Die Gesundheit Nord gGmbH inkl. der Gesundheit Nord Dienstleistungen ist ein Klinikverbund mit mehreren Standorten. Gegenstand dieser Ausschreibung der Gesundheit Nord gGmbH ist die Belieferung der Standorte mit Cateringleistungen im Rahmen von diversen Veranstaltungen und Meetings. Die Ausschreibung der Cateringleistungen erfolgt in zwei Losen: Los 1: Kalte und kalt-warme Buffets mit und ohne Serviceleistungen; Los 2: Grillbuffets für Außenveranstaltungen.
Siehe Losaufteilung
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Mindestvertragszeitraumes einseitig um zwei weitere Leistungsjahre zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer. Der Vertrag kann auf diese Weise höchstens einmal verlängert werden.Erfolgt keine fristgerechte Verlängerungserklärung, endet der Vertrag mit Ablauf des Mindestvertragszeitraumes, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Die Angebotspreise sind gemäß dem beigefügten Vordruck (Datei "Leistungsverzeichnis", pro Los) aufzugliedern. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.Für die Wertung wird der Preis (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Pro Los werden drei Gerichte / Produkte ausgewählt, die vom Bieter im Rahmen einer Testverkostung zu präsentieren sind. Jedes Gericht wird nach den folgenden Unterkriterien durch die Jury bewertet: Geschmack, Konsistenz, Geruch, Temperatur und Aussehen / Präsentation. Weitere Informationen zur Testverkostung können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Leistungen werden im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß VgV vergeben. Der Ablauf des Vergabeverfahrens wird im Folgenden erläutert: 1. Zunächst werden alle eingereichten Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft. 2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen. 3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der in Kapitel 3 "Angebotswertung" angegebenen und näher erläuterten Zuschlagkriterien pro Los gewertet. 4. Das wirtschaftlichste Angebot pro Los erhält den Zuschlag. 5. Sollte aufgrund von wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten mehr als ein Bieter auf Rang 1 liegen, wird nach § 18, Abs. 3 - 5 Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz verfahren. 6. Die Zuschlagserteilung erfolgt voraussichtlich im Juli 2026.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Öffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz,§ 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Es ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft darüber einzureichen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden(Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR gegeben ist. Alternativ kann eine Erklärung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung über die genannten Summen im Auftragsfalle abgegeben werden. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Mitglied einzureichen. Die Eigenerklärung ist in dem zur Verfügung gestellten "Bieterbogen" zu erbringen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Angebot nur auf Los 1 Kalt-warme Buffets: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 100.000,00 EUR brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Cateringleistungen) nachweisen.
Angebot nur auf Los 2 Grillbuffets für Außenveranstaltungen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 50.000,00 EUR brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Cateringleistungen) nachweisen.
Angebot auf beide Lose: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 150.000,00 EUR brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Cateringleistungen) nachweisen. Hinweis: Die Angaben über den Umsatz sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Datei D1_GeNo_Catering_Bieterbogen_Los1und2) zu erbringen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Umsatz von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln anzugeben.Die Umsätze von Bietergemeinschaften werden anschließend addiert. Die Umsätze eines Unterauftragnehmers werden nur dann berücksichtigt, wenn mit diesem Unterauftragnehmer zusätzlich die wirtschaftliche Eignungsleihe vereinbart wurde (Datei D2-4_GeNo-Catering_Eignungsleihe_Los1 bzw. D3-4_GeNo-Catering_Eignungsleihe_Los2).
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss im Zeitraum zwischen dem 01.01.2023 und Einreichung des Angebotes mind. folgende Erfahrungen nachweisen: Los 1 Kalt-warme Buffets: Mind. fünf Referenzen über vergleichbare Cateringleistungen (kalt-warme Buffets) für Veranstaltungen mit mindestens 100 Gästen. Davon muss bei mind. zwei Veranstaltungen das Servicepersonal für die Buffetbetreuung durch den Bieter / die Bietergemeinschaft gestellt worden sein.
Los 2 Grillbuffets für Außenveranstaltungen: Mind. fünf Referenzen über vergleichbare Cateringleistungen (Grillbuffets) für Veranstaltungen mit mindestens 100 Gästen inkl. Bereitstellung des erforderlichen Grill- und Servicepersonals sowie einer professionellen Live-Grillstation.
Hinweis:Von Bietergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu führen. Die notwendigen Angaben zu den Referenzen sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Datei D1_GeNo_Catering_Bieterbogen_Los1und2) zu erbringen. Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen zur Erfüllung der Mindeststandards herangezogen werden sollen, ist mit diesem Unterauftragnehmer zusätzlich eine Eignungsleihe zu vereinbaren (Datei D2-4_GeNo-Catering_Eignungsleihe_Los1 bzw. D3-4_GeNo-Catering_Eignungsleihe_Los2). Falls vorhanden, sollen weitere Informationen zu den Referenzen beigefügt werden (z. B. Referenzbeschreibungen und Auftraggeberbestätigungen).
