Die Stadt Lohne plant den Neubau (ca. 2.000 m² BGF) eines Musikschulgebäudes für ca. 1.000 Schüler und Schülerinnen an einem neuen Standort in der Innenstadt von Lohne. Die Musikschule Lohne soll mehr Frequenz in die Innenstadt bringen und diese somit attraktiveren.Um den Neubau mit sachgerechter Raumaufteilung umsetzen zu können, ist ein kompletter Abriss der bestehenden Gebäude auf den Flurstücken 151/1, 154/3 und 155/3 in der Innenstadt erforderlich.Ziel ist es, auf Basis des festgelegten Raumbedarfs der Musikschule eine möglichst kompakte und funktionale Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen. Der Bebauungsplan für den Standort des Neubaus befindet sich derzeit in der Überarbeitung.Die Baukosten (KG 200 - 400) belaufen sich gem. einer ersten Kostenannahme aus dem Jahr 2024 auf ca. 6,075 Mio. EUR netto:- KG 200: ca. 425.000 EUR,- KG 300: ca. 4,15 Mio. EUR,- KG 400: ca. 1,5 Mio. EUR.Der Auftraggeber wird sich im Rahmen der Baumaßnahme von einem externen Projektsteuerungsbüro unterstützen lassen.
- Objektplanung Gebäude Lph 1-3, optional Lph 4-9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Ziffer 10.1 für den Neubau;- Objektplanung Gebäude Lph 1-3, optional Lph 4-9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Ziffer 10.1 für den Abriss;- Tragwerksplanung Lph 1-3, optional Lph 4-6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1;- Technische Ausrüstung Lph 1-3, optional Lph 4-9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagengruppen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen, 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen, 6. Förderanlagen, 8. Gebäudeautomation;- Bauphysik Lph 1-3, optional Lph 4-7 gemäß HOAI Anlage 1, Ziffer 1.2;- Brandschutz gem. AHO-Schriftreihe Heft Nr. 17 (Stand: 12/22) in den Lph 1 - 3, optional in den Lph 4-5 und 8.
Weitere Informationen erfolgen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes.
Optional zu vergebende Leistungen:- Objektplanung Gebäude Lph 4-9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Ziffer 10.1 für den Neubau;- Objektplanung Gebäude Lph 4-9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Ziffer 10.1 für den Abriss;- Tragwerksplanung Lph 4-6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1;- Technische Ausrüstung Lph 4-9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagengruppen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen, 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen, 6. Förderanlagen, 8. Gebäudeautomation;- Bauphysik Lph 1-3, optional Lph 4-7 gemäß HOAI Anlage 1, Ziffer 1.2;- Brandschutz gem. AHO-Schriftreihe Heft Nr. 17 (Stand: 12/22) in den Lph 4-5 und 8.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung / Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Dieser beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb, nach welchem sich die Angebotsphase anschließt:1) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2) Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird u.a. geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards gem. Ziffer 8 der Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" sowie die Bedingungen für den Auftrag gem. Bekanntmachung erfüllen.3) Es werden max. 3 bis 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten nach erfolgter Eignungsprüfung mehr als 5 geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, erfolgt eine Wertung der eingereichten Bewerbungen anhand der Wertungskriterien und deren Gewichtung gemäß Ziffer 8.2 der Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb". Die Wertung erfolgt anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen. Im Anschluss an diese Wertung werden in der Angebotsphase mind. 3 und bis zu 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.4) Sollte aufgrund von Punktgleichheit mehr als 3 bzw. 5 Bewerber auf den ersten 3 bis 5 Rängen der Wertung liegen, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren als auch deren Beantwortung haben schriftlich über die Vergabeplattform DTVP zu erfolgen.- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform DTVP in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.- Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform DTVP einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname der bevollmächtigten Vertretung in Druckbuchstaben an.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründegem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung derBeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofernnachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertesVerlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichenSozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keineAusschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einerUnbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmenbeitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keineAusschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einerdurchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß§ 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründegemäß § 124 GWB vorliegen.Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern undAbgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründegemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß§ 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV). Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Anzahl von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Die Angabe hat im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen.
1) § 46 (3) Nr. 10 VgV: Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären.2) § 47 VgV: Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV):Geforderte Mindeststandards: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mindestens seit 2020 nachweisen:- Eine Referenz für die Objektplanung Gebäude,- Eine Referenz für die Tragwerksplanung,- Eine Referenz für die Technische Ausrüstung, ALG 1,- Eine Referenz für die Technische Ausrüstung, ALG 2,- Eine Referenz für die Technische Ausrüstung, ALG 3,- Eine Referenz für die Technische Ausrüstung, ALG 4,- Eine Referenz für die Technische Ausrüstung, ALG 5,- Eine Referenz für die Technische Ausrüstung, ALG 6,- Eine Referenz für die Technische Ausrüstung, ALG 8.Sollten mehrere der o.g. Anforderungen im Rahmen einer Referenz (z. B. mehrere Anlagengruppen) erbracht worden sein, kann die Referenz mehrfach im Bewerberbogen eingetragen werden.
Für die Wertung der Teilnahmeanträge (Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe):Gewertet werden Referenzen seit 2020 in den Bereichen Objektplanung Gebäude (50%), Technische Ausrüstung HLS (25%) sowie Technische Ausrüstung ELT (25%) gem. Bewertungsmatrix. Nähere Informationen (insb. Bewertungsmatrix) sind der Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" zu entnehmen.
Alle Referenzangaben sind im Vordruck "Bewerberbogen" einzutragen.
§ 45 (1) Nr. 1 VgV): Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Die Umsatzangaben sind im Vordruck "Bewerberbogen" einzutragen.
§ 45 (1) Nr. 3 VgV): Geforderte Mindeststandards: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss eine Eigenerklärung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit einer eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR abgeben oder erklären, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen abgeschlossen wird.Die Maximierung der Ersatzleistungen müssen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
Die Erklärungen haben im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen.
§ 47 VgV: Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
1) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.2) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, inkl. der Benennung ggf. durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ist im Vordruck "Bewerberbogen" anzugeben.