Angebot-Neu4.pdf | 05.11.2026 | 220,6 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Anpassungen in den Vergabeunterlagen möchten wir Sie darüber informieren, dass die Angebotsfrist bis zum 05.11.2026, 10:00 Uhr, verlängert wird.
Die Frist wurde in der Aufforderung zur Angebotsabgabe entsprechend angepasst.
Sollten Sie bereits ein Angebot eingereicht haben, bitten wir Sie, dieses unter Berücksichtigung der neuen Vergabeunterlagen erneut einzureichen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Vergabeverfahrens "Sicherheitsdienst im Klinikverbund Gesundheit Nord" haben uns mehrere Bieterfragen erreicht, welche wir im Folgenden beantworten möchten:
Frage 1:
Sind in Pos. 1.2 bis 1.4 des Preisblattes die vollen Stundenverrechnungssätze (einschließlich Grundstundensatz) einzutragen und werden diese jeweils anstelle von Pos. 1.1 vergütet, ohne dass Pos. 1.1 zusätzlich anfällt?
Antwort 1:
In die Pos. 1.2 und 1.3 ist jeweils der volle Stundensatz und nicht nur der Stundenzuschlag einzutragen.
Frage 2:
Fällt eine Arbeitsstunde zugleich in die Nachtzeit (23:00 bis 06:00 Uhr) und auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, ist dann ausschließlich Pos. 1.3 bzw. Pos. 1.4 abzurechnen? Ist der Nachtzuschlag in diesem Fall im Stundenverrechnungssatz der Pos. 1.3 und 1.4 einzukalkulieren?
Antwort 2:
Wir verweisen auf Punkt 1.3 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung. Beim Zusammentreffen mehrerer Zuschlagstatbestände wird der jeweils höchste Zuschlag vergütet. Eine Addition von Zuschlägen ist nicht vorgesehen.
Frage 3:
Gelten Sonntag und Feiertag jeweils von 00:00 bis 24:00 Uhr? Zählen Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie der 24. und31. Dezember (jeweils ab 14:00 Uhr) als Feiertag im Sinne von Pos. 1.4?
Antwort 3:
Das Preisblatt wurde noch einmal angepasst. Es besteht nun nur noch die Option einen Stundensatz für Sonn- und Feiertage einzutragen. Die aktualisierte Datei finden Sie sowohl im Anhang dieser Nachricht als auch unter den Vergabeunterlagen.
Sonn- und Feiertage gelten jeweils von 00:00 bis 24:00 Uhr. Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie der 24. und31. Dezember (jeweils ab 14:00 Uhr) zählen als Feiertag im Sinne von Pos. 1.3.
Frage 4:
In Kapitel 3 (Aufforderung zur Angebotsabgabe; U_3_Kalkulationsgrundlage) wird die Offenlegung der Kalkulationsgrundlage verlangt. Welche Gliederung und Detailtiefe wird erwartet? Gibt es ein Muster?
Antwort 4:
Ein Muster oder eine Gliederung für die Kalkulationsgrundlage gibt es nicht. Diese soll der Auskömmlichkeitsprüfung der Preise dienen.
Frage 5:
Soll nur der Grundpreis (Pos. 1.1) aufgeschlüsselt werden oder auch Pos. 1.2 bis 1.4?
Antwort 5:
Wie in der Datei "Aufforderung zur Angebotsabgabe" beschrieben soll lediglich der Grundpreis aufgeschlüsselt werden.
Frage 6:
Bezieht sich die Preisanpassung auf den gesamten Stundenverrechnungssatz (Pos. 1.1 bis 1.4 des Preisblattes) oder ausschließlich auf den Lohnkostenanteil?
Antwort 6:
Die Preisanpassung bezieht sich auf den Stundenverrechnungssatz.
Frage 7:
Welche Reihe des Arbeitskostenindex ist maßgeblich (z. B. Arbeitskosten insgesamt oder Bruttoverdienste)? Welches Basisquartal und welches Vergleichsquartal gelten, und wird die Veränderungsrate in Prozent unverändert auf die Sätze angewendet?
Antwort 7:
Maßgeblich ist der Arbeitskostenindex mit den Arbeitskosten insgesamt. Als Vergleichsmaßstab wird der Zeitpunkt des Vertragsschlusses herangezogen. Die Veränderungsrate wird in Prozent unverändert auf die Sätze angewendet.