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss zusichern, dass ausreichend Küchen-, Liefer- und Servicepersonal für die Erbringung von Cateringleistungen entsprechend dem angebotenen Los für Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen zur Verfügung steht (ggf. durch den Einsatz von Unterauftragnehmern). Hinweis: Die Eigenerklärung über die Mitarbeiter ist in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Datei D1_GeNo_Catering_Bieterbogen_Los1und2) zu erbringen.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss ein HACCP-Konzept vorlegen, das die entsprechenden Anforderungen erfüllt. Hinweis: Das HACCP-Konzept ist mit dem Angebot einzureichen.
Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen: Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären.
Folgende Angaben / Erklärungen sind außerdem mit dem Angebot einzureichen: - Ausschlussgründe gemäß § 123 und §124 GWB: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, ggf. Benennung durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB im Vordruck "Bieterbogen". Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Unterauftragnehmer - falls vorgesehen - haben die Erklärungen in dem Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" abzugeben. - Mindestentgelt-Erklärung des Nachunternehmers (Sofern Unterauftragnehmer vorgesehen sind, ist die Erklärung von jedem Unterauftragnehmer beizufügen) - Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer (Umsatzsteuer-ID oder Handelsregister-Nr. und Größe des Wirtschaftsteilnehmers) (bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen) - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen) (bei Bietergemeinschaften gilt die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft)
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss einen Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV) nachweisen (falls vorhanden). Die Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit im Bereich Gastronomie / Catering ist zu bestätigen und auf Verlangen vorzulegen.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss zusichern, dass die erforderliche Ausstattung für Cateringleistungen für Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen in Hinblick auf Küchenausrüstung sowie eine ausreichende Anzahl an den Hygienevorschriften entsprechenden Lieferfahrzeugen zur Verfügung stehen. Hinweis: Die Eigenerklärung über die Ausstattung ist in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Datei D1_GeNo_Catering_Bieterbogen_Los1und2) zu erbringen.
1) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. 2) Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Durch den Auftragnehmer (AN) sind kalte und kalt-warme Buffets entsprechend der Speisen- und Getränkeauswahl des AG aus dem Leistungsverzeichnis (LV) (Datei: D2-1_GeNo_Catering_Leistungsverzeichnis_Los1) für 5 bis 500 Personen zu liefern. Zusätzlich sind auf Anforderung Geschirr, Bestecke, Gläser/Tassen und sonstiges Zubehör bereitzustellen. Weiterhin wird durch den AG festgelegt, ob für die jeweilige Veranstaltung Servicepersonal benötigt wird. Hierbei sind beispielhaft folgende Szenarien möglich: - Kaltes Buffet (z. B. eine Auswahl aus den belegten Brötchen und den Canapés sowie Getränke) ggf. mit entsprechendem Geschirr, Besteck und Gläsern/Tassen sowie Papierservietten ohne Servicepersonal (nur Anlieferung und ggf. Abholung des Geschirrs / der Behälter); - Kalt-warmes Buffet mit Getränken und entsprechendem Geschirr, Besteck, Gläsern/Tassen sowie sonstigem Zubehör entsprechend der Auswahl aus dem LV ohne Servicepersonal (nur Lieferung und Abholung der Behälter, Geschirr etc.); - Kalt-warmes Buffet mit Getränken und entsprechendem Geschirr, Besteck, Gläsern/Tassen sowie sonstigem Zubehör entsprechend der Auswahl aus dem LV inkl. Servicepersonal für die Buffetbetreuung und ggf. für den Getränkeausschank. Die bereitgestellten Behälter, Geschirr, Besteck etc. werden ungereinigt zurückgegeben. Der Abruf der Leistungen erfolgt nach Bedarf. Es besteht kein Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge.
Für Außenveranstaltungen (50 bis 500 Personen) sind durch den Auftragnehmer (AN) rustikale Grillbuffets nach Auswahl des AG aus dem Leistungsverzeichnis (Datei: D3-1_GeNo_Catering_Leistungsverzeichnis_Los2) bereitzustellen und mit entsprechendem Personal zu betreuen (z. B. fachkundige Person für die Grillstation, Servicekräfte für die Speisen- und Getränkeausgabe, ggf. Buffetbetreuung). Die Zubereitung der warmen Speisen (Grillen) soll vor Ort während der Veranstaltung erfolgen. Neben der Lieferung der angeforderten Speisen und der Bereitstellung des Grill-/Servicepersonals umfasst diese Leistung auch den rechtzeitigen Aufbau vor Veranstaltungsbeginn und den Betrieb einer professionellen Live-Grillstation inkl. der erforderlichen Geräte, Brennstoffe und Sicherungseinrichtungen sowie den Abbau und die ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Abfalls. Die bereitgestellten Behälter, Geschirr, Besteck etc. werden ungereinigt zurückgegeben. Die Veranstaltungsfläche ist besenrein zu übergeben. Die Live-Grillstation muss professionell ausgestattet sein, den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen und eine kontinuierliche Versorgung der Gäste gewährleisten. Offenes Feuer ist nur zulässig, soweit dies am Veranstaltungsort gestattet ist. Die Kosten für die Entsorgung werden nicht gesondert erstattet. Der Abruf der Leistungen erfolgt nach Bedarf. Es besteht kein Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge.