Die Gesundheit Nord gGmbH - Klinikverbund Bremen (GeNo) beabsichtigt den vollständigen Austausch der sich z. T. im EOSL/EOL befindlichen Switches an allen Konzernstandorten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung diverser Aruba Komponenten (u. a. Switches, Tranceiver und weiteres Zubehör). Die detaillierte Liste kann den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung und Preisblatt) entnommen werden. Die Lieferung sämtlicher Komponenten muss spätestens innerhalb von 16 Wochen nach Zuschlagserteilung (Zuschlag voraussichtlich im August 2026) erfolgen.Weitere Anforderungen an die Lieferung und die zu liefernden Produkte können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die Lieferanschrift kann den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) entnommen werden.
Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Weitere Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen.
Angestrebt wird eine schnellstmögliche Lieferung. Mit dem Angebot ist der maximale Lieferzeitraum für alle Komponenten nach Zuschlagserteilung (Zuschlag voraussichtlich im August 2026) anzugeben und zuzusichern.Weitere Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen.
Die Angebotsfrist wird gemäß § 15 Abs. 3 VgV aufgrund hinreichend begründeter Dringlichkeit auf 15 Tage verkürzt. Die ausgeschriebenen Netzwerkkomponenten dienen dem vollständigen Austausch der sich teilweise im End-of-Support- bzw. End-of-Life-Status befindlichen Netzwerk-Switches an den Konzernstandorten. Eine Durchführung des Vergabeverfahrens mit der regulären Angebotsfrist würde (u. a. bei Berücksichtigung der aktuell langen Lieferzeiten) die termingerechte Erneuerung der Netzwerkinfrastruktur verzögern und die Verfügbarkeit der für den Krankenhausbetrieb erforderlichen IT-Infrastruktur beeinträchtigen.
1. Zunächst werden alle Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Bedingungen für den Auftrag erfüllen.3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der angegebenen und in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Zuschlagkriterien gewertet. Pro Kriterium können max. 4 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl in einem Kriterium fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl (max. 4,000 Punkte) ein.4. Das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.5. Sollte aufgrund von Punktgleichheit mehr als ein Bieter auf Rang 1 liegen, wird nach § 18, Abs. 3 - 5 Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz verfahren.6. Die Zuschlagserteilung erfolgt voraussichtlich im August 2026.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren und/oder den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) haben bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform DTVP zu erfolgen. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls über die Vergabeplattform.Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Es wird eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen, um Mitteilungen und evtl. Änderungen im Vergabeverfahren zu erhalten. Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich elektronisch über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebots. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
1) Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Unterauftragnehmer sowie deren Leistungen im Vordruck D1 "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung gemäß Vordruck D3 "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären.2) Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn für die von ihm benannten Unterauftragnehmer keine Ausschlussgründe gemäß § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB vorliegen.
1) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.2) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, inkl. der Benennung ggf. durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ist im Vordruck "Bieterbogen" anzugeben.3) Die Lieferung muss in dem im Bieterbogen angegebenen Zeitraum (spätestens innerhalb von 16 Wochen nach Zuschlagserteilung) erfolgen.