Mit freundlichen Grüßen
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| D6_Sicherheitsdienst_Preisblatt-Neu.xlsx | 27.10.2026 | 15,5 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Vergabeverfahrens "Sicherheitsdienst im Klinikverbund Gesundheit Nord" haben uns mehrere Bieterfragen erreicht, welche wir im Folgenden beantworten möchten:
Frage 1: Stundenansätze im Preisblatt widersprechen der Leistungsbeschreibung
Nach Ziffer 1.1 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung sind an den vier Standorten folgende feste Dienste ganzjährig einschließlich Sonn- und Feiertagen zu besetzen:
KBM Arealbewachung 20:00-06:00 Uhr, KBM Erwachsenen-ZNA 24/7, KBO Arealbewachung 18:00-06:00 Uhr, KBO ZNA 17:00-02:00 Uhr, KBN Arealbewachung 20:30-05:00 Uhr sowie KLDW Arealbewachung 20:00-07:00 Uhr.
Für den ersten Vertragszeitraum vom 01.06.2027 bis 31.05.2028 ergeben sich daraus allein für die festen Dienste - ohne die flexiblen Abrufleistungen - folgende Stunden:
Stundenkategorie Leistungsbeschreibung (nachgerechnet) Preisblatt Pos. 1:
Stunden gesamt 27.267 h 15.000 h
davon Nachtstunden (23:00-6:00 Uhr) 13.542 h 3.883 h
davon Sonntagsstunden 3.874 h 1.269 h
davon Feiertagsstunden (Land Bremen) ca. 670 h 389 h
Das Preisblatt legt der Wertung damit nur rund 55 % der tatsächlich beschriebenen Stunden zugrunde; bei den Nachtstunden sind es weniger als 30 %, bei den Sonntagsstunden rund 33 %. Die Wertungssumme bildet den Auftrag nicht ab, die Gewichtung der einzelnen Stundensätze ist verzerrt und eine seriöse Kalkulation ist nicht möglich. Die Leistung ist insoweit nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben (§ 121 Abs. 1 GWB, § 31 Abs. 1 VgV); zugleich ist das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB verletzt.
Antwort 1:
Wie in der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung ausgeführt (siehe S.2), soll das ausgeschriebene Sicherheitspersonal lediglich das eigene Sicherheitspersonal des Auftraggebers unterstützen. Die im Preisblatt ausgewiesenen Stunden (i. H. v. ca. 15.000 h) entsprechen dem geschätzten Aufwand, welcher durch das externe Personal abzudecken ist. Die restlichen Stunden werden vom eigenen Sicherheitspersonal des Auftraggebers übernommen.
Frage 2: Fehlende Zuordnungsregel bei zusammentreffenden Zuschlagstatbeständen
Nach Ziffer 1.3 der Leistungsbeschreibung wird bei mehreren gleichzeitig vorliegenden Zuschlagstatbeständen ausschließlich der jeweils höchste Zuschlag vergütet. Die Vergabeunterlagen legen jedoch weder eine Rangfolge der Zuschläge fest, noch ist erkennbar, welcher Preisblattposition beispielsweise eine Nachtstunde an einem Sonntag oder Feiertag zugeordnet ist. Die Stundenansätze der Positionen 1.2 bis 1.4 sind daher nicht nachvollziehbar, und die Bieter können nicht erkennen, wie ihre Stundensätze in die Wertung eingehen. Auch dies verstößt gegen § 121 Abs. 1 GWB, § 31 Abs. 1 VgV und § 97 Abs. 1 GWB.
Antwort 2:
Wir verweisen auf Punkt 1.3 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung. Beim Zusammentreffen mehrerer Zuschlagstatbestände wird der jeweils höchste Zuschlag vergütet. Eine Addition von Zuschlägen ist nicht vorgesehen.
Frage 3: Widersprüchliche und unverhältnismäßige Referenzanforderung
Ziffer 2.1 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (neue Fassung) und Ziffer 12 des Bieterbogens enthalten zwei nebeneinanderstehende Anforderungen: zum einen mindestens zwei Aufträge in "psychiatrischen/psychosomatischen Einrichtungen der Maximalversorgung mit mindestens 700 Betten", zum anderen mindestens zwei Aufträge in "Kliniken der Maximalversorgung mit mind. 700 Betten und einer eigenen psychiatrischen/psychosomatischen Einrichtung". Es bleibt offen, ob beide Anforderungen kumulativ (insgesamt vier Referenzen) oder alternativ gelten. Der Bieterbogen sieht lediglich zwei Referenzprojekte vor. Die Anforderung ist damit nicht hinreichend bestimmt.
