Die Stadt Neustadt am Rübenberge ist Träger von sieben Grundschulen, an welchen die Dienstleistung der Ganztagsbetreuung vergeben werden soll.
Weitere Informationen zu den einzelnen Losen bzw. Grundschulen sowie die Beschreibung der im Einzelnen zu erbringenden Aufgaben können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Stadt Neustadt am Rübenberge schreibt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Dienstleistung der Ganztagsbetreuung an sieben Grundschulen in Neustadt am Rübenberge aus.
Der Vertrag wird für ein Schuljahr abgeschlossen.Er verlängert sich automatisch für das folgende Schuljahr, soweit nicht einer der Vertragspartner den Vertrag bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des aktuellen Schuljahres (31. Januar) zum Ende des Schuljahres kündigt. Durch Ratsbeschluss der Stadt Neustadt am Rübenberge wurde festgelegt, dass eine vertragliche Bindung maximal für bis zu zwei Jahre (inkl. Verlängerung) eingegangen werden kann.
Konzept der Ganztagsbetreuung
Konzept der Ferienbetreuung
1. Zunächst werden alle Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen.3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der angegebenen und in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Zuschlagkriterien gewertet. Pro Kriterium können max. 5 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl in einem Kriterium fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl (max. 5,000 Punkte) ein.4. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren als auch deren Beantwortung haben schriftlich über die Vergabeplattform DTVP zu erfolgen. Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich elektronisch über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebots. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens ein Referenzprojekt über die Erbringung von Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr nachweisen.Hinweise: Gewertet werden Referenzen seit 2020. Die Leistungserbringung kann vor dem 01.01.2020 begonnen haben, die Leistung muss jedoch nach dem 01.01.2020 weiter erbracht worden sein. Von Bietergemeinschaften ist die oben genannte Mindestreferenz insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu führen. Die notwendigen Referenzangaben sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Vordruck D1) zu erbringen.
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass er / sie über eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII verfügt. Alternativ kann ein bestätigter Nachweis über den Antrag auf Anerkennung nach SGB VIII vorgelegt werden. Der Nachweis ist dem Angebot als separate PDF-Datei beizufügen.
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB sowie ggf. Benennung durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Vordruck D1). Bei Bietergemeinschaften muss die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG in dem zur Verfügung gestellten Vordruck D4. Bei Bietergemeinschaften muss die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
1) Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Unterauftragnehmer sowie deren Leistungen im Vordruck D1 "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung gemäß Vordruck D2 "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären und der Vordruck D5 "Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG" abzugeben.2) Falls eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck D1 "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck D3 "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.3) Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn für die von ihm benannten Unterauftragnehmer keine Ausschlussgründe gemäß § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB vorliegen.
1) Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. 2) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.3) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, inkl. der Benennung ggf. durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ist im Vordruck D1 "Bieterbogen" anzugeben.
Auftragsgegenstand von Los Nr. 1 ist die Dienstleistung der Ganztagsbetreuung für die Grundschule Hagen in Neustadt am Rübenberge.
Auftragsgegenstand von Los Nr. 2 ist die Dienstleistung der Ganztagsbetreuung für die Grundschule Eilvese in Neustadt am Rübenberge.
Auftragsgegenstand von Los Nr. 3 ist die Dienstleistung der Ganztagsbetreuung für die Grundschule Mandelsloh/Helstorf in Neustadt am Rübenberge.
Auftragsgegenstand von Los Nr. 4 ist die Dienstleistung der Ganztagsbetreuung für die Grundschule Otternhagen in Neustadt am Rübenberge.
Auftragsgegenstand von Los Nr. 5 ist die Dienstleistung der Ganztagsbetreuung für die Grundschule Poggenhagen in Neustadt am Rübenberge.
Auftragsgegenstand von Los Nr. 6 ist die Dienstleistung der Ganztagsbetreuung für die Grundschule Hans-Böckler-Schule in Neustadt am Rübenberge.
Auftragsgegenstand von Los Nr. 7 ist die Dienstleistung der Ganztagsbetreuung für die Grundschule Michael-Ende-Schule in Neustadt am Rübenberge.