Die Samtgemeinde Ahlden plant den Neubau einer Druckrohrleitung zur Entlastung der vorhandenen Orts-Kanalisation.Alle Erschließungsflächen östlich der Bahn in der Gemeinde Hodenhagen sollen über eine neue, gemeinsame Druckrohrleitung direkt zum Einlaufbauwerk der Kläranlage Hodenhagen (westlich von Hodenhagen zwischen Aller und Ortslage gelegen) zugeführt werden.Anzuschließen sind ein Siedlungsbereich mit ca. 800 bis 1.000 Einwohnern, die Gewerbegebiete Süd und Nord sowie der Serengeti-Park Hodenhagen (Freizeitpark). Es handelt sich um ein Trennsystem, sodass Regenwassereinleitungen nicht zu berücksichtigen sind. Die Leitungslänge des gesamten Druckrohrleitungssystems liegt bei ca. 4 km. Im Siedlungsbereich fällt normales Haushaltsabwasser an, im Gewerbegebiet ebenfalls, hier sind momentan keine produzierenden Betriebe mit einem größeren Wasserverbrauch vorhanden. Auch im Serengeti-Park fällt übliches Siedlungsabwasser mit angeschlossenen Gastronomieabwässern (Fettabscheider) an. Die Baukosten werden derzeit auf ca. 2,6 Mio. EUR netto geschätzt.
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:- Objektplanung Ingenieurbauwerk Lph 1-3, optional Lph 4-9 gem. § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;- Optional: Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken als Besondere Leistung gemäß HOAI Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4;
Nähere Informationen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt.
Optional zu vergebende Leistungen: - Objektplanung Ingenieurbauwerk Lph 4-9 gem. § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;- Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken als Besondere Leistung gemäß HOAI Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4;
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung / Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Dieser beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb, nach welchem sich die Angebotsphase anschließt:1) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2) Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird u.a. geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards gem. Ziffer 7.1 der Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" sowie die Bedingungen für den Auftrag gem. Bekanntmachung erfüllen.3) Es werden max. 3 bis 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten nach erfolgter Eignungsprüfung mehr als 5 geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, erfolgt eine Wertung der eingereichten Bewerbungen anhand der Wertungskriterien und deren Gewichtung gemäß Ziffer 7.2 der Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb". Die Wertung erfolgt anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen. Im Anschluss an diese Wertung werden in der Angebotsphase mind. 3 und bis zu 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.4) Sollte aufgrund von Punktgleichheit mehr als 3 bzw. 5 Bewerber auf den ersten 3 bis 5 Rängen der Wertung liegen, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren als auch deren Beantwortung haben schriftlich über die Vergabeplattform DTVP zu erfolgen.- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform DTVP in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.- Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform DTVP einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Peron (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname der bevollmächtigten Vertretung in Druckbuchstaben an.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründegem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichenSozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß§ 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründegemäß § 124 GWB vorliegen.Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß§ 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Anzahl von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Die Angabe hat im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen.
Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
Zur Auswahl der Bewerber für die zweite Verfahrensstufe werden vergleichbare Unternehmensreferenzen im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke (Gewichtung 100%) gewertet. Nähere Informationen zur Wertungsmatrix können der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb entnommen werden.
Darüber hinaus wird folgende Mindestreferenz gefordert: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein Referenzprojekt über die Erbringung der Objektplanung Ingenieurbauwerke (mind. Lph 2-3) für Bauwerke/Anlagen der Wasserversorgung oder Bauwerke/Anlagen der Abwasserentsorgung seit 2021 nachweisen können (d. h. die Leistungsphase 3 muss zwischen dem 01.01.2021 und Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein, der Projektstart kann bereits vor dem 01.01.2021 erfolgt sein).
Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den letzten 3 Jahren. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Umsatz von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Die Angabe hat im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen.
Darüber hinaus wird der folgende Mindestumsatz gefordert: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 0,5 Mio. EUR brutto nachweisen.
Geforderte Mindeststandards: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist eine Eigenerklärung zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die Erklärungen haben im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen.
Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
1) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.2) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, inkl. der Benennung ggf. durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ist im Vordruck "Bewerberbogen" anzugeben.