Darüber hinaus ist der Begriff "psychiatrische Einrichtung der Maximalversorgung" nicht sachgerecht: Die Versorgungsstufe "Maximalversorgung" ist eine Kategorie der Krankenhausplanung für Allgemeinkrankenhäuser und auf psychiatrische Fachkliniken nicht übertragbar. Eine Mindestgröße von 700 Betten in Verbindung mit einer psychiatrischen Ausrichtung erfüllen bundesweit nur sehr wenige Einrichtungen.
Gegenstand des Auftrags sind nach der Leistungsbeschreibung im Wesentlichen nächtliche Arealbewachung, Kontrollrundgänge, Präsenz in den Zentralen Notaufnahmen und die Unterstützung des eigenen Sicherheitspersonals des Auftraggebers. Eine Tätigkeit auf psychiatrischen Stationen ist nicht beschrieben. Die Referenzanforderung steht daher nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragsgegenstand und verengt den Wettbewerb auf einen sehr kleinen Bieterkreis. Sie verstößt gegen § 122 Abs. 4 Satz 1 GWB, § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sowie gegen den Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatz des § 97 Abs. 1 und 2 GWB.
Antwort 3:
In der Datei "Aufforderung zur Angebotsabgabe" auf der Seite 6 befindet sich nur eine Vorgabe bezüglich der einzureichenden Unternehmensreferenzen. Aufgrund einer Bieteranfrage wurde die Formulierung der Unternehmensreferenz noch einmal konkretisiert. Zur Wahrung der Transparenz wurde die ursprüngliche Formulierung beibehalten und durchgestrichen. Die neue Formulierung wurde darunter geschrieben.
Mit dem Angebot muss der Bieter/ die Bietergemeinschaft seit 2023 mindestens zwei vergleichbare Sicherheitsaufträge (im Bereich Sicherheitsdienst) in Kliniken der Maximalversorgung mit mind. 700 Betten und einer eigenen psychiatrischen/psychosomatischen Einrichtungen im direkten Auftragsverhältnis erbracht haben. Das direkte Auftragsverhältnis kann unmittelbar mit der öffentlichen oder privaten Klinik oder einer Tochtergesellschaft dieser Einrichtung bestanden haben bzw. bestehen.
In der Nachricht vom 25.09. wurden die Bieter über diese Änderung in den Vergabeunterlagen informiert. Zudem erfolgte am 27.09. eine Änderungsbekanntmachung.
Des Weiteren wird auf die Beantwortung der Bieteranfrage Nr. 5 vom 25.09.2026 verwiesen.
Frage 4: Nachträgliche Verschärfung der Eignungskriterien
Die zweite Referenzanforderung (Kliniken der Maximalversorgung mit eigener psychiatrischer/psychosomatischer Einrichtung) ist erst mit der geänderten Fassung der Aufforderung zur Angebotsabgabe in die Vergabeunterlagen aufgenommen worden. Eignungskriterien sind gemäß § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB in der Auftragsbekanntmachung aufzuführen. Soweit die Änderung nicht durch eine Berichtigung der EU-Bekanntmachung veröffentlicht wurde, kann sie der Eignungsprüfung nicht zugrunde gelegt werden. Zudem stellt die nachträgliche Verschärfung der Eignungsanforderungen eine wesentliche Änderung der Vergabeunterlagen dar, die eine angemessene Verlängerung der Angebotsfrist erfordert (§ 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VgV).
Antwort 4:
Wir weisen darauf hin, dass am 27.09. eine Änderungsbekanntmachung veröffentlicht wurde, in der die Bieter über die Konkretisierung der Referenzanforderungen informiert wurden.
Frage 5: Anmeldung bei der Gewerbeüberwachung des Stadtamtes Bremen
Nach Ziffer 2.1 der Aufforderung zur Angebotsabgabe ("Anforderungen an das Personal") und Ziffer 9 des Bieterbogens müssen die eingesetzten Mitarbeiter über eine "ordnungsamtsrechtliche Anmeldung bei der Gewerbeüberwachung des Stadtamtes Bremen" verfügen. Die Meldung von Bewachungspersonal erfolgt bundeseinheitlich über das Bewacherregister durch die für den Arbeitgeber zuständige Erlaubnisbehörde (§ 34a GewO i. V. m. der Bewachungsverordnung). Eine zusätzliche Anmeldung bei der Bremer Gewerbeüberwachung hat keine erkennbare Rechtsgrundlage und benachteiligt Unternehmen mit Sitz außerhalb Bremens. Dies verstößt gegen § 97 Abs. 2 GWB und § 122 Abs. 4 GWB.
