Die Stadt Lohne plant den Neubau (ca. 2.000 m² BGF) eines Musikschulgebäudes für ca. 1.000 Schüler und Schülerinnen an einem neuen Standort in der Innenstadt von Lohne. Die Musikschule Lohne soll mehr Frequenz in die Innenstadt bringen und diese somit attraktiveren.Um den Neubau mit sachgerechter Raumaufteilung umsetzen zu können, ist ein kompletter Abriss der bestehenden Gebäude auf den Flurstücken 151/1, 154/3 und 155/3 in der Innenstadt erforderlich.Ziel ist es, auf Basis des festgelegten Raumbedarfs der Musikschule eine möglichst kompakte und funktionale Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen. Der Bebauungsplan für den Standort des Neubaus befindet sich derzeit in der Überarbeitung.Die Baukosten (KG 200 - 400) belaufen sich gem. einer ersten Kostenannahme aus dem Jahr 2024 auf ca. 6,075 Mio. EUR netto:- KG 200: ca. 425.000 EUR,- KG 300: ca. 4,15 Mio. EUR,- KG 400: ca. 1,5 Mio. EUR.Der Auftraggeber wird sich im Rahmen der Baumaßnahme von einem externen Projektsteuerungsbüro unterstützen lassen.
- Objektplanung Gebäude Lph 1-3, optional Lph 4-9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Ziffer 10.1 für den Neubau;- Objektplanung Gebäude Lph 1-3, optional Lph 4-9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Ziffer 10.1 für den Abriss;- Tragwerksplanung Lph 1-3, optional Lph 4-6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1;- Technische Ausrüstung Lph 1-3, optional Lph 4-9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagengruppen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen, 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen, 6. Förderanlagen, 8. Gebäudeautomation;- Bauphysik Lph 1-3, optional Lph 4-7 gemäß HOAI Anlage 1, Ziffer 1.2;- Brandschutz gem. AHO-Schriftreihe Heft Nr. 17 (Stand: 12/22) in den Lph 1 - 3, optional in den Lph 4-5 und 8.
Gem. Vergabeunterlagen
Gem. Vergabeunterlagen.
Optional zu vergebende Leistungen:- Objektplanung Gebäude Lph 4-9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Ziffer 10.1 für den Neubau;- Objektplanung Gebäude Lph 4-9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Ziffer 10.1 für den Abriss;- Tragwerksplanung Lph 4-6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1;- Technische Ausrüstung Lph 4-9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagengruppen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen, 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen, 6. Förderanlagen, 8. Gebäudeautomation;- Bauphysik Lph 1-3, optional Lph 4-7 gemäß HOAI Anlage 1, Ziffer 1.2;- Brandschutz gem. AHO-Schriftreihe Heft Nr. 17 (Stand: 12/22) in den Lph 4-5 und 8.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.