In der Gesundheit Nord gGmbH werden Sterilcontainer (Instrumentencontainer) als Sterilgutbarrieresystem (SBS) genutzt. Die Instrumentencontainer haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und sind zu erneuern.Die Container werden als Pool-Container - also universell für jedes Sieb, jede Abteilung und jeden Klinikstandort einsetzbar - verwendet.Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von insgesamt 2.500 Sterilcontainern gem. Kriterienkatalog (2.000 Container (groß) und 500 Container (klein)). Die Lieferung hat ab September bis Dezember 2026 zu erfolgen. Eine Gesamtlieferung ist nicht erforderlich, sondern es kann nach Absprache in mehreren Tranchen innerhalb des genannten Zeitraums geliefert werden.
- 2.000 Sterilcontainer (groß) gem. Kriterienkatalog.- 500 Sterilcontainer (klein) gem. Kriterienkatalog.Der Kriterienkatalog ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Weitere Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen.
Mit dem Angebot ist der Kriterienkatalog vollständig ausgefüllt einzureichen. Weitere Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat dem AG ein Exemplar des angebotenen Sterilcontainers (groß) als Bemusterung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Das Muster muss in allen Einzelheiten den Vorgaben des Kriterienkataloges entsprechen. Das Muster ist bis zum Submissionstermin an den AG zu senden. Weitere Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen.
1. Zunächst werden alle Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen.3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der angegebenen und in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Zuschlagkriterien gewertet. Pro Kriterium können max. 5 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl in einem Kriterium fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl (max. 5,000 Punkte) ein.4. Das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren als auch deren Beantwortung haben schriftlich über die Vergabeplattform DTVP zu erfolgen.Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich elektronisch über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebots. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.