Die Anforderung "Zertifikation über eine entsprechende Ausbildung" ist zudem nicht hinreichend bestimmt, da weder die Art der Ausbildung noch der Umfang der Zertifizierung angegeben ist.
Antwort 5:
Die Anforderungen an das Personal in der Aufforderung zur Angebotsabgabe wurden aktualisiert. Die Punkte "Zertifikat über eine entsprechende Ausbildung" und "ordnungsamtsrechtliche Anmeldung bei der Gewerbeüberwachung des Stadtamtes Bremen" wurden entfernt. Sie wurden durch die Anforderung "Ordnungsgemäße Anmeldung im Bewacherregister" ersetzt.
Die aktualisierte Datei finden Sie sowohl im Anhang dieser Nachricht als auch unter den Vergabeunterlagen. Zudem wird eine Änderungsbekanntmachung erstellt.
Frage 6: Unvollständige Beschreibung der flexiblen Abrufleistungen
Unter "Flexible Abrufleistungen" (Ziffer 1.1 der Leistungsbeschreibung) heißt es zur 1:1-Einzelbewachung: "Die Frist beginnt mit dem telefonischen oder elektronischen Eingang der Anforderung ..." sowie "Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei ad hoc auftretenden Gefährdungslagen oder dringendem Bedarf an einer 1:1-Einzelbewachung". Der Satz bricht ab; eine Reaktionsfrist wird nicht genannt. Für die Abrufleistungen fehlen außerdem jegliche Mengenangaben, und sie sind im Preisblatt nicht abgebildet. Bei der Baustellensicherung ist offen, wer die für die Erstellung der Baustellenausweise erforderliche Hard- und Software bereitstellt. Die Leistung ist insoweit nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben (§ 121 Abs. 1 GWB, § 31 Abs. 1 VgV).
Antwort 6:
Wie in der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung unter den allgemeinen Hinweisen auf Seite 9 beschrieben, beträgt die allgemeine Reaktionszeit 60 Minuten. Dies gilt ebenfalls für die 1:1-Einzelüberwachung.
Wir haben die Formulierung in der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung noch einmal konkretisiert. Die aktualisierte Datei finden Sie sowohl im Anhang dieser Nachricht als auch unter den Vergabeunterlagen.
Zudem möchten wir darüber informieren, dass die Stunden für die selten auftretende 1:1-Einzelüberwachung sowie für die allgemeine Baustellensicherung bereits in den ca. 15.000 Stunden enthalten sind und daher nicht gesondert im Preisblatt aufgeführt werden.
Die erforderliche Hard- und Software für die Erstellung der Baustellenausweise wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Frage 7: Fehlende Preisanpassung bei Tarifänderungen
Die Angebotspreise sind im Oktober 2026 abzugeben und gelten fest bis zum 31.05.2028. Eine Preisanpassung ist nach Ziffer 1.3 der Leistungsbeschreibung erst danach, einmal jährlich, auf Verlangen und ausschließlich auf Grundlage des Arbeitskostenindex möglich. Änderungen der für die Auftragsausführung verbindlichen Mindestentgelte nach der Entgelttabelle Nr. 32 bzw. der maßgeblichen Tarifverträge sind nicht abgebildet. Den Bietern wird damit ein nicht kalkulierbares Lohnkostenrisiko über einen Zeitraum von über 19 Monaten auferlegt. Zudem gibt das Preisblatt vor, dass die Stundensätze für 2029 und 2030 denen der Jahre 2027/2028 entsprechen, während die Leistungsbeschreibung eine Preisanpassung vorsieht. Dieser Widerspruch verletzt das Transparenzgebot (§ 97 Abs. 1 GWB, § 31 Abs. 1 VgV).
Antwort 7:
Nach Ablauf der festen Vertragszeit von einem Jahr sowie im Falle einer Vertragsverlängerung kann auf Verlangen eines Vertragspartners maximal einmal im Jahr eine Preisanpassung unter Berücksichtigung des "Arbeitskostenindizes im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich" des Statistischen Bundesamtes erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dateianhänge:
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| 01_Sicherheitsdienst_Aufforderung-Angebot-Neu3.pdf | 27.10.2026 | 220,5 KB | ||
| 04-0_Sicherheitsdienst_Aufgabenbeschreibung-Neu.pdf | 27.10.2026 | 318,2 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Frist zur Einreichung der Angebote wird bis zum 30.10.2026, 10.00 Uhr verlängert. Eventuell erfolgen noch Änderungen an den Vergabeunterlagen.
