Der Bauherr beabsichtigt die Sanierung der Dreifeldsporthalle des Kreisgymnasiums St. Ursula in Haselünne durchzuführen.Die Maßnahme "Dreifeldsporthalle Kreisgymnasium St. Ursula Haselünne" besteht aus zwei Bereichen: 1. Sanierung derSporthalle + Geräteräume und 2. Neubau eines Sozialtrakts bestehend aus Umkleiden, Theorieräumen, einer Küche, Toiletten und einer Tribünenanlage. Die erforderlichenArbeiten für die Blitzschutz- und Erdungsanlage werden im Rahmen dieser Vergabe ausgeschrieben. Weitere Angaben können dem LV entnommen werden.
gemäß LV
Gewertet wurden die nachgerechneten Angebotssummen ggf. unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.