Ersatzneubau Halter Brücke: Strom- und Vorlandbrücken ü. d. Ems i. Z. d. K 158: Landschaftspflegerischer Begleitplan und Besondere / Zusätzliche Leistungen (u. a. Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Lph 1 - 4 gem. § 26 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 7;- Besondere / Zusätzliche Leistungen:-- Artenschutzbeitrag (ASB), z. T. optional, -- Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) für das FFH-Gebiet Ems, z. T. optional,-- Erstellung eines Umweltverträglichkeitsprüfungs-Berichts nach Fachrecht,-- Fachbeitrag Wald,-- Fachbeitrag Klima,-- Zuarbeit zur Unterlage 1 nach RE 2012 (Projektunterlage Vorentwurf),-- Fortführen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, Erstellen des Feststellungsentwurfes (Genehmigungsfassung),-- Dokumentation über die Suche nach geeigneten Kompensationsflächen,-- Optional: Mitwirken bei der Erarbeitung von Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens,-- Optional: Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen.
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:-- Artenschutzbeitrag (ASB), z. T. optional, -- Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) für das FFH-Gebiet Ems, z. T. optional,-- Optional: Mitwirken bei der Erarbeitung von Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens,-- Optional: Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung / Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Dieser beginnt mit dem Teilnahmewettbewerb, nach welchem sich die Angebotsphase anschließt.Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird u. a. geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards gemäß Ziffer 8 sowie die Bedingungen für den Auftrag gemäß Bekanntmachung erfüllen.Es werden max. 3 bis 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten nach erfolgter Eignungsprüfung mehr als 5 geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, erfolgt eine Wertung der eingereichten Bewerbungen anhand der Wertungskriterien und deren Gewichtung gemäß Ziffer 8.2 "Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge" der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Die Wertung erfolgt anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen. Im Anschluss an diese Wertung werden in der Angebotsphase mind. 3 und bis zu 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.Sollten aufgrund von Punktgleichheit mehr als 3 bzw. 5 Bewerber auf den ersten 3 bis 5 Rängen der Wertung liegen, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform. - Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. - Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. - Die angegebenen Kontaktdaten sind nur zu verwenden, wenn die Kontaktmöglichkeit über die Vergabeplattform aus technischen Gründen nicht möglich ist. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Angebote darf keinesfalls über die veröffentlichte E-Mailadresse erfolgen. - Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben. - Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei "00_ENB-Halter-Brücke_LBP_Information".
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB).Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Auf gesondertes Verlangen:Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.Auf gesondertes Verlangen:Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate, beizubringen.
Bescheinigung über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird (gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV). Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck "D03-1_ENB-Halter-Brücke_LBP_Eigenerklaerung-Eignung".Mindeststandard: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied getrennt beizufügen.
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Nachweis mittels Angabe im Vordruck "D03-1_ENB-Halter-Brücke_LBP_Eigenerklaerung-Eignung". Mindeststandard: Der Bewerber muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 0,1 Mio. EUR brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrages nachweisen.Hinweis: Die Umsätze eines Unterauftragnehmers werden nur berücksichtigt, wenn die wirtschaftliche Eignungsleihe vereinbart wurde.Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: für 1 Punkt: > 0,1 - 0,4 Mio. EUR; für 2 Punkte: > 0,4 - 0,7 Mio. EUR, für 3 Punkte: > 0,7 Mio. EUR.
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Nachweis mittels Angaben in den Dokumenten "D03-3_ENB-Halter-Brücke_LBP_Mindeststandards" und "D04_ENB-Halter-Brücke_LBP_Referenzen".Mindeststandard: Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:- mind. zweimal Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) im Rahmen von Straßenbau- oder Brückenbauprojekten;- mind. zweimal Erstellung eines Artenschutzbeitrages (ASB) im Rahmen von Straßenbau- oder Brückenbauprojekten;- mind. zweimal Durchführung einer Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) im Rahmen von Straßenbau- oder Brückenbauprojekten.Die Leistungen ASB und FFH-VP dürfen, müssen aber nicht in einem Referenzprojekt mit LBP erbracht worden sein.
Hinweis: Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen zur Erfüllung der Mindeststandards herangezogen werden sollen, ist zwingend zusätzlich die Eignungsleihe zu vereinbaren.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren.Nachweis mittels Angabe im Vordruck "D03-1_ENB-Halter-Brücke_LBP_Eigenerklaerung-Eignung". Mindeststandard: Dem Bewerber müssen aktuell 3 Mitarbeiter für die Umweltfachbeiträge zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Hinweis: Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Mitarbei-terzahl als Eignungsnachweis herangezogen werden sollen, ist zwingend zusätzlich die Eignungsleihe zu vereinbaren.
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.Nachweis mittels Angabe in den Vordrucken "D05_ENB-Halter-Brücke_LBP_Unterauftragnehmer", "D06_ENB-Halter-Brücke_LBP_Verpflichtung-UAN" und "D07_ENB-Halter-Brücke_LBP_Ausschlusskriterien-UAN". Mindeststandard: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 genannten Mindeststandards.
1) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.2) Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.