Die Frist wurde in der Aufforderung zur Angebotsabgabe entsprechend angepasst (siehe Anhang) und die geänderte Datei den Vergabeunterlagen hinzugefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| 01_Sicherheitsdienst_Aufforderung-Angebot-Neu2.pdf | 20.10.2026 | 220 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Vergabeverfahrens "Sicherheitsdienst im Klinikverbund Gesundheit Nord" hat uns eine Bieterfrage erreicht, welche wir im Folgenden beantworten möchten:
Frage:
Ist eine Besichtigung der Kliniken im Rahmen der Ausschreibung vorgesehen?
Antwort:
Es sind keine Besichtigungstermine vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Vergabeverfahrens "Sicherheitsdienst im Klinikverbund Gesundheit Nord" hat uns eine Bieterfrage erreicht, welche wir im Folgenden beantworten möchten:
Frage:
Bei den Referenzen sind Kliniken oder Klinikverbunde anzugeben, welche eine Mindestanzahl von 700 Betten haben.
Ist dies ein K.O. Kriterium?
Antwort:
Ja, als Mindestkriterium muss der Bieter/ die Bietergemeinschaft seit 2023 mindestens zwei vergleichbare Sicherheitsaufträge (im Bereich Sicherheitsdienst) in Kliniken der Maximalversorgung mit mind. 700 Betten und einer eigenen psychiatrischen/psychosomatischen Einrichtungen im direkten Auftragsverhältnis erbracht haben. Das direkte Auftragsverhältnis kann unmittelbar mit der öffentlichen oder privaten Klinik oder einer Tochtergesellschaft dieser Einrichtung bestanden haben bzw. bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Vergabeverfahrens "Sicherheitsdienst im Klinikverbund Gesundheit Nord" haben uns mehrere Bieterfrage erreicht, welche wir im Folgenden beantworten möchten:
Frage:
In den Vergabeunterlagen, insbesondere im Dokument D4_Sicherheitsdienst_Mindestentgelt_AN, Abschnitt A.I "Mindestentgelte", wird hinsichtlich der zugrunde zu legenden Mindestentgelte auf die Anlagen 231HB/232HB verwiesen. In diesen Anlagen ist unter anderem eine Entgelttabelle für das Bewachungsgewerbe im Land Bremen mit Stand Dezember 2025 enthalten.
Darüber hinaus wird in den Vergabeunterlagen mehrfach auf die Verpflichtung zur Einhaltung der Tariftreue für Sicherheitsdienstleistungen verwiesen.
Nach unserem Verständnis ist hierbei neben der in den Anlagen enthaltenen Entgelttabelle auch das Bremische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz) zu berücksichtigen. Das Gesetz wurde zum 02.09.2025 in einer Neufassung veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Klarstellung, welche Entgeltgrundlage für die Kalkulation verbindlich anzuwenden ist:
1. Ist für die gesamte Vertragslaufzeit ausschließlich die in den Anlagen 231HB/232HB enthaltene Entgelttabelle mit Stand Dezember 2025 als verbindliche Mindestentgeltgrundlage anzusetzen?
2. Oder sind bei der Kalkulation darüber hinaus zukünftige tarifliche Entgeltsteigerungen bzw. Änderungen aufgrund der jeweils geltenden tariflichen Regelungen und der Verpflichtungen aus dem Bremischen Tariftreuegesetz zu berücksichtigen?
3. Sofern eine dynamische Anpassung der Mindestentgelte während der Vertragslaufzeit vorgesehen ist, bitten wir um Mitteilung, nach welcher konkreten Regelung bzw. welchem Tarifvertrag und zu welchem Zeitpunkt eine entsprechende Anpassung erfolgt.
Antwort:
Die Entgelttabelle Nr. 32 enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
Gem. Aufgabenbeschreibung (Datei: 04-0_Sicherheitsdienst_Aufgabenbeschreibung) kann nach Ablauf der festen Vertragszeit von einem Jahr sowie im Falle einer Vertragsverlängerung auf Verlangen eines Vertragspartners maximal einmal im Jahr eine Preisanpassung unter Berücksichtigung des "Arbeitskostenindizes im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich" des Statistischen Bundesamtes erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Vergabeverfahrens "Sicherheitsdienst im Klinikverbund Gesundheit Nord" haben uns mehrere Bieterfrage erreicht, welche wir im Folgenden beantworten möchten:
Frage 1:
Bezieht sich die Mindestzahl von 700 Betten auf das gesamte Krankenhaus, den Klinikverbund oder ausschließlich auf die psychiatrische beziehungsweise psychosomatische Einrichtung am jeweiligen Standort?
