Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung: Überlassung von Arbeitnehmern nach AÜG: Lagerarbeiter / Kommissionierer / Inhouse-Logistik und Modulversorgung
Die Gesundheit Nord gGmbH, Klinikverbund Bremen (GeNo) ist einer der größten kommunalen Krankenhauskonzerne in der Bundesrepublik. Zum Unternehmen gehören die vier Krankenhäuser Klinikum Bremen-Mitte, Klinikum Links der Weser, Klinikum Bremen-Ost und Klinikum Bremen-Nord sowie das medizinische Versorgungszentrum Bremen (MVZ). Das Logistik-Center der Gesundheit Nord ist der Versorgungsschwerpunkt für den gesamten Klinikverbund und regelt alle Warendispositionen. Organisatorisch gehört es zum Geschäftsbereich (GB) Logistik und beschäftigt sich mit logistischen Abläufen in der Lagerwirtschaft und Inhouse-Logistik von Waren und Dienstleistungen und beinhaltet auch die Modulversorgung in den Kliniken.Die Gesundheit Nord gGmbH beabsichtigt, kurzfristig auftretende personelle Vakanzen im GB Logistik der Gesundheit Nord gGmbH im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu decken.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Nach Ablauf von maximal 4 Jahren endet dieser Vertrag automatisch, ohne dass er einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber bewertet die Angebote anhand des Zuschlagskriteriums "Stundensatz".
Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden Rahmenvereinbarungen mit max. 5 geeigneten Bietern geschlossen ("Mehrpartnermodell"). Die Einzelauftragsvergabe erfolgt nach dem sogenannten "Kaskadenverfahren", d. h. besteht Bedarf an der Überlassung eines Leiharbeitnehmers wird zunächst der Rahmenvertragspartner unter Angabe des konkreten Einsatzortes kontaktiert, der für den Abschluss der Rahmenvereinbarung das wirtschaftlichste Angebot (erstplatzierter Auftragnehmer) abgegeben hat. Nur wenn dieser erklärt, nicht über die erforderlichen Kapazitäten zu verfügen oder aktuell nicht in der Lage zu sein, das angeforderte Personal innerhalb der Frist nach AÜG überlassen zu können, wird der zweitplatzierte Auftragnehmer kontaktiert. Erklärt auch dieser, nicht über die erforderlichen Kapazitäten zu verfügen oder aktuell nicht in der Lage zu sein, das geforderte Personal innerhalb der Frist nach AÜG am benannten Einsatzort überlassen zu können, wendet sich die GeNo an den drittplatzierten Auftragnehmer usw. Zur Vermeidung identischer Preise sind die Bieter bei der Bildung der Angebotspreise gehalten, keine "glatten" Preise wie z. B. XX,00 EUR oder XX,50 EUR anzubieten, sondern Preise wie z.B. XX,07 EUR oder XX,35 EUR. Sollten gleichwohl Bieter identische Stundensätze anbieten, müsste die Rangfolge der Bieter mit identi-schen Preisen gemäß § 18 Abs. 3 bremisches Tariftreue und Vergabegesetz anhand von sozialen Kriterien festgelegt werden.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Öffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einerdurchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einerdurchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführtenSelbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Ausdruck der Eintragung beizufügen, der nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.Für Unternehmen, die nicht im Handels-/Partnerschaftsregister eingetragen sind, ist eine Eigenerklärung abzugeben.
Angabe der erzielten Netto-Gesamtumsätze über Leistungen, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025). Die Angaben sind in den Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.
Aktueller Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters / aller Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe der derzeitigen Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden, die bis zur Beendigung des Vertrags aufrecht zu erhalten ist. Mindeststandard: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für Sachschäden in Höhe von 5,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied getrennt beizufügen. Die Angaben sind in den Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.
Erklärung des Bieters / aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025) ersichtlich sind. Es ist die Anzahl des für den AN zur Verfügung stehenden Leiharbeiter im Bereich Logistik anzugeben. Die Angaben sind in den Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.
Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems des Unternehmens, z. B. nach DIN EN ISO 9001 oder eine ähnliche gleichwertige Zertifizierung oder eigenes Qualitätsmanagementsystem. Die Angaben sind in den Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.
Es sind zwei Referenzen des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft über vergleichbare ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) erbrachten Leistungen mit Angabe der Art und Umfang der ausgeführten Leistungen, des Leistungszeitraums, des jährlichen Auftragsvolumens sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers anzugeben. Die Angaben sind in den Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.Mindeststandard: Bei den zwei Referenzen muss eine Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) von Personal mit Erfahrung im Bereich Logistik nachgewiesen werden, davon muss mind. eine Referenz für die ANÜ von Personal für den Bereich Logistik im Gesundheitswesen nachgewiesen werden.
Folgende Angaben / Erklärungen sind außerdem mit dem Angebot einzureichen: - Ausschlussgründe gemäß § 123 und §124 GWB: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, ggf. Benennung durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB im Vordruck "Bieterbogen". Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. - Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer (Umsatzsteuer-ID oder Handelsregister-Nr. und Größe des Wirtschaftsteilnehmers) (bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen). - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen) (bei Bietergemeinschaften gilt die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft).- Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nach § 1 AÜG: Der Auftraggeber betrachtet nur solche Bieter als geeignet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG verfügen. - Erklärung Tariftreue und Mindestentlohnung des Bieters / aller Mitglieder der Bietergemeinschaft. Die Angaben sind in den Vordruck "Tariftreueerklärung - Bieter" (Datei: D02_ANÜ-Logistik_Tariftreueerklärung) einzutragen.
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. - Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.- Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nach § 1 AÜG: Der Auftraggeber betrachtet nur solche Bieter als geeignet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe übereine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG verfügen. Die Erlaubnis ist als Scan mit dem Angebot einzureichen.