Mit dem Neubau von drei Kindertagesstätten in serieller Holzbauweise verfolgt die Freie Hansestadt Bremen das Ziel, eine nachhaltige, zukunftsorientierte und zugleich wirtschaftlich effiziente Bauweise zu realisieren. Die serielle Baukonzeption ermöglicht eine hohe Wiederholbarkeit, flexible Anpassbarkeit an unterschiedliche Grundstückssituationen sowie eine klare räumliche Ordnung. Das vorliegende Konzept basiert auf einem systematisch entwickelten Baukastensystem, das aus mehreren Funktionsbausteinen besteht und standortübergreifend eingesetzt wird. Diese Struktur erlaubt es, auf spezifische städtebauliche Rahmenbedingungen ebenso präzise zu reagieren wie auf funktionale Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer.Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungs- und Bauleistungen sowie optional die Wartungsleistungen für schlüsselfertige Neubauten der in der Planungsbeschreibung benannten drei Kindertagesstätten in serieller Holzbauweise.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungs- und Bauleistungen sowie optional die Wartungsleistungen für schlüsselfertige Neubauten von drei Kindertagesstätten in serieller Holzbauweise.
Nähere Informationen werden mit Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes zur Verfügung gestellt.
Schriftliche Ausführungen zur Technischen Qualität/Systemqualität im Erstangebot
Wartungsleistungen für schlüsselfertige Neubauten von drei Kindertagesstätten in serieller Holzbauweise.
Der Schwerpunkt der mit diesem Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen sind Bauleistungen. Die Vergabe der Gesamtleistungen richtet sich nach den Regelungen der VOB/A (2019) Abschnitt 2.Die Leistungen werden im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben. In der ersten Verfahrensstufe wird der Teilnahmewettbewerb durchgeführt und die Eignung der interessierten Unternehmen festgestellt. Die interessierten Unternehmen haben alle in der Bekanntmachung und in diesen Teilnahmebedingungen genannten Anforderungen, Nachweise und Erklärungen beizubringen. Der Auftraggeber überprüft zunächst die Eignung der Bewerber anhand der Eigenerklärungen und Nachweise.Die Teilnahmeanträge, der geeigneten Teilnehmer werden gemäß den Wertungskriterien für den Teilnahmewettbewerb gewertet. Der Auftraggeber wird mind. 3, max. 5 Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes auffordern.Sollte aufgrund von Punktgleichheit mehr als 3 bzw. 5 Bewerber auf den ersten 3 bis 5 Rängen der Wertung liegen, wird ein Losverfahren durchgeführt.Im Rahmen der Angebotsauswertung werden die fristgerecht vorliegenden Angebote gem. der in der Bekanntmachung veröffentlichten Zuschlagskriterien bewertet und in eine Rangfolge gebracht sowie mit den Bietern ein Verhandlungsgespräch geführt. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche werden die Bieter zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert. Der Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt hat, erhält den Zuschlag. Im Fall von wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten wird gemäß § 18 Abs. 3 Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz verfahren. Sollte die Prüfung der sozialen Kriterien ebenfalls zu keiner Unterscheidung führen, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren als auch deren Beantwortung haben schriftlich über die Vergabeplattform DTVP zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich elektronisch über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebots. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
Nachforderungen richten sich nach §16a VOB A EU
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzund § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabenordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass dieVerpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß§ 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Nachweis, dass eine gültige Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden sowie mindestens 5.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden vorliegt. Diese Versicherungssummen müssen jeweils für mindestens 2 Haftungsfälle pro Jahr zur Verfügung stehen (2-fache Maximierung). Der Versicherungsschutz ist während der gesamten Vertragsdauer aufrecht zu halten.Der Nachweis in Form einer gültigen Versicherungsbescheinigung, nicht älter als 12 Monate, ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
Mindestanforderung: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 10 Mio. EUR brutto nachweisen.Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Nähere Information zur Bewertungsmatrix für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe: siehe Dokument "Verfahrensbrief" unter Kapitel 3.2. Die Umsatzangaben der letzten drei Jahre sind im Vordruck "Bewerberbogen" einzutragen.
Mindestanforderung: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss seit 2020 mindestens eine Referenz für Generalunternehmerleistungen oder Totalunternehmerleistungen für den Neubau eines Gebäudes in der Gebäudeklasse 3 oder höher in Holz- oder Holzmodulbauweise nachweisen.Gewertet wird eine Referenz seit 2020 (d.h. die Baufertigstellung muss zwischen 2020 und Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein). Der Projektstart kann bereits vor 2020 erfolgt sein. Nähere Information zur Mindestanforderung: siehe Dokument "Verfahrensbrief" unter Kapitel 3.1.3Nähere Information zur Bewertungsmatrix für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe: siehe Dokument "Verfahrensbrief" unter Kapitel 3.2Die erforderlichen Angaben zu den Referenzen sind im Vordruck "Bewerberbogen" einzutragen.Eignungsleihe (gemäß § 6d VOB/A EU: Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat zu erklären, ob er / sie im Handelsregister oder Berufsregister eingetragen sind oder, ob er / sie keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist. Die Erklärung erfolgt im Vordruck "Bewerberbogen".Bei Eintragung in einem Register ist mit dem Teilnahmeantrag ein Berufs- oder Handelsregisterauszug einzureichen, welcher bei Einreichung nicht älter als sechs Monate sein darf.
1) Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.2) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. 3) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, inkl. der Benennung ggf. durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ist anzugeben.