Antwort 1:
Die Mindestzahl von 700 Betten bezieht sich auf die gesamte Klinik. Letztere muss über eine eigene psychiatrische/ psychosomatische Einrichtung verfügen.
Hinweis: Die Dateien "Aufforderung Angebot" (01_Sicherheitsdienst_Aufforderung-Angebot-Neu) und "Bieterbogen" (D1_Sicherheitsdienst_Bieterbogen-Neu) wurden aktualisiert. Sie finden die Dateien sowohl im Anhang dieser Nachricht als auch unter den Vergabeunterlagen. Bitte nutzen Sie für Ihr Angebot ausschließlich die aktualisierten Dateien. Alle Änderungen in den Dateien sind gelb markiert.
Frage 2:
Nach welchen objektiven Kriterien wird die Einordnung einer psychiatrischen beziehungsweise psychosomatischen Einrichtung als Einrichtung der Maximalversorgung vorgenommen, und welche Angaben werden hierfür als Nachweis anerkannt?
Antwort 2:
Eine Klinik ist eine Einrichtung der Maximalversorgung, wenn das Leistungsangebot über das Angebot von Krankenhäusern der Schwerpunktversorgung wesentlich hinausgeht und hochdifferenzierte medizinisch-technische Einrichtungen vorgehalten werden (Versorgungsstufe Level III).
Frage 3:
Werden auch Referenzen über Sicherheitsdienstleistungen in allgemeinen Krankenhäusern anerkannt, wenn diese hinsichtlich Leistungsumfang, Einsatzorganisation und Gefährdungslage vergleichbar sind und insbesondere die Sicherung von Notaufnahmen, den Umgang mit aggressiven oder psychisch auffälligen Personen, Deeskalation, Kontrollgänge und die Durchsetzung des Hausrechts umfassen?
Antwort 3:
Nein, Referenzen über Sicherheitsdienstleistungen in allgemeinen Krankenhäusern werden nicht anerkannt. Aggressive, ungeduldige, verhaltensauffällige Menschen, wie sie häufig in Notaufnahmen auftreten, sind im Gegensatz zu psychisch Kranken mit Psychosen, Halluzinationen, Wahnvorstellungen und Tics nicht vergleichbar.
Frage 4:
Werden auch tatsächlich selbst erbrachte, inhaltlich vergleichbare Sicherheitsdienstleistungen anerkannt, wenn die Beauftragung durch eine zum Klinikverbund gehörende Dienstleistungsgesellschaft oder im Rahmen eines Nachunternehmerverhältnisses erfolgte?
Antwort 4:
Die Beauftragung durch eine zum Klinikverbund gehörende Dienstleistungsgesellschaft ist nicht schädlich.
Im Nachunternehmerverhältnis erbrachte Leistungen werden nicht gewertet.
Frage 5:
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen wesentliche Aufgaben der allgemeinen Klinik- und Arealbewachung sowie der Sicherung von Notaufnahmen. Vor diesem Hintergrund erschließt sich die Erforderlichkeit der kumulativen Beschränkung auf eine bestimmte Einrichtungsart, die Versorgungsstufe, mindestens 700 Betten und ein unmittelbares Vertragsverhältnis mit der Klinik nicht ohne Weiteres.
Antwort 5:
Auf die Beantwortung der o.g. Antworten wird verwiesen.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass an wesentlichen Standorten psychiatrische Patienten einen großen Teil der gesamten Patientenzahl ausmachen. Erfahrungen im Umgang mit psychisch Kranken sind deshalb zwingend erforderlich.
Gerade am Standort Bremen Ost wird stark auf moderne, Lebensumfeld orientierte und offene Behandlungskonzepte gesetzt. Dass Patienten sich frei auf dem Campusgelände bewegen, ist ein zentraler und therapeutisch gewollter Bestandteil dieses Ansatzes.
Mit freundlichen Grüßen
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| 01_Sicherheitsdienst_Aufforderung-Angebot-Neu.pdf | 25.09.2026 | 520,8 KB | ||
| D1_Sicherheitsdienst_Bieterbogen-Neu.docx | 25.09.2026 | 69,3 KB |