Der Bauherr, das Hüttenhospital Dortmund, plant die Erstellung eines Anbaus auf dem Krankenhausgelände.
Der Anbau entsteht zwischen dem Krankenhausgebäude und der Tagesklinik.
Der Erweiterungsanbau schließt an der südwestlichen Ecke des Krankenhauses an. Die neue Verbindung zur Tagesklinik wird über einen Flur im Anbau und einen daran anschließenden Gang hergestellt.
Das Gebäude umfasst vier Geschosse und eine Technikzentrale auf dem über den 3. OG.
Beim Erdgeschoss handelt es sich um ein Teilgeschoss. Dieses umfasst lediglich ca. 1/3 der Fläche der übrigen Geschosse.
Aufgrund der Geländetopografie bindet das Erdgeschoss in das Gelände ein.
In den einzelnen Geschossen werden folgende Funktionen angeordnet:
EG Technikzentrale, Speiserestbehälter/Fettabscheider, GHVs AV/SV, Sozialräume Küchenpersonal
1.OG Frischküche inkl. Kühl-, Lager- und Büroräumen
2.OG Komfortstation mit 3 Einbett- und 5 Zweitbettzimmern einschl. Nebenräume
3.OG Komfortstation mit 3 Einbett- und 5 Zweitbettzimmern einschl. Nebenräume
4.OG Technikzentrale
Küchentechnik
Frischküche inkl. Kühl-, Lager- und Büroräumen
Der Neubau der Frischküche hat zum Ziel, das Ernährungsangebot und-management im Hüttenhospital zu
erweitern und noch stärker an die Bedürfnisse, insbesondere alter und hochbetagter Patienten anzupassen.
Im neuen Küchenkonzept sind alle Arbeitsräume und Arbeitsmittel so geplant, dass die
sicherheitstechnischen, ergonomischen und hygienischen Grundprinzipien nach der BGR 111 - Arbeiten in
Küchenbetrieben - berücksichtigt sind. Die effiziente Anordnung der einzelnen Abteilungen / Posten ist
ebenfalls berücksichtigt.
Die Küche besteht nach Fertigstellung ausfolgenden Abteilungen / Posten:
1. Spülküche mit Topfspüle
2. Produktionsküche mit horizontaler und vertikaler Kochtechnik
3. Kalte Küche
4. Speisenverteilbereich
5. Kühl-, Tiefkühl- und Lagerbereich mit Büroräumen und Anlieferung
Die neue Küche bietet einen fast kreuzungsfreien Warenfluss, insbesondere durch den Einsatz eines geschlossenen Systems im Bereich der Spülküche / Entsorgung Speisereste.
Sämtliche Festeinbauten im Küchenbereich sind in Sockelaufstellung vorgesehen. Die Küchengeräte und Möbel werden generell in Chromnickelstahl 1.4301 ausgeführt.
Die Deckplatten der einzelnen Geräte und Tischanlagen erhalten an der jeweiligen Rückseite eine Auf- oder
eine Abkantung.
Einschübe, Schubladen, etc. werden in GN- Gastronorm ausgeführt.
Die Anbindung an die bauseitigen Wandflächen erfolgt mit einer Aufschraubzarge mit Lippendichtung odereiner versiegelten Aufkantung.
Die Anlagen werden seitlich beim Zusammenbau miteinander verbunden.
Die lichte Höhe der Kühl- und Tiefkühlzellen beträgt mindestens 2.140 mm, die Wandstärke 120 mm, die Temperaturdifferenzen ?T=45K, der K- Wert mindestens 0.20 W/m²K. Wärmedämmung aus Polyurethan-Hartschaum, FCKW - frei geschäumt, geschlossenzellig. Die Zellenoberflächen - Stahlblech verzinkt mit Pulverbeschichtung in Weiß (ähnlich RAL 9010) mit Epoxid / Polyester oder Edelstahl.
Die Kühlräume sollen stufenlose, einfahrgerechte Türöffnungen 1.000 mm im Lichten, mindestens jedoch 800 mm im Lichten, mit gedämmten Böden erhalten. Das Bodenniveau in den Kühlzellen / -räumen soll ca. 10 mm über dem der vorgelagerten Flure liegen, um das Zurücklaufen von Reinigungswasser zu verhindern.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Küchentechnischen Anlagen nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses.